[A-DX] Frage NDR Weihnacht Gruß an Bord

adxb suess
So Dez 24 00:44:32 CET 2017


In der Schweiz zumindest ist und war das Abhören von Utility Stationen 
immer erlaubt, sofern es nicht missbraucht wurde zum Schaden anderer.
In Österreich war es immer schon verboten, wobei heute kein Hahn mehr 
danach kräht. Die Behörden haben andere wichtigere Dinge zu tun.
Unabsichtliches Hören - ist eh klar - war nie einThema, aber diese Info 
weiterverbreiten dann schon.
Gute Nacht,
73
Harald

Am 23.12.2017 um 23:56 schrieb Rémy Friess:
> Ich kann mich gut errinern dass ich vor ein paar Jahrzehnten in einer DX-Zeitschrift gelesen hatte dass das Abhören von solchen Sendungen eigentlich nicht verboten war.
>
> Was verboten war, war die Enthüllung der Inhalte.
>
> Ein EB mit Details zu schreiben wäre also rechtswidrig gewesen.
>
> Ob das nun für alle Länder galt, oder nur hierzulande weiss ich nicht.
>
> Ich kann mich auch an Abbildungen von QSL-Karten der Station St.-Lys Radio errinern.
>
> St.-Lys Radio war in Frankreich was Norddeich in Deutschland war.
>
> Und die bestätigten Empfanfgsberichte solange als Inhalt nur der berühmten CQ-Satz angegeben war : "Qui appelle Saint-Lys?" (=Wer ruft Saint-Lys?)
>
> 73 und Fʀoʜɛ Wɛɪɦɳɑcɦʈɛɲ,
>
> Rémy.
>
>
> ---- Message d'origine ----
>> De : Gerald Kallinger <
>> Objet : Re: [A-DX] Frage NDR Weihnacht Gruß an Bord
>> Date : 23/12/2017 21:20:41 CET
>>
>> Ich habe mal gehört, dass Rogaland Radio Empfangsberichte sehr wohl an die
>> Fernmeldebehörde weitergeleitet haben soll und das dann rechtliche
>> Konsequenzen für den Hörer hatte.
>>
>> 73,
>> Gerald
>
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