[A-DX] 7120.000 Somaliland ist repariert !

"Thomas M. Rösner"
Do Feb 12 18:33:54 CET 2015


> Die Frage ist auch, ob Somalia das Abkommen über den erweiterten Frequenzbereich des AFU 
> Bandes unterzeichnet hat oder nicht. 

Braucht es auch nicht damit es bindent wird. 

Neue "ITU-Regeln" (WRC-Beschlüsse) werden für alle
Mitgliedsländer verbindlich, sobald diese von einer gewissen Anzahl von Ländern 
ratifiziert wurden.

> Wahrscheinlich nicht, wie Ihr hier sehen könnt, ist Somalia noch nicht mal der ITU-R angeschlossen: 
> http://www.itu.int/online/mm/scripts/mm.list?_search=1&_map=n&_search_countryid=215&_country=Somalia
> 0%20%28Federal%20Republic%20of%29&_itu=

ITU-R und ITU-T sind keine ITU-Organisationsformen der nationalen Fernmeldebehörden.

Aus Dtld. gehören da zum Beispiel die Vodafone, Unify und Rohde & Schwarz GmbH und 
Robert Bosch etc. der ITU-R an, aber nicht die Regulierungsbehörde BNetzA selbst.

http://www.itu.int/online/mm/scripts/mm.list?&_map=n&_search=ITU-R&_search_countryid=67&_country=Allemagne&_map=n&_languageid=1

ITU-T ist z.B. die ex CCITT, d.h. der "Telecommunication Standardization Sector" der ITU,
die ITU-R (Radiocommunication Sector) ist ex CCIR, die würde zwar inhaltlich passen, 
aber nicht organisatorisch. 

Für Somalia ist als "Administration" (ADMIN) das Ministry of Posts and 
Telecommunications ITU-Mitglied ( www.mipt.gov.so ).

("Witziges" Zitat von deren Webseite "This is really an exciting time for the 
Somali ICT sector.... the journey starts now, please come along and welcome to the new 
virtualized Somalia!")

> Damit sind auch jegliche Abkommen im Radiocommuncationsbereich für dieses Land 
> eher nicht bindend.

Doch, vollkommen bindent! Zumindest solange sie, d.h. die nationale für 
Fernmeldewesen zuständige und benannte Behörde, Mitglied der ITU ist.

> Auch in diesem Dokument gibt es keinen Hinweis darauf, dass Somalia den WRC03 wo AFAIK die 
> AFU Band erweiterung durchgewunken wurde

Wie gesagt, das brauchen sie nicht, damit es für sie gültig wird. Sie müssen nicht einmal
anwesend gewesen sein, sie müssen nur fristgerecht und ordnungsgemäß 
eingeladen worden sein.

Auf der WRC hätten sie auch maximal nur dagegenstimmen - oder sich eine Fußnote mit einer 
nationalen Ausnahmeregel (von diesen gibt es etliche) eintragen lassen - können. 
Für 7 MHz finden sich diese ab dem Punkt "5.14", z.B. im "Handbook on Amateur and 
amateur-satellite services", herausgegeben von der ITU-R
http://www.itu.int/pub/R-HDB-52-2014

Da hat sich Somalia zum Beispiel auf der WRC 2012 folgendes eintragen 
oder verlängern lassen:

"5.140	Additional allocation: in Angola, Iraq, Kenya, Somalia and Togo, 
the band 7 000‑7 050 kHz is also allocated to the fixed service on a 
primary basis. (WRC‑12)"

... d.h. vor 2 Jahren noch nichts von weiterhin gewollten Rundfunk auf 7120 
bekannt oder den italienischen Südsomalis waren die abweichlerischen 
Rundfunker in Britisch-Nordsomalia einfach nur egal ;-)

Ansonsten sind WRC/ITU-Beschlüsse Mehrheitsentscheidungen, die auch für den 
Ab- und Degegengewesenen trotzdem gültig werden. Diese sind sogar verpflichtet
diese Vereinbarungen innerhalb einer angemessenen Frist in nationales Recht
umzuwandeln, ob sie es wollen oder nicht. 
Denn vom Prinzip her bindet internationales Recht so einfach erst 
einmal keinen Bürger oder Verwaltung eines Landes direkt, 
der/die/das muss nur nationales Recht befolgen.

Sie könnten also aller höchstens aus der UN/ITU austreten, 
um so doch noch aus der aktuellen Bandplankiste rauszukommen.

73, Thomas