[A-DX] BNetzA ud PLC
Heinrich DF8RYFr Jul 3 09:51:59 CEST 2015
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Hallo an alle, auch speziell an HJ Winkel. Da es über das Ausmaß unserer "Macht" und die Rolle der BNetzA offenbar viel Wunschdenken gibt, schildere ich nun so kurz wie möglich meinen letzten, erneut wieder mal erfolglosen PLC-Fall. 1. Vorweg ein Tipp: Wenn ihr eine Störungsmeldung einreicht und ihr seid Funkamateur, das Wort "Funkamateur" nicht erwähnen! Da könnt ihr dann über Störungen schreiben, was ihr wollt, die BNetzA zieht nach einigen Beobachtungen des Spektrums wieder ab und gibt euch Bescheid, dass der Störfall nicht bearbeitet werden kann, weil die Amateurfunkbänder ausgenotcht werden und daher keine Beinträchtigung vorliegt. 2. Ich habe daher die Störunsgmeldung ausdrücklich nochmals als Rundfunkhörer formuliert. Dann erscheint die BNetzA und klärt euch erst mal darüber auf, dass DER Radiosender (Einzahl!), den ihr hört, eine Mindestfeldstärke nach SchuTSEV haben muss. Wenn zu dem Zeitpunkt das starke PLC nicht in Betrieb ist, erfährst du, dass sie dann sowieso keine Messungen vornehmen können. 3. Mein PMD-Mitarbeiter hatte (das ist jetzt meine Formulierung) "ein Herz für Hochfrequenz" und erklärte sich kulant bereit, den Nachbarn zur Inbetriebnahme des PLC zu überreden. Dazu zwingen kann er den Nachbarn nicht. Wenn der nicht kooperativ ist, ist der Störfall abgeschlossen. 4. Gelingt es, den Nachbarn zu überreden, nimmt der PMD eine unbeschreiblich umständliche Messung auf einer Frequenz (z. B. 9 MHz) vor und stellt z. B. fest, dass die Grenzwerte dort nach SchuTSEV mit mindestens 47 dBµV/m überschritten sind. Dann erfährst du, dass die Messung eigentlich in 3 m Abstand von der Störquelle hätte erfolgen müssen und nicht in 5 m am Gartenzaun. Aber das gehe nicht, weil die BNetzA das Grundstück des Nachbarn nicht betreten darf. 5. Wenn du nun meinst, dass wegen der Überschreitung der Grenzwerte das PLC "außer Betrieb" genommen wird, wie es auf vielen Webseiten heißt, irrst du. Der PMD-Mitarbeiter klärt dich darüber auf, dass nun sein Chef entscheiden müsse, ob alle zur Beanstandung erforderlichen Messungen eingeleitet werden sollen. Selbst, wenn der das befürwortet, würde die PLC-Anlage aber trotzdem nicht "verboten", der Nachbar werde dazu aufgefordert, das PLC im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu betreiben (z. B. PLC in eine andere Steckdose stecken). Was geschieht, wenn der sich weigert, wurde mir nicht gesagt. Vermutlich kannst du dann wieder von vorne anfangen. 6. So weit lässt die BNetzA es aber erst gar nicht kommen. Die BNetzA versucht vorher, den "Störfall" möglichst schnell abzuschließen, indem sie den Nachbarn telefonisch oder mündlich auf die Möglichkeit anderer Netzanbindungen (WLAN-Repeater) hinweist. Wenn das Gespräch erfolgt ist, bekommst du aber keinerlei Mitteilung von der BNetzA. Du musst dich erneut beschweren und dich über den Stand erkundigen. Dann erfährst du telefonisch (du bekommst NIE etwas Schriftliches), dass der Nachbar informiert wurde und der Störfall damit abgeschlossen sei. Das PLC des Nachbarn funkt weiter ohne Änderung. Das ist die Faktenlage. Alle Hinweise auf verwaltungs- oder zivilrechtliche Klagen gegen irgendjemanden und vermeintliche Rechte sind gut gmeint. Aber ehrlich: Wer kann sich das nervlich und finanziell leisten? Und: Eine Störmeldung als "Zeitzeichen-" oder "Wetterfaxhörer" gibt es nicht! Es gibt für einen Privatmann nur eine als Funkamateur und eine als Rundfunkhörer. Das Ganze ist ein aussichtsloser Kampf gegen Windmühlen. 73, Heinrich
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