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Re: [A-DX] Merkblatt
- Subject: Re: [A-DX] Merkblatt
- From: Nils Schiffhauer <nils.schiffhauer@xxxxxxxxxxx>
- Date: Thu, 03 Jul 2008 12:10:30 +0200
Ich verstehe nicht, warum diese Frage so ventiliert wird. Warum sollte die BNetzA denn eine überhaupt andere Haltung haben, im digitalen Zeitalter "offene Sprache" zu bewerten? Außerdem wird immer so getan, als ob die Haltung der BNetzA so eine Art Gesetzescharakter hätte. Mitnichten. Sonst würde sie ja keinen Prozeß verlieren. Wenn also die BNetzA umgekehrt schon die Codierung für "verboten" gehalten hätte, dann hätte sich niemand danach richten müssen. Und auch nochmals gewendet: wenn es nach dieser Auskunft jemandem gefällt, gegen diese Auffassung der BNetzA zu klagen, dann wird sich ein Gericht mit der Auslegung des entsprechenden Passus der Amateurfunkgesetzes beschäftigen müssen. Keinesfalls trifft die BNetzA juristisch verbindliche Aussagen und führte erst kürzlich mir gegenüber nochmals ein Gerichtsurteil an, nachdem sie das auch gar nicht dürfe. Und warum der Affenzirkus? Weil der Anlass ein amateurfunk-interner Streit über neue Technologien im Amateurfunk ist: die einen wollen sie, die anderen wehren sich dagegen. Die jeweiligen Bataillone stehen ungefähr in einem Kräfteverhältnis von fifty/fifty. Und da hat sich nun eine Truppe (scheinbare!) Verstärkung bei der BNetzA geholt. Als dann der DARC die entsprechenden BNetzA-Infos ausschließlich seinen Mitgliedern zukommen ließ (der Organisationsgrad fällt stündlich und liegt nun bei gerade mal über 50%), reagierte die BNetzA, die die Eigennobilitierung des DARC als "Bundesverband für den Amateurfunk in Deutschland" einen Augenblick ernst genommen hatte, mit einem "Merkblatt". Das darf dann - "diskriminierungsfrei" ist jetzt das Stichwort - sich jedermann laden. Wert freilich hat es keinen. Oder allenfalls den einer gutgefüllten Streusandbuchse. Die Einführung neuer Technologien in den Amateurfunk war immer - ob SSB, RTTY, Packet Radio, PSK31, PC an sich - von ziemlichen Geburtswehen begleitet, die Traditionalisten mit handgeschmiedeter Morsetaste und mundgeblasenen Röhren möglichst zu verlängern trachteten. Im Rahmen allgemeiner Beschleunigungen werden nun die Adaptionszeiten eben etwas kürzer. Aber dass es jemals eine neue Technologie gegeben hätte, die "der Funkamateur" begeistert begrüßt und angewendet hätte, das ist wenigstens mir nicht erinnerlich. Im Gegenteil: die Ignoranten, Bedenkenträger und Ewiggestrigen sind da immer vorneweg gewesen. Was nicht weiter schlimm wäre, kollidierte es nicht in voller Fahrt frontal mit dem Eigenbild der Hobbyfunker. Auch für SWLs ändert das "Merkblatt" nix. Sie durften schon immer Nachrichten in "offener Sprache" hören. Was zumindest ich für mich sogar erst richterlich gegen die "Meinung" der Vorgängerbehörde des BNetzA rechtswirksam durchsetzen mußte. Deshalb auch darf z.B. die Intruder Watch mit Wavecom-Geräten Privat- und Diplomatenfunk straffrei abhören und darüber öffentlich berichten. Sorry, dass es so lang wurde. 73 Nils, DK8OK Am 03.07.08 11:38 schrieb "Harald Kuhl" unter <HKu-DX@xxxxxx>: > Der Begriff fällt zwar nicht, aber Anlass dürfte die auch auf der Ham Radio > intensiv geführte Diskussion um D-Star sein. Merkwürdig nur, dass von dem > neuen Merkblatt am Stand der BNetzA nicht zu merken war. Vielleicht ist dies > aber auch eine Reaktion auf die vielen Anfragen und Diskussionen, denen sich > BNetzA-Mitarbeiter auf der Messe stellen mussten. > > > aus: Deutschland-Rundspruch Nummer 27 des Deutschen Amateur-Radio-Club > fuer die 27. Kalenderwoche 2008. > > [...] > > Informationen der Bundesnetzagentur ueber neue UEbertragungsverfahren > --------------------------------------------------------------------- > Die Bundesnetzagentur hat ein Informationsblatt zu rechtlichen Fragen der > Erprobung neuer UEbertragungsverfahren im Amateurfunk herausgegeben. Es > beschaeftigt sich mit der Frage der Codierung, Verschluesselung und > Verschleierung sowie mit der Frage der Genehmigung gemaess der > Amateurfunkverordnung. Beispielsweise ist eine im Rahmen des > UEbertragungsverfahrens erforderliche Codierung im Amateurfunk zulaessig, > solange die Inhalte dadurch nicht verschleiert werden. Die Auffassung der > Behoerde zur kuenftigen sinnvollen Nutzung von automatisch arbeitenden > digitalen > Funkstellen ist weitgehend identisch mit der Einschaetzung des Runden Tisches > Amateurfunk (RTA). Ein erklaerendes Schreiben ist mitsamt dem Infoblatt als > Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite veroeffentlicht. > -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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