[A-DX] "Anton Funkperle"....

tom df5jl
Do Jun 22 07:29:44 CEST 2017


Nun auch Anton.

Wenn einer vom anderen abschreibt, wird es meist nicht besser. Denn
anders als von ihm behauptet (hier wiederhole ich mich möglicherweise) -
nichts wurde beschlossen, sondern in Erster Lesung beraten, und zwar der
Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der
237. Sitzung des Deutschen Bundestags am 1. Juni 2017. Der Gesetzentwurf
sieht mit Stand Anfang Juni 2017 vor, dass nach Ablauf von zwei Jahren
nach Verkündung des Gesetzes nur solche Rundfunkgeräte auf dem Markt
bereitgestellt werden dürfen, die mit einer Schnittstelle ausgestattet
sind, die es "dem Nutzer ermöglicht, digital codierte Inhalte zu
empfangen und wiederzugeben." Betroffen von dieser Regelung wären dem
Entwurf nach auch nicht alle Geräte, sondern nur solche, die den
"Programmnamen anzeigen" können. Gebrauchtgeräte und Bausätze sind von
der Regelung ausgenommen. Sie werden somit zunächst auch nicht
Elektroschrott. Ein generelles Verkaufsverbot für FM-Geräte gibt es also
nicht.

Zu dem Gesetzentwurf nahmen übrigens vier Abgeordnete der
Bundestagsfraktionen Stellung. Alle äußerten sich überwiegend positiv zu
dem Entwurf. Anschließend an die Erste Lesung im Bundestag, und das ist
wichtig, wurde der Gesetzentwurf an die zuständigen Fachausschüsse
überwiesen, die noch Änderungsvorschläge einbringen können. Einsehbar
ist der Gesetzentwurf in der Drucksache 18/12509 des Deutschen
Bundestages vom 26.05.2017 (PDF unter http://t1p.de/w5ce), die zu
Protokoll gegebenen Reden der Bundestagsabgeordneten sind im
Plenarprotokoll 18/237 notiert (PDF unter http://t1p.de/3etv, zu finden
ab Seite 24296 als "Anlage 34").

Wer sich eine Meinung zu dem Thema bilden möchte, dem empfehle ich die
Lektüre. Leider ist es offensichtlich Ausdruck des Zeitgeistes geworden,
sich erst eine Meinung zu bilden und - wenn dann noch Muße übrig bleibt
- sich sachkundig zu machen. Damit meine ich ausrücklich nicht Dich,
Herbert, sondern viele meiner Journalistenkollegen, u. a. auch bei der
Zeitschrift Elektor, die in den letzten Tagen vor allem Meinung, aber
wenig Sachkenntnis bewiesen haben.

Der Ausstieg aus der UKW-Verbreitung ist in Europa schon lange
beschlossene Sache. Für Deutschland war die Umstellung ursprünglich für
2010 geplant, der Termin wurde jedoch nicht eingehalten. Ein neues Datum
steht noch nicht fest. Zwar ist DAB+ fast flächendeckend empfangbar,
doch laut Digitalisierungsbericht 2016 verfügen bisher nur 13,8 Prozent
der Deutschen über ein Digitalradio. Eine Übersicht über die Situation
in den europäischen Ländern finden Interessierte unter
http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/nach-norwegen-ausstieg-viele-laender-bleiben-beim-ukw-radio-a-1130519.html.

Übrigens: LW und MW stehen auf einem anderen Blatt. Die KEF (Kommission
zur Ermittlung des Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks)
hatte Gelder für die Digitalisierung an die Bedingung gekoppelt, die
Rundfunkverbreitung über LW und MW einzustellen. Sie sei gemessen an
Hörerzahlen und Kosten ineffizient. Mit Ende 2015 haben alle
ARD-Anstalten sowie der DLF ihre LW/MW-Aussendungen eingestellt.

73 Tom DF5JL





QTH JO30KO nr Bonn | Info: http://df5jl.darc.de
QRV A1A QRP  @ 3560 *5353* 7030 10106 10116 kHz

Wir.  Leben.  Amateurfunk.


Am 21.06.2017 um 21:00 schrieb Herbert Meixner:
> ....zum Thema "verordnetes" DAB+ in Deutschland.
>
> http://funkperlen.blogspot.co.at/
>
> Mit Gruss,
> Herbert
> -- 


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