[A-DX] FM AUT: Neues Radioprogramm

Herbert Meixner
Di Mai 2 18:06:03 CEST 2017


http://www.horizont.at/home/news/detail/neuer-radiosender-fuer-die-hauptstadt-welle-1-wien.html?cHash=51f11be21fbec05f2279d5739ec3b48a

Neuer Radiosender für die Hauptstadt: „Welle 1 Wien“
Die Medienbehörde KommAustria hat einem neuen Privatradiosender für Wien 
die Zulassung erteilt.

„Welle 1 Wien“ ist ein Sender der Welle Salzburg GmbH und erhielt eine 
auf zehn Jahre befristete Lizenz für das Verbreitungsgebiet „Wien Innere 
Stadt (Donaukanal)“ auf der Frequenz 102,1 MHz. Die Zulassung von 
„Superfly“ wurde um zehn Jahre verlängert, teilte die Behörde mit.

Die technische Reichweite beträgt etwa 530.000 Hörer. Bisher war die 
Frequenz immer nur temporär für Eventradioprogramme genutzt worden. 
„Welle 1 Wien“ plant ein „modernes Pop-Radio im Hot AC-Format mit hohem 
Lokalbezug für ein junges, urbanes Publikum“, zitierte die Behörde aus 
dem Antrag. Der Anteil österreichischer Produktionen im Musikprogramm 
soll über zehn Prozent betragen, der Wortanteil bis zu maximal 30 Prozent.

Ausschlaggebend für die positive Entscheidung der KommAustria sei die 
Festlegung „auf einen maßgeblichen Wiener Lokalbezug des künftigen 
Programms, sowohl im Wort- als auch im Musikanteil“ gewesen. Die Behörde 
räumt zwar ein, dass es ansonsten „durchaus Überschneidungen des neuen 
Programms mit bereits am Wiener Markt existierenden Angeboten geben 
wird“. Allerdings wäre das bei den anderen Bewerbern - zwei weitere 
Antragsteller waren bis zuletzt im Rennen - ebenso der Fall gewesen. 
Rechtskräftig ist der Bescheid noch nicht.

Die Superfly Radio GmbH wird auch in den nächsten zehn Jahren in Wien 
auf der UKW-Frequenz 98,3 MHz ihr Programm verbreiten können. Die 
derzeitige Zulassung läuft am 28. Juni 2017 aus, daher musste sie die 
KommAustria neu ausschreiben. Es gab drei Mitbewerber, doch die Behörde 
beurteilte „das Programm von 'Superfly' erneut als den im Verhältnis 
größeren Beitrag zur Meinungs- und Medienvielfalt auf dem Wiener 
Radiomarkt“. Auch dieser Bescheid ist noch nicht rechtskräftig.
[APA News]