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AW: [A-DX] Log: Radio 6150



>Die BundesnetzAgentur (und auch das örtliche Bauamt) werden ja im Vorfeld
>für einen neu zu errichteten realen Standort einer Sendeanlage ihren
>'nationalen' Segen erteilt haben.

Das ist etwas anders. Jeder, der als "Inländer" eine Rundfunkgenehmigung einer Landesmedienanstalt hat oder jeder "Ausländer", der eine in seinem Hoheitsgebiet gültige Sendelizenz hat plus den Segen des Auswärtigen Amtes kann die Zuteilung einer Frequenz beantragen.

Hat man eine, geht es darum, die Frequenz "in die Luft zu bekommen". Entweder in dem man sagt, ok Media Broadcast oder ok Kall-Kreklistan, mach mal oder halt, ok, ich mach selbst.

Dann stellt man fest, dass man vorher nie gesagt bekommen hat, "willst Du vom eigenen Grundstück, dann bring mal folgendes bei":

- Baugenehmigung für die Antennenmasten plus Antennenanlage (Gemeinde / Stadt)

- Standort / EMV-Bescheinigung (BnetzA plus ggf. auch Gemeinde / Stadt), wenn man  > 10 Watt EIRP Gesamt HF vom Standort abgeben will (sprich, wenn da schon WLAN oder anderes Zeug in der Luft ist, reduzieren sich die 10 Watt)

- 'nen Sender, der nicht quer durchs Band flippt und die entsprechende Serienzulassung hat oder durch eine benannte Stelle zertifiziert wurde (z.B. TÜV)


Ich finde das Ganze im TKG, wie vieles dort, etwas merkwürdig. Das ist so, als bekäme man den Führerschein, darf sich aber kein Auto kaufen, weil es heute regnet...

So kann man rasch in eine Kostenfalle tappen, die man vorher nicht gesehen hat. Vor allem, weil Frequenzen ja Standortbezogen zugeteilt werden sollte die BNetzA eigentlich vorher, genau wie die Abfrage, ob man überhaupt medienrechtlich senden darf, mal checken, ob es überhaupt bau- und EMV-rechtlich geht. Sonst steht man am Schluss als Programmanbieter oder Frequenzbeantrager echt doof da.

Grüsse


Christian


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