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[A-DX] Deutsches Gericht hebt GEZ-Gebühr für internetfähigen PC auf


  • Subject: [A-DX] Deutsches Gericht hebt GEZ-Gebühr für internetfähigen PC auf
  • From: Walter PERINA <walter.perina@xxxxxx>
  • Date: Tue, 07 Oct 2008 23:38:59 +0200

  Deutsches Gericht hebt GEZ-Gebühr für internetfähigen PC auf


    Für einen Computer mit Internetzugang müssen nicht automatisch
    Rundfunkgebühren gezahlt werden

Für einen Computer mit Internetzugang müssen nicht automatisch
Rundfunkgebühren gezahlt werden. allerdings nur in Deutschland. Erstmals
in Nordrhein-Westfalen hob das Verwaltungsgericht Münster am Montag
einen entsprechenden Gebührenbescheid des Westdeutschen Rundfunks (WDR)
auf. Im aktuellen Fall hatte der WDR von einem Studenten GEZ-Gebühren
verlangt, weil dessen Internet-PC auch das Empfangen von Hörfunk- und
Radioprogrammen ermöglicht. Eine Sprecherin erklärte, der Sender werde
eine Berufung gegen das Urteil prüfen.

<http://derstandard.at/Corporate/?id=1780184>

*5,52 Euro*

Die Gebührenfreiheit für Computer war zum Jahresbeginn 2007 gefallen.
Seither müssen monatlich 5,52 Euro für internetfähige PC gezahlt werden,
sofern weder Fernseher noch Radio bereits bei der GEZ angemeldet sind.

Das Verwaltungsgericht Münster urteilte jedoch, anders als Radios und
Fernseher seien internetfähige PC oder Handys nicht ausschließlich für
den Rundfunkempfang einsetzbar. Aus dem bloßen Besitz könne daher nicht
automatisch auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.
Internetfähige PC in Behörden, Unternehmen oder heimischen
Arbeitszimmern würden in Deutschland derzeit noch für verschiedenste
Zwecke genützt. Von der Möglichkeit, über das Internet Radio zu hören,
machen dabei laut einer ARD/ZDF-Studie nur 3,4 Prozent der
Internetnutzer Gebrauch.

*Nachweis schwer zu führen*

Einschränkend heißt es in dem Urteil jedoch, die Kammer verkenne nicht,
dass die tatsächliche Nutzung der Internet-PC als Rundfunkgeräte in der
Praxis nur schwer nachzuweisen sei. Solange der Rundfunkstaatsvertrag
aber an der gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne den neueren
technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine
einschränkende Auslegung der Regelung geboten. Andernfalls stelle die
Rundfunkgebühr eine unzulässige Besitzabgabe für internetfähige Pc dar,
erklärte das Gericht.

Seit Einführung der PC-Gebühr haben verschiedenen Verbände immer wieder
die unübersichtlichen Zahlungsbedingungen für Verbraucher beklagt. Erst
im August hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass
für beruflich genutzte Computer keine Rundfunkgebühren fällig werden,
wenn sie im schon bei der GEZ gemeldeten Privathaushalt stehen. Der
Inhaber einer Beratungsfirma sollte für den PC im Büro seiner
Privatwohnung Rundfunkgebühr zahlen, obwohl er für seine privaten Geräte
bereits Gebühren entrichtete. (APA)

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