[A-DX] "Shortwaveradio"

Tom DF5JL
Sa Dez 14 10:12:29 CET 2019


Wenn er Geld dafür verlangt, müsste er sich für ein oder mehrere "Übel"
entscheiden: Finanzamt Stuttgart, Abmahnanwälte oder Impressum ;)

73 Tom DF5JL


Am 14.12.2019 um 10:01 schrieb Christoph Ratzer:
> Die Ausstrahlung von Kurzwellensendungen ist keine Dienstleistung wenn man dafür Geld verlangt um eine Antwort vom Sender zu erhalten? Und die Programmveranstalter bezahlen auch nichts für die Ausstrahlung des Programms?
>
> Der Betreiber lebt schon in seiner eigenen Welt, der Hinweis mit der Dummy-Load als Antenne ist sehr zutreffend.
>
> 73 Christoph