[A-DX] Ham Radio 2015: 1:0 für die Camper!

"Thomas M. Rösner"
Mi Jul 1 18:42:58 CEST 2015


Das ist auf "guten, deutschen" Campingplätzen in Deutschland und benachbarten Ausland (besonders extrem in Erinnerung sind mir da Dänemark und Italien), die mit den Gartenzwergen und Jägerzäunen, auch so. Da steht dann "Nachruhe 22 Uhr" an der Einfahrt, d.h. die Schranke ist runter und die macht dann wirklich keiner mehr auf. Wer später kommt, muss sein Fahrzeug irgendwo vor der Schranke parken und darf (zumindest noch) zu Fuss den Platz betreten. Ich kenne dass nicht anders, nirgens, deshalb fahren wir mit unserem Wohnmobil auch keine Campingplätze mehr an. In Dänemark gab es schon Ärger, wenn man nach 22 Uhr die Schiebetür seines guten alten T2-Bullis zugeschoben hatte, da kamen schon dann die Platzsheriff (weil sich die [dänischen] Nachbarn beschwert hatten) und drohten den Platzverweis an :-(( Nun haben wir einen großen LT45er WoMo, da findet sich immer irgendwo am Straßenrand ein 24/7 Parkplatz, ganz ohne Nachbarn sabbernd im Nachtkittel...

https://www.flickr.com/photos/lt45/5486663622 ;-)

73, Thomas

> Gesendet: Mittwoch, 01. Juli 2015 um 16:50 Uhr
> Von: "Christoph Ratzer" <
> Betreff: [A-DX] Ham Radio 2015: 1:0 für die Camper!
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> Ein bewachter Campingplatz in den späten Abendstunden. Ordnungskräfte langweilen sich in ihrem Torpostenhäuschen, denn unter Funkamateuren kommt es eher selten zu Ausschreitungen, die das Eingreifen von Sicherheitskräften erfordern (Man bedenke das Durchschnittsalter). Dann endlich Handlungsbdarf: Spätheimkehrer von einem langen Tagesausflug möchten zu ihrer bezahlten Campingparzelle. Sie werden an der Schranke gestoppt, denn es sei bereits 22:30 Uhr. Man verweist auf die Nachtruhe. Vor zahlreichen Wohnwagen oder Zelten sitzen die Leute bei Grillgut und Bierchen. Schnell macht der Vorfall die Runde und binnen weniger Minuten füllt sich der Einfahrtsbereich mit Schaulustigen.
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> Ich bin kein Jurist, daher rege ich hier mal zur Diskussion an, ob man die Zufahrt zu einer bezahlten Parzelle verbieten darf, wenn nicht ausdrücklich aus der Platzordnung hervorgeht, wann gefahren werden darf und wann nicht. Es findet sich lediglich der Satz: "Nachtruhe ab 22:00 Uhr" auf einer Hinweistafel.
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> Die hinzugezogene Polizei sah das genauso: nach kurzer Debatte über mögliche strafrechtliche Konsequenzen öffneten die Camping-Marshals die Absperrung und die Heimkehrer konnten unter dem tosenden Jubel der Schaulustigen auf ihren Platz fahren.
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> (via Arne Lange, „Amateurfunk“ Facebook - Gruppe)
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> 73 Christoph
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