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[A-DX] Re: OT - Re: [A-DX] AW: [A-DX] intl. Notfunk-Übung bis 2200z


  • Subject: [A-DX] Re: OT - Re: [A-DX] AW: [A-DX] intl. Notfunk-Übung bis 2200z
  • From: "Thomas M. Rösner" <dl8aam@xxxxxx>
  • Date: Sun, 04 May 2008 21:35:18 +0200

>richtig ist, dass die bestehenden regelungen z. b. einen schrägstrich >zur abgrenzung des rufzeichens von entsprechenden zusätzen vorsehen. >aber die bestehenden nationalen regelungen definieren auch die >möglichen zusätze (/p, /a, /mm, /am etc.). das /d ist ausdrücklich >nicht benannt. insofern kann ich deine auffassung nicht (ganz) teilen. >zumal es der von dir erwähnten "betriebsleitung" an legitimation >mangelt (sonst könnte ja "jeder" kommen, hi).

Hi,

nee, nee - nach den neuen Regelungen in DL sind inzwischen solche
Zusätze möglich, 

siehe:

>Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk 
>(Amateurfunkverordnung - AFuV) vom 15. Februar 2005
>
>(...)
>
>§ 11
>Rufzeichenanwendung
>(1) (...)
>Weitere Einzelheiten zur Rufzeichenanwendung
>können einschließlich der Ausnahmeregelung
>nach Absatz 4 von der Regulierungsbehörde
>festgelegt und in ihrem Amtsblatt veröffentlicht werden.
>(...)
>(3) Dem Rufzeichen können international gebräuchliche
>Zusätze beigefügt werden. Diese dürfen das zugeteilte
>Rufzeichen nicht verfälschen.
>

Neben der bereits angesprochenen Vfg, Nr. 12/ 2005 
greift die Vfg. 13/2005, hier werden
zusätzliche Erläuterungen zu den Passus aus der AFuV
abgegeben:


>Vfg Nr. 13 / 2005
>
>(...)
>
> Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zum Gesetz über den 
> Amateurfunk (AFuV) vom 15. Februar 2005 (BGBl. I S. 242) werden 
> hiermit die Einzelheiten für die Rufzeichenanwendung und die 
> zeitgleiche Nutzung von Rufzeichen an verschiedenen Standorten 
> veröffentlicht.  (...)
>
> Gebräuchliche Rufzeichenzusätze
>
> Rufzeichenzusätze, die Namen, IP-Adressen, Telefonnummern, Partei- 
> oder Vereinsabkürzungen oder dergleichen darstellen, sind nicht 
> zulässig.

Aus dieser Kombination ist zumindest in DL ein Zusatz von /D
sehr wohl statthaft, weil:
a) international gebäuchlich  -und-
b) nicht im "Verbotskalatog" aufgeführt.

Die an anderer Stelle genannten Zusätze 
wie /p, /m, /am, /mm sind logischer weise nicht die mehr einzigen 
zulässigen Rufzeichenzusätze, sonst gäbe die Formulierung in der 
Vfg. 13/2005 ja keinen Sinn. Zusätze müssen nur "international
gebäuchlich" sein. Nur handelt es sich hier um eine rechtlich
sehr undefinierbare Formulierung. 
Wer definiert hier "international gebräuchlich"?
Ich habe mal in Verwaltungsrecht gelernt, dass "sowas" grundsätzlich
"hinreichend genau" ausgestaltet sein müsse ?!?   ...hi
Wenn es sich hier nur um die in der ITU-Regeln aufgeführten handeln
würde, hatte dieses die Vfg. auch entsprechend genannt.

Zumindest sollten in diese Kategorie noch Zusätze wie /LH (Lighthouse, 
u.a. im "Leuchtturm-wochenende"), /QRP abgedeckt sein, aber
DL8AAM/GUMMIBAERCHENLIEBHABERSTATION wäre schon zweifelhaft, es sei den 
die "International Gummibaerchen Amateur Radio Society, Inc." ruft 
zu einem Internationalen Gummibaerchenlieberhabercontest auf ?? 

73, Tom - DL8AAM

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