[A-DX] "Anton Funkperle"....
tom df5jlDo Jun 22 07:29:44 CEST 2017
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Nun auch Anton. Wenn einer vom anderen abschreibt, wird es meist nicht besser. Denn anders als von ihm behauptet (hier wiederhole ich mich möglicherweise) - nichts wurde beschlossen, sondern in Erster Lesung beraten, und zwar der Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der 237. Sitzung des Deutschen Bundestags am 1. Juni 2017. Der Gesetzentwurf sieht mit Stand Anfang Juni 2017 vor, dass nach Ablauf von zwei Jahren nach Verkündung des Gesetzes nur solche Rundfunkgeräte auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, die mit einer Schnittstelle ausgestattet sind, die es "dem Nutzer ermöglicht, digital codierte Inhalte zu empfangen und wiederzugeben." Betroffen von dieser Regelung wären dem Entwurf nach auch nicht alle Geräte, sondern nur solche, die den "Programmnamen anzeigen" können. Gebrauchtgeräte und Bausätze sind von der Regelung ausgenommen. Sie werden somit zunächst auch nicht Elektroschrott. Ein generelles Verkaufsverbot für FM-Geräte gibt es also nicht. Zu dem Gesetzentwurf nahmen übrigens vier Abgeordnete der Bundestagsfraktionen Stellung. Alle äußerten sich überwiegend positiv zu dem Entwurf. Anschließend an die Erste Lesung im Bundestag, und das ist wichtig, wurde der Gesetzentwurf an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen, die noch Änderungsvorschläge einbringen können. Einsehbar ist der Gesetzentwurf in der Drucksache 18/12509 des Deutschen Bundestages vom 26.05.2017 (PDF unter http://t1p.de/w5ce), die zu Protokoll gegebenen Reden der Bundestagsabgeordneten sind im Plenarprotokoll 18/237 notiert (PDF unter http://t1p.de/3etv, zu finden ab Seite 24296 als "Anlage 34"). Wer sich eine Meinung zu dem Thema bilden möchte, dem empfehle ich die Lektüre. Leider ist es offensichtlich Ausdruck des Zeitgeistes geworden, sich erst eine Meinung zu bilden und - wenn dann noch Muße übrig bleibt - sich sachkundig zu machen. Damit meine ich ausrücklich nicht Dich, Herbert, sondern viele meiner Journalistenkollegen, u. a. auch bei der Zeitschrift Elektor, die in den letzten Tagen vor allem Meinung, aber wenig Sachkenntnis bewiesen haben. Der Ausstieg aus der UKW-Verbreitung ist in Europa schon lange beschlossene Sache. Für Deutschland war die Umstellung ursprünglich für 2010 geplant, der Termin wurde jedoch nicht eingehalten. Ein neues Datum steht noch nicht fest. Zwar ist DAB+ fast flächendeckend empfangbar, doch laut Digitalisierungsbericht 2016 verfügen bisher nur 13,8 Prozent der Deutschen über ein Digitalradio. Eine Übersicht über die Situation in den europäischen Ländern finden Interessierte unter http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/nach-norwegen-ausstieg-viele-laender-bleiben-beim-ukw-radio-a-1130519.html. Übrigens: LW und MW stehen auf einem anderen Blatt. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) hatte Gelder für die Digitalisierung an die Bedingung gekoppelt, die Rundfunkverbreitung über LW und MW einzustellen. Sie sei gemessen an Hörerzahlen und Kosten ineffizient. Mit Ende 2015 haben alle ARD-Anstalten sowie der DLF ihre LW/MW-Aussendungen eingestellt. 73 Tom DF5JL QTH JO30KO nr Bonn | Info: http://df5jl.darc.de QRV A1A QRP @ 3560 *5353* 7030 10106 10116 kHz Wir. Leben. Amateurfunk. Am 21.06.2017 um 21:00 schrieb Herbert Meixner: > ....zum Thema "verordnetes" DAB+ in Deutschland. > > http://funkperlen.blogspot.co.at/ > > Mit Gruss, > Herbert > -- --- Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft. https://www.avast.com/antivirus
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