[A-DX] "Shortwaveradio"
Tom DF5JLSa Dez 14 10:12:29 CET 2019
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Wenn er Geld dafür verlangt, müsste er sich für ein oder mehrere "Übel" entscheiden: Finanzamt Stuttgart, Abmahnanwälte oder Impressum ;) 73 Tom DF5JL Am 14.12.2019 um 10:01 schrieb Christoph Ratzer: > Die Ausstrahlung von Kurzwellensendungen ist keine Dienstleistung wenn man dafür Geld verlangt um eine Antwort vom Sender zu erhalten? Und die Programmveranstalter bezahlen auch nichts für die Ausstrahlung des Programms? > > Der Betreiber lebt schon in seiner eigenen Welt, der Hinweis mit der Dummy-Load als Antenne ist sehr zutreffend. > > 73 Christoph
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