[A-DX] Neuer SDR-Transceiver FDM-Duo: Fotos
Nils SchiffhauerFr Dez 27 08:59:19 CET 2013
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... es ging darum, ob:
* ein Transceiver-Bausatz in der Schweiz ein CE-Kennzeichen bekommt oder
nicht.
* UND ob ein CE-Kennzeichen für den Nicht-Funkamateur notwendig ist, um den
Transceiver als Receiver zu betreiben.
Nach der von der Schweiz übernommenen R&TTE-Richtlinie ist ebenfalls diese
CE-Sache übernommen worden (freilich erst nach verspätetem Protest der USKA
gegen eine vorübergehende in Kraft gewesene wesentlich restriktivere
Regelung, Ende 2009). Damit gilt:
* ein Transceiver-Bausatz in der Schweiz trägt kein CE-Kennzeichen, darf
aber seit Herbst 2009 zumindest von Funkamateuren betrieben werden, nicht
aber von Hörern (empfangsseitig) ohne Lizenz
* der Funkamateur fungiert nicht als "befugte Stelle" im Sinne der
CE-Regelung; heißt: wenn er den Bausatz zusammenbastelt, ist er nicht
befugt, die Konformität mit CE festzustellen und das CE-Zeichen aufzupappen.
Verkauft er den dermaßen fertiggestellten Bausatz an einen Hörer, so darf
der den - mangels CE-Kennzeichen - nicht einmal empfangsseitig in Betrieb
nehmen
Das sind die offiziellen Aussagen von BAKOM und USKA.
Wie ist denn Deine Quelle ("mit CH telefoniert"), Tom? Und was heißt:
"offensichtlich"?
73 Nils, DK8OK
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: liste [mailto:] Im Auftrag von Tom DF5JL
Gesendet: Donnerstag, 26. Dezember 2013 19:09
An:
Betreff: Re: [A-DX] Neuer SDR-Transceiver FDM-Duo: Fotos
Habe eben mit CH telefoniert - für Bausätze wie den HF-One Mk II oder den
X1M gilt die CE-Kennzeichnung offensichtlich nicht, für Fertiggeräte wie
Transceiver aber wohl - so die Auskunft.
Wer weiß mehr, kann das eventl. bestätigen? Gilt das auch für gebrauchte
Funkmikrofone (Privatverkauf)?
73 Tom DF5JL
Am 26.12.13 17:12, schrieb Tom DF5JL:
> Am 26.12.13 16:52, schrieb Nils Schiffhauer:
>
>> Ich ersparte mir die Aufzählung dieser & weiterer Dinger, da die ja
>> sämtlich kein CE-Kennzeichen tragen und also ihre Nutzung für
>> Nicht-Lizenzierte illegal ist.
>
> Kleine Ergänzung: Für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme ist
> in der Schweiz eine CE-Kennzeichnung nicht gefordert.
>
> Grüße an die A-DX-Listenbezieher in Helvetia, 73 - Tom DF5JL
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