[A-DX] Neuer SDR-Transceiver FDM-Duo: Fotos

Nils Schiffhauer
Fr Dez 27 08:59:19 CET 2013


... es ging darum, ob:
* ein Transceiver-Bausatz in der Schweiz ein CE-Kennzeichen bekommt oder
nicht. 
* UND ob ein CE-Kennzeichen für den Nicht-Funkamateur notwendig ist, um den
Transceiver als Receiver zu betreiben.

Nach der von der Schweiz übernommenen R&TTE-Richtlinie ist ebenfalls diese
CE-Sache übernommen worden (freilich erst nach verspätetem Protest der USKA
gegen eine vorübergehende in Kraft gewesene wesentlich restriktivere
Regelung, Ende 2009). Damit gilt:

* ein Transceiver-Bausatz in der Schweiz trägt kein CE-Kennzeichen, darf
aber seit Herbst 2009 zumindest von Funkamateuren betrieben werden, nicht
aber von Hörern (empfangsseitig) ohne Lizenz

* der Funkamateur fungiert nicht als "befugte Stelle" im Sinne der
CE-Regelung; heißt: wenn er den Bausatz zusammenbastelt, ist er nicht
befugt, die Konformität mit CE festzustellen und das CE-Zeichen aufzupappen.
Verkauft er den dermaßen fertiggestellten Bausatz an einen Hörer, so darf
der den - mangels CE-Kennzeichen - nicht einmal empfangsseitig in Betrieb
nehmen

Das sind die offiziellen Aussagen von BAKOM und USKA.

Wie ist denn Deine Quelle ("mit CH telefoniert"), Tom? Und was heißt:
"offensichtlich"?

73 Nils, DK8OK

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: liste [mailto:] Im Auftrag von Tom DF5JL
Gesendet: Donnerstag, 26. Dezember 2013 19:09
An: 
Betreff: Re: [A-DX] Neuer SDR-Transceiver FDM-Duo: Fotos

Habe eben mit CH telefoniert - für Bausätze wie den HF-One Mk II oder den
X1M gilt die CE-Kennzeichnung offensichtlich nicht, für Fertiggeräte wie
Transceiver aber wohl - so die Auskunft.

Wer weiß mehr, kann das eventl. bestätigen? Gilt das auch für gebrauchte
Funkmikrofone (Privatverkauf)?


73 Tom DF5JL



Am 26.12.13 17:12, schrieb Tom DF5JL:
> Am 26.12.13 16:52, schrieb Nils Schiffhauer:
> 
>> Ich ersparte mir die Aufzählung dieser & weiterer Dinger, da die ja 
>> sämtlich kein CE-Kennzeichen tragen und also ihre Nutzung für 
>> Nicht-Lizenzierte illegal ist.
> 
> Kleine Ergänzung: Für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme ist 
> in der Schweiz eine CE-Kennzeichnung nicht gefordert.
> 
> Grüße an die A-DX-Listenbezieher in Helvetia, 73 - Tom DF5JL

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