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Re: [A-DX] interessantes Gerichtsurteil


  • Subject: Re: [A-DX] interessantes Gerichtsurteil
  • From: Nils Schiffhauer <nils.schiffhauer@xxxxxxxxxxx>
  • Date: Mon, 22 Sep 2008 15:48:37 +0200

... dass sich deutsche Utility-DXer nicht mehr verstecken müssen, ist schon
seit dem Burgdorfer Scanner-Urteil vor elf Jahren der Fall, und ich habe ja
auch gleich, nachdem es rechtskräftig wurde, die Probe aufs Exempel bei
Norddeich Radio erfolgreich mit einer QSL-Karte abschließen können.
(Scanner-Urteil: 
http://www.funkempfang.de/funkempfang/3berichte/recht/bu-urteil.htm)
Allerdings gibt es keine absolute Rechtssicherheit, denn wenn es der
Oberjuristin der BNetzA gefällt, statt sich die Fingernägel zu polieren, mal
wieder Geld zu verbrennen, dann hindert sie niemand - gesunder
Menschenverstand gleich gar nicht - daran, erneut die Staatsanwaltschaft zu
bemühen. Umkehr- und Analogieschlüsse sind da nicht erlaubt. Du kannst also
z.B. nicht davon ausgehen: bestimmte Leute veröffentlichen im "Funkamateur"
bestimmte Daten (Frequenzen, Betriebsarten, Uhrzeiten, Inhalte ...)
bestimmter Sendebetreiber (wie UN oder Außenministerien), also darf ich es
auch. Nein, das Restrisiko, das in einem Einzelprozeß durchziehen zu müssen,
bleibt. Ich hätte gerne meinen Fall noch weiter hinaufgetrieben. Da jedoch
hätte die BNetzA Revision einlegen müssen, die den Prozess ja vergeigte. Sie
hat es wohlweislich nicht getan, weil sie sicher war, in Zukunft Dümmere zu
finden (eine korrekte Kalkulation). Rechtssicherheit in dieser Frage würde
die Behörde ja in diesem Punkte arbeitslos machen. Also ist das das Letzte,
was sie will.
"Hören" übrigens ist analog zu "Empfangen und Decodieren/Auswerten" zu
setzen. 
Ich habe hier gerade zum Testen die neuen Wavecom-Sachen hier und werde
sicherlich auf die rechtliche Lage nochmals kurz eingehen.
73 Nils, DK8OK


Am 22.09.08 15:20 schrieb "Thomas M. Rösner" unter <dl8aam@xxxxxx>:

> Niels,
> 
> zum besseren Verständnis:
> 
> wenn ich das Urteil richtig interpretiere bedeutet dass,
> dass "ab jetzt" lediglich das Ab"hören" von Sprache
> unter das "Abhörverbot" fällt ?!?
> 
> Das heisst im Umkehrschluss, dass alles, was erst
> per PC seinen Inhalt preisgibt "nun frei" zu empfangen
> und zu dekodieren ist ist, d.h. alle digitalen Betriebsarten, wie
> RTTY, STANAG's, ALE, FAX, ACARS, (PC-gelesenes) CW
> (aber mit dem Ohr mitgelesenes CW, z. B. der russischen
> Marine bleibt aber "geschützt" ?) etc.,
> d.h. die dt. Utility DXer müssen sich nicht mehr "verstecken" ?!?
> ;-))
> 
> Schön... dann kann ich ja heute abend mal meinen RX und PC
> anwerfen....hi
> 
> 73, Tom



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