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Re: AW: [A-DX] Eine Reform der Rundfunkgebuehren in D werde beraten ...
- Subject: Re: AW: [A-DX] Eine Reform der Rundfunkgebuehren in D werde beraten ...
- From: Juergen Fenn <juergen.fenn@xxxxxx>
- Date: Tue, 27 Oct 2009 20:27:34 +0100
Name gelöscht schrieb: > > Am 27.10.2009 um 20:05 schrieb Martin Prochazka: > >> Mit dem Vertrag von Lissabon tritt doch auch die Europäische >> Grundrechtecharta in Kraft. Dann müsste man eigentlich vor dem >> Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Musikantenstadl >> klagen können! > > Das sollte bereits durch Artikel 23 der Haager Landkriegsordnung > untersagt sein. Dort heißt es u.a. daß "Stoffe, die geeignet sind, > unnötig Leiden zu verursachen" untersagt sind. > > Aber da ist Jürgen sicher viel sattelfester als ich. Danke. Ich übernehme gerne: Es geht dabei natürlich um die Menschenwürde und das Folterverbot. Beim EuGH wäre man verkehrt, denn dort kann man nicht direkt klagen (nur Vorlageverfahren mitgliedstaatlicher Gerichte). Aber zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte könnte man mal damit gehen -> Europäische Menschenrechtskonvention von 1950, auf die beruft sich auch Magnus Gäfgen: http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention#Rechtsschutz Nur ein Verfahren beim Verwaltungsgericht gegen eine Rundfunkanstalt oder beim Bundesverfassungsgericht hielte ich für vollkommen aussichtslos. :-) Jürgen. -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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