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Re: [A-DX] Antennenfrage


  • Subject: Re: [A-DX] Antennenfrage
  • From: Thomas Kamp <df5jl@xxxxxx>
  • Date: Sun, 20 May 2007 21:38:19 +0200

Liebe Leute,

vor drei Tagen ging eine Meldung über die Agenturticker, die das besondere Recht auf eine Zusatzantenne (hier: Sat-Antenne zusätzlich zum Kabelanschluss) in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) betont. Möglicherweise wurde sie von dem einen oder anderen nicht registriert, daher im Folgenden die gekürzte Wiedergabe einer AFP-Meldung vom 17. Mai 2007:

"Der Vermieter müsse (...) das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit berücksichtigen und deshalb in für ihn zumutbaren Fällen der Antenne zustimmen (Az: VIII ZR 207/04) (...) wenn «die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht», weil sie von außen kaum gesehen werden könne. (...) Bei der Abwägung zwischen den Eigentumsrechten des Vermieters und dem Grundrecht des Mieters auf freie Information kommt es nach dem Karlsruher Urteil zudem darauf an, ob der Mieter ein besonderes Interesse am Empfang zusätzlicher Programme geltend machen kann, die nicht in das Kabel eingespeist werden, beispielsweise Programme in ausländischer Sprache."

Ich arbeite seit Jahren mit einer vertikalen 7,30 m langen Antenne mit Fiberglasmast und UnUn-Anpassung (1:10) auf dem Balkon, die ich im Bedarfsfall in 3 Minuten aufgebaut und in eben gleicher Zeit wieder abgebaut habe. Viele schöne DX-Empfänge sind mir damit vom Tropenband bis an die obere KW-Bandgrenze gelungen, ohne dass sich einer meiner Nachbarn je darüber geäußert hätte - und auch mein PLC-DSL ("Home Plugin") stört diese Antenne kaum.

Ich kann nur jedem raten, es selbst auszuprobieren, statt sich den Kopf darüber zu zerbrechen, welche Probleme möglicherweise auftreten könnten. Oder gar sich in seinem Tatendrang hindern zu lassen. Die normative Kraft des Faktischen sollte nicht unterschätzt werden...!

Tom DF5JL
  




> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Juergen Fenn <juergen.fenn@xxxxxx>
> Gesendet: 20.05.07 20:46:51
> An: AD-X-Liste <liste@xxxxxxx>
> Betreff: Re: [A-DX] Antennenfrage


> 
> Udo Deutscher <udo.deutscher@xxxxxxxxx> writes:
> 
> > Übrigens gab es doch erst jüngst ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das bei 
> > bestimmter Interessenslage (z.B. Migranten) Satellitenantennen erlaubt, 
> > selbst wenn Kabel-TV verfügbar ist. Dürfte jedoch für Einheimische, die kein 
> > berufliches oder persönliches Interesse an Fremdsprachenprogrammen haben, 
> > auch für KW-Antennen kaum einklagbar sein, schätze ich (bin jedoch 
> > Französischlehrer, kein Jurist).
> 
> Nachdem das Bundesverfassungsgericht ursprünglich grundsätzlich einen
> Anspruch von Ausländern[1], eine Satellitenantenne anzubringen, im
> Gegensatz zu den eher vermieterfreundlichen Zivilgerichten jahrelang
> bejaht hatte (sogenannte "Drittwirkung" der Meinungsfreiheit im
> Mietverhältnis), befindet es sich nunmehr auf dem Rückzug, seitdem und
> soweit digitales Kabelfernsehen verfügbar ist. Wenn man in der
> betroffenen Wohnung digitales Kabelfernsehen abonnieren kann, besteht
> grundsätzlich kein Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur
> Installation einer Parabolantenne. Er kann also -- umgekehrt --
> verlangen, daß sie wieder entfernt wird.
> 
> Wenn eine Außenantenne aufgebaut wird, muß sie natürlich fachmännisch
> montiert werden, einschließlich Blitzschutz, und der Vermieter kann
> eine Kaution verlangen, die den Abbau deckt, falls der Mieter
> unerwartet über Nacht verschwinden sollte und seine Antenne
> zurücklassen sollte (was nicht allzu selten vorkommen soll)...
> 
> Danke, auch an die anderen, auf deren Mails ich hier nicht direkt
> antworte, für die Tips zur Rahmenantenne. Werde ich mir mal
> anschauen. Zu Störungen kam es bei mir bisher vor allem durch den
> Störnebel von Fernsehern, Computern und was da mittlerweile alles noch
> so herumfunkt bei den Nachbarn...
> 
> Grüße,
> Jürgen.
> 
> [1] Den Ausländern wurden Inländer gleichgestellt, die ein
>     entsprechendes berechtigtes Interesse am Empfang ausländischer
>     Sender geltend machen konnten, zB Fremdsprachenlehrer oder
>     Journalisten.
> 
> 
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> Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
> Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
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> Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede
> kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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