[A-DX] Ungerecht.

Peter DL1YAK
So Dez 3 13:24:35 CET 2017


Hallo,

Am 03.12.2017 um 12:54 schrieb Rémy Friess:
> Hallo,
>
> Na ja, Störungen haben wird doch alle, wir müssen uns eben damit 
> abfinden.
>

Nein! Das müssen wir nicht!

Störungen von Funkdiensten sind nicht hinnehmbar, ob nun Rundfunkdienst, 
Amateurfunkdienst usw.
Zumal hier Gesetze verletzt werden wie das Deutsche Grundgesetz, EMVG, 
VO Funk der ITU und andere.

Seit der Auflösung des ehemaligen Deutschen Postministeriums durch den 
damaligen Minister Wolfgang Bötsch(+) ist die Überwachungsbehörde 
(RegTP, nunmehr Bundesnetzagentur) dem Bundesministerium für Wirtschaft 
unterstellt und dieses ist der BNetzA weisungsbefugt.

Es wurde hier im Forum bereits gesagt: Störung öffnen, sich beschweren 
und den Störer abstellen lassen.
Leider wird beobachtet, daß offenbar der Störer Vorrang genießt 
gegenüber dem berechtigten Funkdienstteilnehmer.
Was aber eine Verletzung der gültigen deutschen Rechtsvorschriften ist. 
Und auch internationale Rechtsvorschriften (wie VO Funk der ITU) sind 
Bundesgesetz.
Deutschland ist Mitglied der ITU.

73  Peter