[A-DX] Doppelzüngige Bandwacht?
Nils SchiffhauerDi Okt 29 14:38:05 CET 2013
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... es ist recht eigentlich exakt umgekehrt: Für Verstöße gegen internationale Verträge ("Bandeindringlinge") ist derjenige zuständig, der mich auch international vertritt und den ich aus meinen Steuergeldern sowie meinen "Frequenznutzungsbeiträgen" als Funkamateur dafür bezahle: die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesnetzagentur. Wenn die mal wieder zu faul ist, muss man sie das Springen lehren. Für tatsächliche Verstöße gegen die gültigen Amateurfunkbestimmungen innerhalb Deutschlands wiederum ist ebenfalls die Bundesnetzagentur zuständig. Jedoch sind die Regeln, was ein Verstoß ist und was nicht, sehr weit gefasst. Und selbst offensichtliche Verstöße - wie die regelmäßige wirtschaftliche Betätigung von Vereinen auf den Amateurfunkbändern - werden offensichtlich nicht verfolgt. Was man in Sachen "Funk-Comment" bedauern mag, was aber die Denunzianten weitgehend arbeitslos hält; der Gewinn ist hier also größer als ein Verlust. Für viele andere Dinge, die Funkamateuren aufstößt (zum Beispiel: stundenlanges Aufstoßen "on the air"), sind keine staatlichen Stellen zuständig, wenn nur das Rufzeichen in den erforderlichen Abständen genannt wird ;-). Das ist bei schlechtem Benehmen in anderen Lebensbereichen ja auch nicht anders. Hier aber darf dann endlich die Vereinspolizei zupacken - etwa, wenn gegen IARU-Bandpläne verstoßen wird, zu deren Einhaltung man sich als Mitglied eines IARU-Vereines ja verpflichtet. Nicht-Mitglieder eines solchen Vereins müssen diese Regelungen, die beispielsweise immer wieder mal kraftvoll fortschrittliche Entwicklungen bei den Digimodes verhindern wollen, nicht weiter scheren. Christian hat also durchaus recht mit seinem Kopfschütteln. 73 Nils -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: liste [mailto:] Im Auftrag von Tom DF5JL Gesendet: Dienstag, 29. Oktober 2013 11:42 An: Betreff: Re: [A-DX] Doppelzüngige Bandwacht? Am 29.10.13 12:16, schrieb Christian Milling: > Bei jedem Rundfunksender, der im AFU Band plärrt, wird gleich die grosse Welle gemacht. Momentan funkt ein erheiterter AFU auf 7200 kHz USB. > Lieber Christian, bei Rundfunksendern, die in den exklusiven Amateurfunkbändern senden, handelt es sich um Verstöße gegen internationale Abkommen. Die Aufnahme und Behandlung solcher Fälle geschieht meist ohne "große Welle" und beruht auf bewerten Verfahren in Absprache mit den zuständigen Behörden. Von daher kann ich Deine Bemerkung nicht nachvollziehen. Auch ist für Verstöße gegen die gültigen Amateurfunkbestimmungen gerade nicht die DARC-Bandwacht zuständig und will sie auch nicht sein, sondern die Bundesnetzagentur BNetzA. Was Du beschreibst, würde ich mal als Funkstörung werten. Zur Meldung und Bearbeitung hat die BNetzA eine Stelle eingerichtet, die 24 Stunden am Tag erreichbar ist: Bundesnetzagentur Außenstelle Hamburg Standort Itzehoe Funkstörungsannahme Postkamp 26 25524 Breitenburg-Nordoe Telefon 0 48 21 89 55 55 E-Mail Die Bandwacht des DARC dagegen ist eine Gruppe von ehrenamtlich tätigen Funkamateuren, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die exklusiven Amateurbänder auf Bandeindringlinge, also Nicht-Amateurfunkstationen, zu beobachten und diese der deutschen Fernmeldeverwaltung (BNetzA = Bundesnetzagentur) zu melden oder andere zweckdienliche Schritte zu unternehmen. Die BNetzA wiederum nimmt Kontakt mit der entsprechenden ausländischen Fernmeldebehörde auf und reicht ggf. Beschwerde ein. Die Bandwacht ist ausschließlich gegen solche Eindringlinge (Nicht-Funkamateure) gerichtet, jedoch ist sie weder Ordnungshüter noch Funkpolizei - sie überwacht weder das Einhalten von Bandplänen noch von Vorschriften. Ich hoffe, damit Missverständisse ausgeräumt zu haben und grüße mit den besten 73 Tom DF5JL -- Tom DF5JL | QTH Euskirchen (D) | JO30KO | N 50.61 E 6.87 DARC G23 Meckenheim @ DBØRHB 439.425 | CW/DATA HF df5jl.tumblr.com | df5jl.wordpress.com | www.df5jl.de -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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