[A-DX] PLC Info bei t-online

HJ Winkel
Sa Jul 26 12:50:50 CEST 2014


Moin,

es ist sicherlich schwierig jemanden, der PLC Modem gekauft hat..und der Meinung ist wg. des CE 
Zeichen ist alles gut.,.. und der Hersteller ist ja ein "Guter", verstaendlich bzu machen, dass PLC entsprechende
Beeintreachtigungen verursacht.
Aber nichts da.. der Hersteller weiss genau, dass aufgrund des Uebetragungsbereichung meist. im Moment
noch 2-30 Mhz teilweise.auch 60 bis 120 Mhz....da ist auch bald UKW betroffen.
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Wénn Beeintraectigungen durch PLC auftreten.. hilft, wenn nicht genau feststellbar ist woher es kommt, die
BNetzA Die Aufghabe der BNetzA ist es zu vermitteln. Kommt keine Einigung zustanden gibt es das
EMVG (Definition was ein Stoerung ist...), der Frequenznutzungsplan, hier ist in keinem Bereich PLC als
Frequenznutzer aufgeführt.. und da ist da noch das GG, Recht auf freie Meinungsfindung.
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Und bei der BNetzA nicht auf Mindesfeldstäreke einlassen..... Den schriftlichen Bescheid anfordern und auf jedenfall
Widerspruch einlegen.
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Auch hilft das BGB hier der Begiff Stoerung.... Eingriff in den Privatbereich, hier Emessionen.
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Also ist es immer angebracht sich auch bei geringer PLC-Belastung zu wehren. 
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Nur so wird das was damit PLC nicht entsprechend verbreitet wird..... und was nicht gekauft wird oder entsprechend
negativ belastet ist..verschwindet vo Markt.
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Und was ich schon gesagt habe ..leider haben die SWLs es "verschlafen" sich rechtzeitig zu wehren....die Amateurfunk-
frequenzen sind aufgrund sehr guter Arbeit freigeblieben.
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Da hilft jetz nur..bei jeglicher Stoerung...eine Loesung mit dem Störer herbeizuführen. Meist hilft aber nur die Vermittlung der BNetzA
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73 de Hans...

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