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[A-DX] Re: [A-DX] GEZ: Möglichkeit zum Mord = Mord!


  • Subject: [A-DX] Re: [A-DX] GEZ: Möglichkeit zum Mord = Mord!
  • From: Thorsten Hein <thorsten-hein@xxxxxx>
  • Date: Fri, 29 May 2009 18:46:48 +0200

Hallo!

Die Diskussion ist alt und abgedroschen bis zum Gehtnichtmehr.

Ein Mörder wird nur bestraft, wenn er tatsächlich einen Mord begangen
hat.

Ein Bürger muss GEZ-Gebühren zahlen, wenn er die Möglichkeit hat,
Radio- und/oder TV-Programme zu empfangen.

Dafür braucht's kein Gericht, das steht so im Gesetz bzw. im
jeweiligen Staatsvertrag drin. Die beiden Vorschriften miteinander zu
vergleichen, geht bereits völlig an der Sache vorbei.

Die Diskussion hinsichtlich der Gebührenpflicht, wenn nur die
"Möglichkeit" des Empfangs besteht, ohne dass man die Programme
tatsächlich konsumuert, gab's schon, als Menschen meinten, sie hätten
ihr Fernsehgerät nur dazu da, um Videos anzuschauen oder Videospiele
zu spielen.

Das Problem ist, dass der Gesetzgeber den zuständigen Stellen nicht
die Beweislast aufzwängen wollte, dass die Programme auch tatsächlich
geschaut werden.

Sicher kann, ja muss man diskutieren, ob ein Internet-PC, den man im
Gegensatz zu Radio- und Fernsehgeräten gerade nicht unbedingt
ausschließlich oder schwerpunktmäßig deswegen kauft, weil man
derartige Programme empfangen will, also weil er kein Rundfunkemp-
fangsgerät "im ursprünglichen Sinne" ist, tatsächlich gebühren-
pflichtig sein muss, ob demnach ein derartiger Anspruch der
öff.-rechtl. Rundfunkanstalten tatsächlich in irgendeiner Weise
gerechtfertigt ist.

Aber die Diskussion mit "Möglichkeit zum Mord = Mord!" zu
überschreiben und entsprechend zu führt, halte ich für schlichtweg
polemisch, unsachlich und ergo schlichtweg nicht für ernst zu nehmen.


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vy 73 |horsten

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