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Re: AW: [A-DX] Eine Reform der Rundfunkgebuehren in D werde beraten ...


  • Subject: Re: AW: [A-DX] Eine Reform der Rundfunkgebuehren in D werde beraten ...
  • From: Juergen Fenn <juergen.fenn@xxxxxx>
  • Date: Tue, 27 Oct 2009 20:27:34 +0100


Name gelöscht schrieb:
> 
> Am 27.10.2009 um 20:05 schrieb Martin Prochazka:
> 
>> Mit dem Vertrag von Lissabon tritt doch auch die Europäische
>> Grundrechtecharta in Kraft. Dann müsste man eigentlich vor dem
>> Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Musikantenstadl
>> klagen können!
> 
> Das sollte bereits durch Artikel 23 der Haager Landkriegsordnung
> untersagt sein. Dort heißt es u.a. daß "Stoffe, die geeignet sind,
> unnötig Leiden zu verursachen" untersagt sind.
> 
> Aber da ist Jürgen sicher viel sattelfester als ich.

Danke. Ich übernehme gerne: Es geht dabei natürlich um die Menschenwürde
und das Folterverbot. Beim EuGH wäre man verkehrt, denn dort kann man
nicht direkt klagen (nur Vorlageverfahren mitgliedstaatlicher Gerichte).
Aber zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte könnte man mal
damit gehen -> Europäische Menschenrechtskonvention von 1950, auf die
beruft sich auch Magnus Gäfgen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention#Rechtsschutz

Nur ein Verfahren beim Verwaltungsgericht gegen eine Rundfunkanstalt
oder beim Bundesverfassungsgericht hielte ich für vollkommen aussichtslos.

:-)
Jürgen.
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