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Re: [A-DX] Al-Wazir kritisiert geplante Streichungen beim Hessischen Rundfunk


  • Subject: Re: [A-DX] Al-Wazir kritisiert geplante Streichungen beim Hessischen Rundfunk
  • From: Juergen Fenn <juergen.fenn@xxxxxx>
  • Date: Fri, 08 May 2009 21:43:42 +0200


Horst Maier schrieb:

> diesen Vorstoß finde ich sehr löblich.

Die hessischen Grünen waren immer in der ersten Reihe, wenn es gegen die
Streichkonzerte beim hr ging. Man ist hier sehr engagiert, ich finde das
auch gut. Die Stellungnahme Al Wazirs war daher zu erwarten. Von der SPD
habe ich insoweit noch nie etwas gehört.

> Mir ist bei den ganzen Streichungen von MW- und KW-Frequenzen sowieso
> eins nicht klar: Der Rundfunk hat ja einen klaren 
> Versorgungsauftrag, dieser ist ja auch die Grundlage für die 
> GEZ-Gebühr. Und Rundfunk ist nunmal nicht nur lokales UKW, 
> Internet-Streaming und eine riesige aufgeblasene Internet-Site, 
> sondern vor allem auch MW und KW. Das zähle ich ganz klar zur 
> Grundversorgung mit Rundfunk, noch viel eher als ein 
> Internet-Auftritt. Mich wundert es, daß die Rundfunkanstalten mit 
> ihren Streich-Maßnahmen gerade auf dem Rundfunk-Sektor noch keinen 
> Ärger bekommen haben.

Ausgangspunkt ist der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff. Der hr hat
nach dem Hessischen Rundfunkgesetz
<http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/7_kultus/74-1-rundfg/rundfg.htm>
folgenden Auftrag
<http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/7_kultus/74-1-rundfg/paragraphen/para2.htm>:

| Aufgabe des Hessischen Rundfunks ist die Verbreitung von Nachrichten
| und Darbietungen bildender, unterrichtender und unterhaltender Art.
| Er erwirbt und betreibt zu diesem Zweck Rundfunksendeanlagen.

Was ist also "Rundfunk"? Das ergibt sich aus den Rundfunkurteilen des
Bundesverfassungsgerichts, und es deckt sich im wesentlichen mit dem,
was auch wir auf dieser Liste wohl darunter verstanden hätten
(Ausstrahlung "point to multipoint", redaktionelle Gestaltung,
Suggestivwirkung der Sendungen).

Und wie wird gesendet? Das ist im Gesetz nicht festgelegt.

Wenn kaum noch einer MW oder KW hört, sondern mobil UKW eingesetzt wird
und zuhause das Radiosignal außerdem aus dem Kabelanschluß kommt oder
aus dem Webradio, kann die Anstalt diesem Wandel durchaus Rechnung
tragen und ältere Verbreitungswege stillegen, um sie durch modernere zu
ersetzen. Siehe auch die Ablösung von analogem durch digitales
Fernsehen. An der Gebührenpflicht ändert sich dadurch natürlich nichts.
Die Weiterentwicklung der Sendetechnik ist ausdrücklich durch die
Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gedeckt, auch
hinsichtlich der Finanzierung. Und schon der große BB wußte es ja
bekanntlich: "Alles Neue ist besser als alles Alte."

Die üppigen Websites werden demnächst im Dreistufentest "überprüft"
und dann ausgemistet. Die umfangreichen Podcast-Archive (beim hr kann
man derzeit noch Podcasts zurück bis Mitte Februar 2009 abrufen) werden
dann wohl auch der Vergangenheit angehören.

Jürgen.


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