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[A-DX] AW: [A-DX] Re: [A-DX] GEZ: Möglichkeit zum Mord = Mord!


  • Subject: [A-DX] AW: [A-DX] Re: [A-DX] GEZ: Möglichkeit zum Mord = Mord!
  • From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx>
  • Date: Sat, 30 May 2009 07:28:23 -0000

Thorsten - Polemik macht ja manchmal etwas sichtbar. Was hier sichtbar
werden sollte, ist mehr die Lösung als das Problem. Die Lösung, die darin
besteht, dass die Öffentlich-Rechtlichen ihren Segen ganz einfach nicht frei
ins Netz stellen, sondern nur für zahlende Gäste. So machen das andere
Medien auch. Ob sie es dann sich tatsächlich zahlen lassen, oder kostenlos
tun oder werbefinanziert: egal. 
Der Kern der Sache ist nicht - und da war die Überschrift natürlich
polemisch, der Fall abgedroschen -, ob ich die Möglichkeit zu etwas habe. Da
ist die Gesetzeslage ja eindeutig (was man ändern könnte und ändern wird).
Sondern der Kern ist: daß wir frech etwas aufgedrängt wird, das ich
(womöglich) gar nicht haben möchte. Und dafür hält man denn noch mit
unschuldigem Augenaufschlag die Hand auf!
Dabei gibt's bei den Öffentlich-Rechtlichen, bevor sie häwelmannmäßig "Geld
her, Geld her, oder ich fall um!" rufen, ja noch einige Möglichkeiten mehr,
ihrer Aufgabe im Internet nachzukommen. Der Spiegel machts vor, indem er
sein komplettes "Programm" (das Archiv aller seiner Ausgaben) kostenlos ins
Netz stellt. Will man von den Öffentlich-Rechtlichen beispielsweise ein
Gespräch mit Arno Schmidt haben, stöhnen die erst einmal über die Arbeit,
dann muß man blechen. Und recht eigentlich gesehen zum zweiten Mal. Denn
bezahlt hatte man das ja schon mit seinen Gebühren.
Was ich wirklich perfide finde aber ist: einen angeblichen "Bedarf" zu
konstruieren, ihn ohne jedewede Diskussion mit irgendwelchen Kunden zu
befriedigen und ihn dann mit Hilfe des Staates zur Ader zu lassen.
Das wäre so, als würde ich dem "Funkamateur" einen bitteren Bedarf an
besseren Artikeln attestieren, ihm einen kleinen Stapel davon ungefragt
schicken und via Gerichten das - im übrigen - selbst festgesetzte
Hochhonorar dafür erfolgreich einklagen. Wird's auf dieser Ebene
verständlich?
73 Nils, DK8OK

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von
Thorsten Hein
Gesendet: Friday, May 29, 2009 4:47 PM
An: Nils Schiffhauer
Betreff: [A-DX] Re: [A-DX] GEZ: Möglichkeit zum Mord = Mord!


Hallo!

Die Diskussion ist alt und abgedroschen bis zum Gehtnichtmehr.

Ein Mörder wird nur bestraft, wenn er tatsächlich einen Mord begangen
hat.

Ein Bürger muss GEZ-Gebühren zahlen, wenn er die Möglichkeit hat,
Radio- und/oder TV-Programme zu empfangen.

Dafür braucht's kein Gericht, das steht so im Gesetz bzw. im
jeweiligen Staatsvertrag drin. Die beiden Vorschriften miteinander zu
vergleichen, geht bereits völlig an der Sache vorbei.

Die Diskussion hinsichtlich der Gebührenpflicht, wenn nur die
"Möglichkeit" des Empfangs besteht, ohne dass man die Programme
tatsächlich konsumuert, gab's schon, als Menschen meinten, sie hätten
ihr Fernsehgerät nur dazu da, um Videos anzuschauen oder Videospiele
zu spielen.

Das Problem ist, dass der Gesetzgeber den zuständigen Stellen nicht
die Beweislast aufzwängen wollte, dass die Programme auch tatsächlich
geschaut werden.

Sicher kann, ja muss man diskutieren, ob ein Internet-PC, den man im
Gegensatz zu Radio- und Fernsehgeräten gerade nicht unbedingt
ausschließlich oder schwerpunktmäßig deswegen kauft, weil man
derartige Programme empfangen will, also weil er kein Rundfunkemp-
fangsgerät "im ursprünglichen Sinne" ist, tatsächlich gebühren-
pflichtig sein muss, ob demnach ein derartiger Anspruch der
öff.-rechtl. Rundfunkanstalten tatsächlich in irgendeiner Weise
gerechtfertigt ist.

Aber die Diskussion mit "Möglichkeit zum Mord = Mord!" zu
überschreiben und entsprechend zu führt, halte ich für schlichtweg
polemisch, unsachlich und ergo schlichtweg nicht für ernst zu nehmen.


______________
vy 73 |horsten

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