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[A-DX] Deutsches Gericht hebt GEZ-Gebühr für internetfähigen PC auf
- Subject: [A-DX] Deutsches Gericht hebt GEZ-Gebühr für internetfähigen PC auf
- From: Walter PERINA <walter.perina@xxxxxx>
- Date: Tue, 07 Oct 2008 23:38:59 +0200
Deutsches Gericht hebt GEZ-Gebühr für internetfähigen PC auf Für einen Computer mit Internetzugang müssen nicht automatisch Rundfunkgebühren gezahlt werden Für einen Computer mit Internetzugang müssen nicht automatisch Rundfunkgebühren gezahlt werden. allerdings nur in Deutschland. Erstmals in Nordrhein-Westfalen hob das Verwaltungsgericht Münster am Montag einen entsprechenden Gebührenbescheid des Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf. Im aktuellen Fall hatte der WDR von einem Studenten GEZ-Gebühren verlangt, weil dessen Internet-PC auch das Empfangen von Hörfunk- und Radioprogrammen ermöglicht. Eine Sprecherin erklärte, der Sender werde eine Berufung gegen das Urteil prüfen. <http://derstandard.at/Corporate/?id=1780184> *5,52 Euro* Die Gebührenfreiheit für Computer war zum Jahresbeginn 2007 gefallen. Seither müssen monatlich 5,52 Euro für internetfähige PC gezahlt werden, sofern weder Fernseher noch Radio bereits bei der GEZ angemeldet sind. Das Verwaltungsgericht Münster urteilte jedoch, anders als Radios und Fernseher seien internetfähige PC oder Handys nicht ausschließlich für den Rundfunkempfang einsetzbar. Aus dem bloßen Besitz könne daher nicht automatisch auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden. Internetfähige PC in Behörden, Unternehmen oder heimischen Arbeitszimmern würden in Deutschland derzeit noch für verschiedenste Zwecke genützt. Von der Möglichkeit, über das Internet Radio zu hören, machen dabei laut einer ARD/ZDF-Studie nur 3,4 Prozent der Internetnutzer Gebrauch. *Nachweis schwer zu führen* Einschränkend heißt es in dem Urteil jedoch, die Kammer verkenne nicht, dass die tatsächliche Nutzung der Internet-PC als Rundfunkgeräte in der Praxis nur schwer nachzuweisen sei. Solange der Rundfunkstaatsvertrag aber an der gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne den neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine einschränkende Auslegung der Regelung geboten. Andernfalls stelle die Rundfunkgebühr eine unzulässige Besitzabgabe für internetfähige Pc dar, erklärte das Gericht. Seit Einführung der PC-Gebühr haben verschiedenen Verbände immer wieder die unübersichtlichen Zahlungsbedingungen für Verbraucher beklagt. Erst im August hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass für beruflich genutzte Computer keine Rundfunkgebühren fällig werden, wenn sie im schon bei der GEZ gemeldeten Privathaushalt stehen. Der Inhaber einer Beratungsfirma sollte für den PC im Büro seiner Privatwohnung Rundfunkgebühr zahlen, obwohl er für seine privaten Geräte bereits Gebühren entrichtete. (APA) Austrian DX Board (ADXB), Satellitenreferat,Postfach 1000, A-1081 WIEN C l u b d e r Freunde elektronischer Medien–Rundfunk global AGDX + ADDX - "Kurier mit weltweit hoeren" A G D X - Wir sind die Arbeitsgemeinschaft DX e.V. -------------------------------------------------------------- http://www.adxb-oe.org ; http://www.agdx.de/ http://medien.finn.at/ (ehem.:http://www.st-poelten.at/medien) http://www.ub.tuwien.ac.at/publikationen/adxb/adxb.html -------------------------------------------------------------- -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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