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[A-DX] FYI: Rundfunkgebuehrenpflicht für internetfaehige PCs


  • Subject: [A-DX] FYI: Rundfunkgebuehrenpflicht für internetfaehige PCs
  • From: Juergen Fenn <juergen.fenn@xxxxxx>
  • Date: Tue, 12 May 2009 16:00:52 +0200

Ein neues Urteil zur Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs:

OVG Rheinland-Pfalz
Urteil vom 12.03.2009
7 A 10959/08.OVG

Leitsätze (der Redaktion)

      1. Der in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes eingesetzte PC mit
Internetzugang ist zur nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung
von Rundfunkdarbietungen geeignet und damit ein Rundfunkempfangsgerät im
Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1
RGebStV). Minimale, technisch bedingte Zeitverzögerungen bei der
Übertragung von Rundfunkdarbietungen über das Internet gelten nicht als
Zeitversatz im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV und sind daher
unbeachtlich.

      2. Die Gesetzesbegründung macht deutlich, dass nach dem Willen des
Gesetzgebers Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote
aus dem Internet wiedergeben können, vom Begriff des
Rundfunkempfangsgeräts im Sinne des § 1 Abs. 1 RGebStV erfasst sein und
nach dem Ende des Moratoriums zum 31. Dezember 2006 der Gebührenpflicht
unterfallen sollen, sofern sie nicht als Zweitgerät gebührenfrei sind.
Dieser Wille des Gesetzgebers hat auch in den Regelungen der §§ 5 und 11
Abs. 2 - bzw. ab 1. März 2007 § 12 Abs. 2 - RGebStV hinreichend Ausdruck
gefunden. Internetfähige PCs sind daher grundsätzlich
rundfunkgebührenpflichtig.

http://www.jurpc.de/rechtspr/20090096.htm

Jürgen.	


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