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[A-DX] Powerline Linz AG


  • Subject: [A-DX] Powerline Linz AG
  • From: "Thomas Schartner" <thoscha@xxxxxxx>
  • Date: Mon, 24 Jan 2005 17:53:06 +0100

http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=050124014

   pts050124014
   Computer/Telekommunikation, Medien/Kommunikation

   Fernmeldebüro fällt Entscheidung 1. Instanz: Ist PLC nicht Stand der
   Technik?
   Funkamateure setzen sich für die Wahrung des Kurzwellenbereiches
   erfolgreich ein

   Wien (pts, 24. Januar 2005 10:11) - Konkret geht es um den Schutz des
   wichtigen Kurzwellenbandes, das von Fluggesellschaften, Reederein,
   Rettungsorganisationen, Rundfunk,
   Funkamateuren und anderen Organisationen genutzt wird, vor unerwünschten
   Signalen aus ungeschirmten Stromnetzen zu schützen.

   In einem Schreiben der Volksanwaltschaft an den Dachverband des
   österreichischen Versuchsenderverbandes wurde der ÖVSV über den jüngsten
   Bescheid des zuständigen Fernmeldebüros betreffend "Internet aus der
   Steckdose" informiert.

   Auszug: "Die Fernmeldebehörde 1. Instanz hat am 21.12.2004 einen Bescheid
   erlassen und der Linz Strom GmbH gemäß §88 Abs 1 Telekommunikationsgesetz
   aufgetragen, innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheides durch
   Vornahme geeigneter technischer Maßnahmen die Power Line
   Communication-Anlage (PLC) so zu betreiben, dass
   Telekommunikationsanlagen nicht gestört werden.

   Der zuständige Bearbeiter stellt in dem Bescheid fest, dass die
   gemeldeten Störungen zweifelsfrei auf PLC der Linz Strom GmbH
   zurückzuführen seien. Dies stütze sich auf das Gutachten des
   Amtsachverständigen, der zum Ergebnis gekommen ist, dass durch PLC der
   Linz Strom GmbH elektromagnetische Wellen abgestrahlt werden, durch die
   in der Nähe befindliche Telekommunikationsanlagen im Kurzwellenbereich
   angesiedelter Funkdienste grundsätzlich störend beeinflusst werden
   können.

   Die Behörde führt in der rechtlichen Begründung des Bescheides weiter
   aus:
   Die Linz Strom GmbH benutze ungeschirmte Leitungen, sodass der
   Datentransport nur unter Inkaufnahme von wesentlichen Abstrahlungen
   erfolgen könne. Dies habe dann die störenden Beeinflussungen anderer
   Telekommunikationsanlagen, die ebenfalls im KW-Bereich betrieben werden
   zur Folge. Die von der PLC der Linz Strom GmbH abgestrahlten Wellen,
   seien ein unerwünschtes Nebenprodukt.

   Aus technischen Gesichtspunkten entspreche das Aufbringen hochfrequenter
   elektromagnetischer Wellen auf eine ungeschirmte Leitung mit Leistungen,
   wie sie für PLC erforderlich sind, nicht dem Stand der Technik.

   Laut erstinstanzlichem Bescheid sei dem Gutachten zu entnehmen, dass von
   dem PLC-System eine permanent unerwünschte elektromagnetische Strahlung
   ausgesendet wird. Dies habe sich aus den Messungen und Feststellungen der
   Funküberwachung Linz ergeben. Dies rufe die Störung bei anderen
   Telekommunikationsanlagen hervor.

   Weiters wurde dem ÖVSV mitgeteilt, dass bei Vorliegen eines
   rechtskräftigen Bescheides und Aufrechterhaltung der Störungen als
   nächster Schritt der Linz Strom GmbH der Betrieb untersagt werden wird.

   Die Behörde 1. Instanz hat nun eine Entscheidung gefällt und die von der
   Linz Strom GmbH ausgehenden funktechnischen Störungen festgestellt."

   Wie wichtig die Anstrengungen der Funkamateure Österreichs sind, wurde im
   Katastrophenfall in Asien kürzlich bestätigt:
   Sind öffentliche Kommunikationsnetze wie Internet und Mobiltelefon
   überlastet oder zerstört, können oft nur erfahrenen Funker auf Frequenzen
   unter 30 MHz Nachrichten über große Entfernung übermitteln.

   ***Lesen Sie dazu auch die Aussendung vom 4. Jänner 2005, "Funkamateure
   leisten wichtigen Beitrag in Südostasien"***

   ***Amateurfunk ist ein technisch-experimenteller Funkdienst, der in
   Österreich durch das Amateurfunkgesetz, einem Bestandteil des
   Fernmelderechtes, reglementiert ist. Weltweit genießen die Interessen von
   Funkamateuren aufgrund ihrer besonderen Leistungen im Hinblick auf
   technische Entwicklung und ihrer strukturellen Unterstützung in Not- und
   Katastrophenfällen den besonderen Schutz durch anerkanntes Völkerrecht.
   Informationen über den Amateurfunkdienst und die Leistungen von
   österreichischen Funkamateuren finden Sie auf der Homepage des
   Österreichischen Versuchsenderverband unter http://www.oevsv.at.***
   (Ende)

     Aussender: DV des Österr. Versuchssenderverbandes
   Ansprechpartner: DV d. österr. Versuchsenderverbandes
   email: presseinfo.oevsv@xxxxxx
   Tel. 01 / 9992132


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