[A-DX] Einspruch gegen Videosperrung bei Facebook

Schwarz, Peter
Do Jun 11 10:28:22 CEST 2020


Sehr gut. Gegen die Urheberrechtsmafia muss man sich mit Händen und Füssen wehren. Es ist natürlich Mumpitz, dass durch einen verrauschten DX-Mitschnitt eines Liedausschnitts dem Rechteinhaber irgendein Schaden entstehen könnte. Natürlich hat das Urheberrecht seine Berechtigung und muss geschützt werden. Teilweise wird aber versucht, auf dubiosen Wegen Geld zu machen. Der UKW/TV-AK bekam es mal mit dem Falk-Verlag zu tun, weil in einer älteren Ausgabe eine Kopie aus einem uralten Kartenwerk in einer Ausgabe der Reflexion zu sehen war. Das kostete Nerven und musste anwaltlich bearbeitet werden. Resultat war, dass alle Ausgaben passwortgeschützt wurden, es war nicht möglich, alle historischen Ausgaben durchzusehen und nachzubearbeiten. Da sollte durch Abmahnungen gezielt Geld verdient werden. Diese Firmen beschäftigen eigens Leute und mittlerweile auch technische Infrastruktur, um ihre Inhalte aufzuspüren und Anwaltskanzleien haben sich auf Abmahnungen spezialisiert. Selten würde der angemahnte Betrag vor Gericht durchgehen, aber man probiert es halt mal und schüchtert mit drastischen Formulierungen ein!

Bestes,
Peter

Peter Schwarz
Bürgermeister-Hainz-Str. 11
63165 Mühlheim/Main

0160.1235460
>:

Am 16. März 2019 hatte ich eine 45-sekündige Videoaufnahme bei Facebook
eingestellt. Sie belegt den Empfang von WRMI "Oldies with Bob
Biermann"auf 7780 kHz, das Signal war an diesem Tag außergewöhnlich
stark. Und man hört, ja, Musik.

Am 2. Juni 2020 bekam ich von Facebook die Mitteilung, dass die UMG
(Universal Music Group) Maßnahmen gegen mein Video ergriffen habe, da es
möglicherweise Musik enthalte, die ihr gehöre. Sprich, das Video wurde
stumm geschaltet (außer "Niederländische Antillen, Osttimor und Kosovo").

Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, dieses
Video dokumentiere journalistisch den Empfang eines Radiosenders, und
die Maßnahme der UMG sei ein unzulässiger Eingriff in die Pressefreiheit.

Heute, am 10. Juni 2020, erhielt ich die Mitteilung, dass dem
stattgegeben wurde. Das Video ist wieder zugänglich - mit Ton.

Ich möchte alle, denen Ähnliches widerfährt, ermuntern, ebenfalls
Einspruch einzulegen. Kostet lediglich ein paar Sekunden.


 73 Tom DF5JL

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