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AW: [A-DX] Fw: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 20/2009, 21. KW


  • Subject: AW: [A-DX] Fw: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 20/2009, 21. KW
  • From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx>
  • Date: Thu, 21 May 2009 06:39:33 -0000

...klingt ja blöd: aber ich hatte schon vor ca. 15 Jahren genau diese
Vorgehensweise gefordert, um das Recht auf Rundfunkempfang zu definieren &
zu klären. Zwar konnte ich das in einem Artikel in der Clubzeitschrift ein
wenig auseinandersetzen, aber die Funzionäre zeigten mir damals, als die
gesamte Masse noch ein wenig knetbar-plastisch schien, natürlich den Vogel.
Mehr noch: ich wurde aus diesen Kreisen angezeigt, da ich ja eigentlich
nicht Rundfunk im OIRT-Band hörte, sondern Polizeifunk. Hausdurchsuchung,
Gerichtsverfahren. Gewonnen. Haben die sich geärgert!
Dass jetzt dieser Verein scheinbar schlauer geworden ist, könnte einen ja
massig freuen, wenn dieses Verfahren nicht nur durchsichtige Show wäre. Ja,
der Unterschied zwischen "scheinbar" und "anscheinend" ist mir geläufig.
Dennoch: Kennt jemand die Begründung des Klägers in diesem Verfahren, dem
ich natürlich allen Erfolg wünsche?
73 Nils, DK8OK

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von
Wolfgang Bueschel
Gesendet: Wednesday, May 20, 2009 2:50 PM
An: A-DX-Liste
Betreff: [A-DX] Fw: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 20/2009, 21. KW

----- Original Message ----- 
From: "Deutschlandrundspruch des DARC e.V."
Sent: Wednesday, May 20, 2009
Subject: [DL-RS] Deutschland-Rundspruch 20/2009, 21. KW

> EMVG und Interessenvertretung
> -----------------------------
> Der DARC e.V. unterstützt die verwaltungsrechtliche Klage eines Mitgliedes
> wegen Störungen des Rundfunks und Amateurfunkempfangs. Die Klage vor dem
> Verwaltungsgericht Karlsruhe ist gerichtet gegen die Bundesrepublik
> Deutschland, diese vertreten durch die Bundesnetzagentur. Sie verlangt ein
> Einschreiten gegen einen PLC-Anbieter wegen konkreter Störungen. Der DARC
> möchte für sein Mitglied Abhilfemaßnahmen der BNetzA erzielen und in dem
> Verwaltungsrechtsstreit gleichzeitig Differenzen in der Anwendung des
> EMVGs zwischen RTA und BNetzA klären. Mehrere Versuche der Klärung unter
> anderem in Gesprächsterminen mit dem zuständigen Ministerium und der
> BNetzA sind hier erfolglos verlaufen, wie in einer Vorstandsinformation
> vom 2. April nachzulesen ist.

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Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet.
Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM  http://www.ratzer.at
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