[A-DX] ] BNetzA ud PLC

HJ Winkel
So Jul 5 10:44:16 CEST 2015


Moin,
ich will nochmal kurz, nach einigen Anmerkungen in der Gruppe grundsaetzlich Stellung nehmen.
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Zuerst eine Frage Heinrich.,,,,, welche Sende, die mit welcher Staerke einfallen, sind gestört.....mehr
als 40 db mikrovolt... oder S9?
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BNetzA, Ziviulrecht
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Remotestation
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Die BNetzA muss sich des EMVG und der SchutSEV bedienen.
SchutSEV ist anzuwenden, wenn es sich um eine Trägerfrequenzanlage handelt.
Werden die Grenzwerte ueberschritten so ist von seitens der BNetzA einzuschreiten.
Aufgabe der BNetzA ist dann die Vermittlung. Eine Abwägungsfreiheit hat die BNetz natuerlich, wie schon in der GRuppe
mitgeteilt.
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In der Stoerungsmeldung auch Sendungen angeben DWD, Zeizeichen, Flugfunk, etc. die gestört sind angeben.
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Zu achten ist auf das Ablaufdiagramm, das der Bearbeitung der SchutSEV zugrunde liegt.
Ist der Verordnung angehängt.
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Wenn der Nachbar keine Messung zulaesst ist auf, ich glaube §12 des EMVG, der Bürger ist zur Mitarbeit verpflichtet...
und die Androhung von Zwangsgeld hinzuweisen.
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Dies anzuwenden scheut die BNetzA..... darauf hinweisen dass hier die § auch angewandt werden.
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Die PLC Geraete sind soweit ok,,das Problem ist der Leiter. Definition das Signal der PLC Geräte verlaesst den Leiter
und ist damit ein unerwuenschtes Signal. Das muss der BBetzA mitgeteilt werden, die wissen das nicht.
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Der Ansprechpartner ist der Sachbearbeiter bei der BNetzA.. der Messdienst hat "nur" die Aufgabe zu messen,
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Also jegliche Kommunikation mit dem Sachbearbeter.
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.und wenn alles nichts hilft geht auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde.. kostet nicht, ausser etwas Arbeit..und klärt oft den Sachverhalt
deutlich.
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Was auch geht ein Schreiben an den Nachbarn.... mit dem Hinweis, dass die betriebene PLC Installation Störungen verursacht.
im ersten Schreiben auf Störungen hinweisen
14 Tage warten
zweites Schreiben.. mit Frist 3 Woche die Störungen zu unterlassen
drittes Schreiben mit weiterer Frist
IN jedem schreiben darauf hinweisen dass Du zu einem Gespräch bereit bist
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Danach wurde ich gegen den Nachbarn ein Schiedsverfahren einleiten, mit dem Zweck eine Lösung zu finden. Kostet hier in SH EUR 70, Aber lohnt sich oft. Der Nachbar muss auf jedenfall zu dem ersten Termin erscheinen (sonst Zwangsgeld) Das macht auf jedenfall deutlich, wie wichtig Dir die Sache ist.
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Der Weg wäre zu gehen... und Heinrich,,,Du kannst mich gerne anrufen,,, dann koennen wir das mal Telefon ausfuehrlich durchgehen...wen Du moechtest.. Dann bitte eine Mail an ,de,,, ich gebe Dir dann die Nummer..
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Remotestation.. ist ok.. auch sicherlich interessant aufzubauen.... Hilft aber nicht bei der Ursache........
Fuers erste geht ja auch Perseus remote.. Da gibt es ja einige RX in die reingeschaut werden kann.
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Fazit...
Mir scheint es so, dass PLC und die Störungen als "Gott gegeben" hingenommen werden.
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Wie schon gesagt die Technik PLC ist soweit ok... aber die Leiter sind das Problem.......Das Übertragungssignal verlaesst den Leiter
und verursacht damit Störungen. Störungen sind grundsaetzlich nicht hinzunehmen...Zivilrecht.
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Ich kann mir nur wuesnchen dass jeder, der von Stoerungen egal welcher Art betroffen eine Störungsmeldung an die BNetzA gibt.
Nur so kann deutlich werden wie hoch die Störpegel inzwischen sind.
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Aber auch.. wenn gewusst wird wo die Stoerung herkommt.. und mit Nachbarn gesprochen werden kann... hat dies natuerlich  Vorrang.
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Es ist schon etwas Arbeit so eine Stoerungsberabeitung... aber  lohnt sich,,,,
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73 HJ



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