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[A-DX] Nicht Glotze schauen - trotzdem zahlen?


  • Subject: [A-DX] Nicht Glotze schauen - trotzdem zahlen?
  • From: Wolf Harranth <harranth@xxxxxxxx>
  • Date: Sun, 07 Jan 2007 22:59:25 +0100

Eine Höreranfrage, deren Antwort vielleicht auch einige Leser dieses Forums interessiert: "Demnächst wird in Österreich der ORF nur noch digital senden. Wenn ich mir keine DVB-T-Box anschaffe und den Fernseher nur noch zum Betrachten meiner Videokassetten/DVDs benutze - muss ich dann trotzdem gebühren zahlen?" Im Rundfunkgebührengesetz (das auf der internationalen Rechtslage fußt), ist eindeutig festgelegt: (§1.1) "Rundfunkempfangseinrichtungen ... sind technische Geräte, die Darbietungen <Bild, Ton / Übermittlungsart etc.> unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.2 (§2.1) "Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung ... betreibt ... hat Gebühren ... zu entrichten. Der Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten..." Das bedeutet: Es ist die Rundfukgebühr für Fernsehgeräte auch weiterhin zu bezahlen, wenn kein eigener Decoder angeschafft wird, der Fernseher jedoch betriebsbereit gehalten wird, denn welche Programme mit dem Gerät rein technisch gesehen empfangen werden können, ist juristisch gesehen irrelevant. Erst wenn es keinen Programmanbieter mehr gibt, der mit dem vorhandenen TV-Gerät empfangen werden kann, entfällt die Fernsehgebühr (nicht die Hörfunkgebühr) und kann das Gerät für Video etc. kostenlos betrieben werden. Vorsicht: Das gilt nur gegenwärtig. Wir befinden uns am Beginn einer Umbruchphase, die uns Massenmedien auf neuen Verbreitungswegen (Internet, Telefon, Mobiltelefon, PC...) und in neuen Gestaltungsformen anbieteten wird. Daher wird sich auch die Definition ändern, was "Rundfunk" ist, was ein "Rundfunkempfangsgerät" - und somit: wofür Gebühren zu entrichten sind. Um uns allen diverse Kommentare zu ersparen: Völkerrechtlich gesehen, ist die Funkhoheit ein Hoheitsrecht des Staates. Schon allein dafür, dass er Teile dieses Rechts an den Bürger abtritt (Rundfunkempfang gestattet), darf er also kassieren.

73 de Wolf
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