[A-DX] E-QSL Richtlinien

Die Andenstimme
Do Mai 28 06:11:19 CEST 2020


Von: liste <> Im Auftrag von Erik
Gesendet: Mittwoch, 27. Mai 2020 05:17
An: 
Betreff: Re: [A-DX] E-QSL Richtlinien

Eine QSL ist doch keine amtliches Dokument, das falschungssicher sein muss.
Und wenn ich unbedingt eine eQSL manipulieren will, dann kann ich das trotz aller digitalen Sicherungsmaßnahmen:
1. Ausdrucken
2. Einscannen
3. Mit Photoshop die gewünschten Änderungen vornehmen 4. Als PDF speichern, fertig

Genau da hätte ich noch den Filter setzen können, dass man das Dokument nur mit 150dpi ausdrucken kann. Aber das war mir doch zu albern! In Foxit PhantomPDF kann man jedes geschützte PDF in ein neues Dokument klonen und bearbeiten. - Jérômes und Michaels Vorschlag ist für unser kleines Team zu aufwendig. Zum Vorschlag von Klaus: Was spricht gegen ein ganz normales jpg-Foto? Habe ich gemacht. Professionell Adobe Acrobat, Illustrator und Photoshop. Die Ausgabequalität (Iris hat es in Word entworfen) war mit JPG mäßig. Da müsste ich es nochmals in Illustrator neu erstellen. Aber auch da: Für Foxit Phantom kein Problem, JPGs zu editieren.

Ich hatte die Frage nach Standards gestellt, da es u.a. für das ADDX-Diplomprogramm schwierig zu erkennen ist, ob bei QSL-Briefen geschummelt wird. Daher hatten wir die letzten Empfangsbestätigungen auf ältere QSL-Karten (davon haben wir massig!) per Hand ausgefüllt und danach eingescannt. Diese Möglichkeit besteht immer noch.
Nochmals vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Horst