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Re: [A-DX] Antennenfrage
- Subject: Re: [A-DX] Antennenfrage
- From: Juergen Fenn <juergen.fenn@xxxxxx>
- Date: Mon, 21 May 2007 14:43:55 +0200
Thomas Kamp <df5jl@xxxxxx> writes: > (Az: VIII ZR 207/04) Kannte ich tatsächlich noch nicht. Vielen Dank für den Hinweis! Auszug aus der Pressemeldung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3&nr=39803&anz=59&pos=0&Blank=1 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die ständige Rechtsprechung, dass bei der Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist, bestätigt. Insoweit wie gehabt. Er hat entschieden, dass der Vermieter aber wegen des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Mieters am zusätzlichen Empfang von Satellitenprogrammen nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist. Das ist ein anderer Fall als eine Antenne, die an der Balkonbrüstung befestigt wird. Die tatrichterlichen Feststellungen des Berufungsgerichts dazu waren unzureichend. Das Berufungsgericht ist von einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gebäudes ausgegangen, ohne Feststellungen zu der durch die Antenne konkret verursachten optischen Beeinträchtigung zu treffen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berufungsgerichts deshalb aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der BGH hat also im Revisionsverfahren nur die rechtlichen Grundsätze ausgeführt, nach denen das Berufungsgericht nun nochmal ran muß. Der Fall ist damit noch nicht entschieden. Ob die Parabolantenne in diesem Fall eine unzumutbare Beeinträchtigung der Interessen des Vermieters darstellt, entscheiden nun die Richter des Berufungsgerichts. Das Urteil enthält somit nichts Neues. Ich arbeite seit einiger Zeit unter anderem im Mietrecht und kann niemand raten, an der Stelle einen Konflikt zu suchen, denn ... > Viele schöne DX-Empfänge sind mir damit vom Tropenband bis an die > obere KW-Bandgrenze gelungen ... dafür dürften die wenigesten Richter Verständnis haben ("... und *was* machen Sie damit? Sie hören das *Tropenband*?"). Die Instanzrechtsprechung ist ganz überwiegend vermieterfreundlich eigestellt. Das Tropenband ist es IMHO nicht wert, sich mit einem Vermieter durch mehrere Instanzen zu streiten, dazu gibt es ernstere Anlässe ... Ich hätte übrigens mal eine Frage zum Kabelanschluß, zu dem in den Parabolantennen-Urteilen nur wenig steht: Wenn man einen digitalen Kabelanschluß abonniert: Erhält man dann nur Zugriff auf Fernsehprogramme, oder gibt es auch Radioprogramme, die dieses digitale Fernsehangebot ergänzen (also zB BBC-Fernsehen und BBC Radio 1--5 sowie BBC WS oder NPR Worldwide etc.)? Danke, Jürgen. -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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