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[A-DX] Copyright




Vom Krankenbett aus einen Dialog über das (österr.) Urheberrecht zu führen, ist mühsam - und im konkreten Fall dopelt schwer, weil auch ich nur per Telefon über den Verlauf unterrichtet wurde. Mein Anliegen bleibt: Wer Material vom Dokumentationsarchiv Funk oder von uns verwalteten ORF-Content runtergeladen hat/runterladen möchte, soll um die Zitierfreigabe anfragen und bekommt sie sofort.

Grundsätzlich ist wohl klar, dass "geistiges Eigentum" nicht ohne Zustimmung des Urhebers verwendet werden darf - in welcher Form auch immer. Was „geistiges Eigentum“ ist, kann bei Bedarf legistisch extrem eng ausgelegt werden. (Wir haben dreißig Jahre lang Woche für Woche die AKM-Formulare <entspricht GEMA> ausgefüllt. Wie weit gefasst dieser Begriff konkret ist, liest man z.B. ganz gut auf der Homepage der BBC nach. Zwar kennt der Kadi de jure keinen Unterschied zwischen Rundfunkstation, Archiv, Klau-Autor oder „Privatperson“, aber de facto wird – nehme ich an – bei einem Hobbyfreund nicht so heiß gegessen wie bei einer Einrichtung, die es besser wissen müsste. Allerdings: es gibt im Urheberrecht kein bona fide(s), man kann sich also nicht darauf herausreden, in gutem Glauben gehandelt zu haben. Und prinzipiell ist ein „Disclaimer“ zu empfehlen (für uns ist ert geradezu im Wortlaut vorgeschieben), der – etwa beim Impressum – auf den nichtkommerziellen Status der Seite hinweist, vor dem Download/der Verwendung möglicherweise geschützten Contents ohne Vorabgenehmigung warnt und die Erklärung beinhaltet, man selbst habe bestmöglich die Einhaltung von Schutzrechten beachtet und ersuche gegebenenfalls um Sachhinweise, um unverzüglich den Rechtszustand herzustellen.


Zitat von Nils Schiffhauer <dk8ok@xxxxxxx>:


Interessant und womöglich wichtig wäre zweierlei:
* Was man bei der Zuverfügungstellung von Pausenzeichen & Ansagen etc. zu beachten hätte.
-- Ob dabei Inhalte übernommen werden, die urhberrechtlich geschützt sind. Die Ansage "Hier ist Radio Pfutschistan" gehört wohl nicht dazu. Der Donauwalzer ist tantiemenfrei - nicht aber die verwendete Einspielung, die hat einen Arrangeur und ein ausübendes Ensemble. -- Zumindest bei internationalen oder potenziell „gefährlichen“ Anbietern bzw. "ausuferndem" Zitieren um Genehmigung ersuchen und diese mit Quellenhinweis aufnehmen. -- Man darf zwar grundsätzlich auch nicht bei Rot über die Kreuzung fahren, aber dass sich „Radio Fumirantes“ aus Hinterindonesien beschwert, ist äußerst unwahrscheinlich, daher mit Risiko gegen Null

* Dass man hierfür offenbar die dokufunk-Seite meiden sollte, um nicht 5000 Euro oder auch nur 3 x 1500 übergebraten zu bekommen. Das ist natürlich - pardon - polemisch. Wie gesagt: man sollte jede Urheberrechts-Selbstbedienung von jeder Quelle vermeiden. Wir haben noch jedem Hobbyfreund auf Anfrage Zitierfreiheit gegeben bzw. auf fremdes Copyright hingewiesen. Im konkreten Fall hat jemand Content aus unserem Mitgliederbereich gesaugt und damit gegen die Spielregeln verstoßen, zu deren Einhaltung man sich bei Erhalt der Zugangsberechtigung verpflichtet.

Noch einmal: ich kann hier nicht am Dialog teilnehmen. Wer sich für das Thema interessiert, möge sich ab Mitte Februar bei mir melden. Dann kann ich, jeweils in Rücksprache mit unseren Rechtskundigen, besser und korrekt antworten.

Falls jemand auch noch ein Restchen persönliche Affinität hegt, möge er/sie mir die Daumen halten.

Wolf


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