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Re: [A-DX] Merkblatt



Ich verstehe nicht, warum diese Frage so ventiliert wird. Warum sollte die
BNetzA denn eine überhaupt andere Haltung haben, im digitalen Zeitalter
"offene Sprache" zu bewerten?
Außerdem wird immer so getan, als ob die Haltung der BNetzA so eine Art
Gesetzescharakter hätte. Mitnichten. Sonst würde sie ja keinen Prozeß
verlieren. Wenn also die BNetzA umgekehrt schon die Codierung für "verboten"
gehalten hätte, dann hätte sich niemand danach richten müssen. Und auch
nochmals gewendet: wenn es nach dieser Auskunft jemandem gefällt, gegen
diese Auffassung der BNetzA zu klagen, dann wird sich ein Gericht mit der
Auslegung des entsprechenden Passus der Amateurfunkgesetzes beschäftigen
müssen. Keinesfalls trifft die BNetzA juristisch verbindliche Aussagen und
führte erst kürzlich mir gegenüber nochmals ein Gerichtsurteil an, nachdem
sie das auch gar nicht dürfe.
Und warum der Affenzirkus? Weil der Anlass ein amateurfunk-interner Streit
über neue Technologien im Amateurfunk ist: die einen wollen sie, die anderen
wehren sich dagegen. Die jeweiligen Bataillone stehen ungefähr in einem
Kräfteverhältnis von fifty/fifty. Und da hat sich nun eine Truppe
(scheinbare!) Verstärkung bei der BNetzA geholt. Als dann der DARC die
entsprechenden BNetzA-Infos ausschließlich seinen Mitgliedern zukommen ließ
(der Organisationsgrad fällt stündlich und liegt nun bei gerade mal über
50%), reagierte die BNetzA, die die Eigennobilitierung des DARC als
"Bundesverband für den Amateurfunk in Deutschland" einen Augenblick ernst
genommen hatte, mit einem "Merkblatt". Das darf dann -
"diskriminierungsfrei" ist jetzt das Stichwort - sich jedermann laden. Wert
freilich hat es keinen. Oder allenfalls den einer gutgefüllten
Streusandbuchse.
Die Einführung neuer Technologien in den Amateurfunk war immer - ob SSB,
RTTY, Packet Radio, PSK31, PC an sich - von ziemlichen Geburtswehen
begleitet, die Traditionalisten mit handgeschmiedeter Morsetaste und
mundgeblasenen Röhren möglichst zu verlängern trachteten. Im Rahmen
allgemeiner Beschleunigungen werden nun die Adaptionszeiten eben etwas
kürzer.
Aber dass es jemals eine neue Technologie gegeben hätte, die "der
Funkamateur" begeistert begrüßt und angewendet hätte, das ist wenigstens mir
nicht erinnerlich. Im Gegenteil: die Ignoranten, Bedenkenträger und
Ewiggestrigen sind da immer vorneweg gewesen. Was nicht weiter schlimm wäre,
kollidierte es nicht in voller Fahrt frontal mit dem Eigenbild der
Hobbyfunker.
Auch für SWLs ändert das "Merkblatt" nix. Sie durften schon immer
Nachrichten in "offener Sprache" hören. Was zumindest ich für mich sogar
erst richterlich gegen die "Meinung" der Vorgängerbehörde des BNetzA
rechtswirksam durchsetzen mußte. Deshalb auch darf z.B. die Intruder Watch
mit Wavecom-Geräten Privat- und Diplomatenfunk straffrei abhören und darüber
öffentlich berichten.
Sorry, dass es so lang wurde.
73 Nils, DK8OK

Am 03.07.08 11:38 schrieb "Harald Kuhl" unter <HKu-DX@xxxxxx>:

> Der Begriff fällt zwar nicht, aber Anlass dürfte die auch auf der Ham Radio
> intensiv geführte Diskussion um D-Star sein. Merkwürdig nur, dass von dem
> neuen Merkblatt am Stand der BNetzA nicht zu merken war. Vielleicht ist dies
> aber auch eine Reaktion auf die vielen Anfragen und Diskussionen, denen sich
> BNetzA-Mitarbeiter auf der Messe stellen mussten.
> 
> 
> aus: Deutschland-Rundspruch Nummer 27 des Deutschen Amateur-Radio-Club
> fuer die 27. Kalenderwoche 2008.
> 
> [...]
> 
> Informationen der Bundesnetzagentur ueber neue UEbertragungsverfahren
> ---------------------------------------------------------------------
> Die Bundesnetzagentur hat ein Informationsblatt zu rechtlichen Fragen der
> Erprobung neuer UEbertragungsverfahren im Amateurfunk herausgegeben. Es
> beschaeftigt sich mit der Frage der Codierung, Verschluesselung und
> Verschleierung sowie mit der Frage der Genehmigung gemaess der
> Amateurfunkverordnung. Beispielsweise ist eine im Rahmen des
> UEbertragungsverfahrens erforderliche Codierung im Amateurfunk zulaessig,
> solange die Inhalte dadurch nicht verschleiert werden. Die Auffassung der
> Behoerde zur kuenftigen sinnvollen Nutzung von automatisch arbeitenden
> digitalen 
> Funkstellen ist weitgehend identisch mit der Einschaetzung des Runden Tisches
> Amateurfunk (RTA). Ein erklaerendes Schreiben ist mitsamt dem Infoblatt als
> Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite veroeffentlicht.
> 



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