[A-DX] schöne neue Welt
HJ WinkelDi Nov 18 08:53:48 CET 2014
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Moin, die Privatperson brauch kein Anrecht zu haben. Das zahlen von GEZ Gebuehren ist hier auch unelevant diese sind einzig fuer den oeffentlich rechtlichen Rundfunk geltend. -- Einzig relevant ist das EMVG. Hieraus ergibt sich, dass Betriebsmittel so beschaffen sein muessen, dass diese keine Stoerungen verursachen. Mitgeltend sind hier die einschlaegigen Verordnungen, hier SchutSEV, ITU etc. -- Die BNetzA interessiert schon, ob die Mongolei oder Oman empfangen werden kann..denn es handelt sich um einen Kurzwellenbereich, der dem Rundfunk alleinig zugeordnet ist. -- Relevant ist die Empfangsstaerke, lt. ITU sind nur Sender schutzwuerdig, die mit mindestens 40 db mikrovolt empfangen werden. -- Soweit die Sachlage... -- Der Hebel ist das EMVG und das Zivilrecht...hier die Begriffe Nachbarschaftsrecht und Emissionen. -- 73 HJ --------------------------- Durch den Listenbetreiber gelöscht --------------------------- -----Original-Nachricht----- Betreff: Re: [A-DX] schöne neue Welt Datum: Mon, 17 Nov 2014 17:50:28 +0100 Von: Name gelöscht <> > Am 17.11.2014 um 17:02 schrieb RZ <>: > > Verstehe nicht, weshalb man gleich so eine schnippische Tonlage anstimmen muss. Das Schnippische ist halt mein Naturell. > Selbstzitat: "Die Störungen erstrecken sich hier von etwa 10 MHz bis über 30 MHz mit teils > S-9 in Form von Rauschen und dem typischen Knattern unterlegt.“ Ja, und? Schade für Dich, tut mir Leid, aber was geht das die Bundesnetzagentur an? > Ist Dir der Kurzwellenfrequenzbereich von 10 MHz bis 30 MHz bekannt und welche Art Funkdienste da so senden und daher auch gestört werden könnten? > Nein? na denn… Ist mir alles bestens bekannt. Nur sehe ich nicht, woraus Du als Privatperson ein Anrecht auf ungestörten Empfang zwischen 10 und 30 MHz ableiten möchtest. Da sendet nichts, was Du mit Deinen GEZ-Gebühren bezahlt hast und wodurch Du dann ein Recht auf halbwegs ungestörten Empfang erworben hättest. Daß Du nun nicht mehr die Mongolei auf 12085 oder Oman auf 15140 kHz hören kannst, finde die BNetzA im günstigsten Fall bedauerlich, interessiert sie ansonsten aber nicht weiter. Du hast keinen Hebel in der Hand, das ist Dein Problem und das aller betroffenen Kurzwellenhörer! Würde das PLC-Geraffel den UKW- oder Fernsehempfang stören, dann würde die BNetzA kommen. Aber so? Kräht kein Hahn danach. -- Tschüß, Martin http://webadresse.geloescht/ -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers. ---------------------------------------------------------------- Mit einer kostenlosen E-Mail-Adresse @t-online.de werden Ihre Daten verschlüsselt übertragen und in Deutschland gespeichert. www.t-online.de/email-kostenlos
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