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[A-DX] Pressetext: Innovationspreis/Versuchssenderverband


  • Subject: [A-DX] Pressetext: Innovationspreis/Versuchssenderverband
  • From: Herbert Meixner <hmeixner@xxxxxxxxx>
  • Date: Fri, 05 Nov 2010 16:36:23 +0100

http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=101105018

    pts101105018
    Forschung/Technologie

    Ausschreibung Innovationspreis des österreichischen
    Versuchssenderverbandes

    Wien (pts/05.11.2010/13:20) - Der Österreichische Versuchssenderverband
    (ÖVSV) http://www.oevsv.at/ schreibt einen Innovationspreis aus.

    Zweck des Preises:

    Hauptabsicht dieses Preises ist es, die Modernität und Aktualität des
    Amateurfunks besser sichtbar zu machen. Der Preis soll Funkamateure
    anregen, neue Lösungen für Probleme zu erarbeiten und er soll die
    Wichtigkeit des experimentellen Charakters dieses internationalen
Funkdienstes unterstreichen. Außer rein technische Innovationen soll der
    Preis auch neue Formen der Betriebsabwicklung sowie neue Ideen
    berücksichtigen, die den sozialen Charakter dieses weltumspannenden
    Funkdienstes betonen. Ein besonderes Gewicht soll auf Projekte gelegt
    werden welche die Innovationskraft neuer und junger Funkamateure
    aufzeigen.

    Einreichkriterien:

    Zur Teilnahme berechtigt sind ordentliche Mitglieder der neun
    Landesverbände des ÖVSV sowie die AMRS, die Austrian Military Radio
    Society. Neben der Teilnahme von Einzelpersonen sind auch Gruppen
    zugelassen, bei denen zumindest eine Person Mitglied im oben genannten
    Sinn ist. Nicht zugelassen sind stimmberechtigte Mitglieder des
    Dachverbandes des ÖVSV sowie Mitglieder der Jury. Zugelassen zur
    Einreichung sind Projekte, die den Ausschreibungskriterien genügen.
    Projekte müssen bis 31.Juli 2011 beim Österreichischen
    Versuchssenderverband, Eisvogelgasse 4/1, 1060 Wien, in schriftlicher
Form eingereicht werden. Die eingereichten Unterlagen müssen neben einer
    allgemeinen Beschreibung des Projektes eine Erklärung beinhalten,
    inwiefern es den Ausschreibungskriterien nach Ansicht des Einreichers
    entspricht. Den Unterlagen soll nach Möglichkeit Bildmaterial beigefügt
werden. Falls eine Demonstration erforderlich ist, muss es möglich sein,
    diese in Österreich durchzuführen. Entsprechende Terminvorschläge sind
    beizufügen.

    Ausschreibungskriterien:

    Eingereichte Projekte müssen dem Amateurfunkdienst zugeordnet werden
    können und den Kriterien Neuheit, Sichtbarkeit und Nachwuchsförderung
    genügen. Voraussetzung für Neuheit ist, dass das Projekt zu Beginn der
Ausschreibung nicht bereits älter als ein Jahr ist. Der Grad der Neuheit
    unterliegt der Entscheidung der Jury. Unter Sichtbarkeit ist die
    innerhalb der Gemeinschaft der Funkamateure wahrnehmbare, sowie die in
    öffentlichen breiten wirksamen Medien wahrnehmbare Sichtbarkeit zu
    verstehen. Publikationen in Amateurfunk-Fachzeitschriften sowie Artikel
    in der Tages- und Wochenpresse sind jedenfalls geeignet, das Kriterium
Sichtbarkeit zu erfüllen. Publikationen im Internet können das Kriterium
    erfüllen, wenn die Jury entsprechend darüber befindet. Unter
Nachwuchsförderung ist jede Förderung von neuen und jungen Funkamateuren
    zu verstehen, die geeignet ist, eine nachhaltige Erweiterung des am
    Amateurfunk interessierten Personenkreises zu bewirken. Das Kriterium
    der Nachwuchsförderung gilt jedenfalls als erfüllt, wenn nachgewiesen
    werden kann, dass das eingereichte Projekt diese Erweiterung bereits
    erreicht hat. Ausdrücklich nicht zugelassen sind Projekte die im reinen
    Konzeptstadium bzw. nur als Idee vorliegen.

    Auswahlverfahren:

    Die bis 31.Juli 2011 unter der Adresse Österreichischer
    Versuchssenderverband, Eisvogelgasse 4/1 1060 Wien, eingelangten
    Projekte werden von der Jury nach den Ausschreibungskriterien bewertet.
Die Jury ermittelt ein Projekt, dessen Einreicher der Preis zugesprochen
    wird. Die Beratungszeit der Jury ist nicht festgesetzt, soll aber nicht
länger als einen Monat in Anspruch nehmen. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Das Abstimmungsverhalten der Jurymitglieder unterliegt
    der Geheimhaltung. Die Jury soll nach Möglichkeit eine Begründung für
    die getroffene Wahl abgeben. Die Jury kann feststellen, dass keines der
    eingereichten Projekte preiswürdig ist, in welchem Fall kein Preis
    verliehen wird.

    Jury:

    Die Jury wird von den stimmberechtigten Mitgliedern des Dachverbandes
    vor Beginn der Ausschreibung mit einfacher Mehrheit ausgewählt und soll
    zumindestens fünf Personen umfassen. Die Mitglieder der Jury müssen
    zumindestens mit Vornamen und Rufzeichen öffentlich bekannt gemacht
    werden. Die Jury agiert weisungsfrei. Fällt ein Mitglied der Jury vor
    Ablauf der Abgabefrist aus, so ist das dem Vorstand des Dachverbandes
    mitzuteilen. Die stimmberechtigten Mitglieder des Dachverbandes haben
    ein Ersatzmitglied auszuwählen und nötigenfalls eine Verlängerung der
    Einreichungsfrist festzusetzen. Fällt ein Mitglied der Jury nach Ablauf
    der Abgabefrist aus, so ist der Vorstand des Dachverbandes davon in
Kenntnis zu setzen. Die solcherart verkleinerte Jury gilt in diesem Fall als vollständig, sofern sie noch mindestens drei Mitglieder hat. Hat die Jury weniger als drei Mitglieder, so ist eine Entscheidungsfindung nicht
    mehr zulässig und der Preis muss erneut ausgeschrieben werden.

    Preisverleihung:

    Das Preisgeld beträgt € 2000,- und wird aus den Mitteln des
    Dachverbandes des ÖVSV aufgebracht. Auf das Preisgeld besteht kein
Rechtsanspruch, die Verwendung des Preisgeldes unterliegt der alleinigen Entscheidung des Preisträgers. Der Preis soll im Rahmen einer Feier, bei
    der das Projekt präsentiert wird, übergeben werden. Der Präsident des
    Dachverbandes hat das Recht, unter Nennung einer Begründung das
    Preisgeld auch ohne das Zustandekommen der Feier auszuzahlen.

    Amateurfunk ist ein technisch-experimenteller Funkdienst, der in
    Österreich durch das Amateurfunkgesetz, einem Bestandteil des
    Fernmelderechtes, reglementiert ist. Weltweit genießen die Interessen
    von Funkamateuren aufgrund ihrer besonderen Leistungen im Hinblick auf
technische Entwicklung und ihrer strukturellen Unterstützung in Not- und
    Katastrophenfällen den besonderen Schutz durch anerkanntes Völkerrecht
    (Internationale Telekommunikations Union, ITU). Informationen über den
    Amateurfunkdienst und die Leistungen von österreichischen Funkamateuren
finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Versuchssenderverbandes
    unter http://www.oevsv.at . (Ende)

   Aussender: DV des Österr. Versuchssenderverbandes
    Ansprechpartner: DV des Österr. Versuchssenderverbandes
    email: presse@xxxxxxxx
    Tel. +43 (1) 999 21 32


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