[A-DX] Doppelzüngige Bandwacht?

Nils Schiffhauer
Di Okt 29 14:38:05 CET 2013


... es ist recht eigentlich exakt umgekehrt:

Für Verstöße gegen internationale Verträge ("Bandeindringlinge") ist
derjenige zuständig, der mich auch international vertritt und den ich aus
meinen Steuergeldern sowie meinen "Frequenznutzungsbeiträgen" als
Funkamateur dafür bezahle: die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
die Bundesnetzagentur.
Wenn die mal wieder zu faul ist, muss man sie das Springen lehren.

Für tatsächliche Verstöße gegen die gültigen Amateurfunkbestimmungen
innerhalb Deutschlands wiederum ist ebenfalls die Bundesnetzagentur
zuständig. Jedoch sind die Regeln, was ein Verstoß ist und was nicht, sehr
weit gefasst. Und selbst offensichtliche Verstöße - wie die regelmäßige
wirtschaftliche Betätigung von Vereinen auf den Amateurfunkbändern - werden
offensichtlich nicht verfolgt. Was man in Sachen "Funk-Comment" bedauern
mag, was aber die Denunzianten weitgehend arbeitslos hält; der Gewinn ist
hier also größer als ein Verlust.

Für viele andere Dinge, die Funkamateuren aufstößt (zum Beispiel:
stundenlanges Aufstoßen "on the air"), sind keine staatlichen Stellen
zuständig, wenn nur das Rufzeichen in den erforderlichen Abständen genannt
wird ;-). Das ist bei schlechtem Benehmen in anderen Lebensbereichen ja auch
nicht anders.

Hier aber darf dann endlich die Vereinspolizei zupacken - etwa, wenn gegen
IARU-Bandpläne verstoßen wird, zu deren Einhaltung man sich als Mitglied
eines IARU-Vereines ja verpflichtet. Nicht-Mitglieder eines solchen Vereins
müssen diese Regelungen, die beispielsweise immer wieder mal kraftvoll
fortschrittliche Entwicklungen bei den Digimodes verhindern wollen, nicht
weiter scheren.

Christian hat also durchaus recht mit seinem Kopfschütteln.

73 Nils     

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: liste [mailto:] Im Auftrag von Tom DF5JL
Gesendet: Dienstag, 29. Oktober 2013 11:42
An: 
Betreff: Re: [A-DX] Doppelzüngige Bandwacht?

Am 29.10.13 12:16, schrieb Christian Milling:
> Bei jedem Rundfunksender, der im AFU Band plärrt, wird gleich die grosse
Welle gemacht. Momentan funkt ein erheiterter AFU auf 7200 kHz USB.
>

Lieber Christian,

bei Rundfunksendern, die in den exklusiven Amateurfunkbändern senden,
handelt es sich um Verstöße gegen internationale Abkommen. Die Aufnahme und
Behandlung solcher Fälle geschieht meist ohne "große Welle" und beruht auf
bewerten Verfahren in Absprache mit den zuständigen Behörden. 
Von daher kann ich Deine Bemerkung nicht nachvollziehen.

Auch ist für Verstöße gegen die gültigen Amateurfunkbestimmungen gerade
nicht die DARC-Bandwacht zuständig und will sie auch nicht sein, sondern die
Bundesnetzagentur BNetzA. Was Du beschreibst, würde ich mal als Funkstörung
werten. Zur Meldung und Bearbeitung hat die BNetzA eine Stelle eingerichtet,
die 24 Stunden am Tag erreichbar ist:

Bundesnetzagentur

Außenstelle Hamburg
Standort Itzehoe
Funkstörungsannahme

Postkamp 26

25524 Breitenburg-Nordoe
Telefon 0 48 21 89 55 55
E-Mail 


Die Bandwacht des DARC dagegen ist eine Gruppe von ehrenamtlich tätigen
Funkamateuren, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die exklusiven
Amateurbänder auf Bandeindringlinge, also Nicht-Amateurfunkstationen, zu
beobachten und diese der deutschen Fernmeldeverwaltung (BNetzA =
Bundesnetzagentur) zu melden oder andere zweckdienliche Schritte zu
unternehmen. Die BNetzA wiederum nimmt Kontakt mit der entsprechenden
ausländischen Fernmeldebehörde auf und reicht ggf. Beschwerde ein.

Die Bandwacht ist ausschließlich gegen solche Eindringlinge
(Nicht-Funkamateure) gerichtet, jedoch ist sie weder Ordnungshüter noch
Funkpolizei - sie überwacht weder das Einhalten von Bandplänen noch von
Vorschriften.

Ich hoffe, damit Missverständisse ausgeräumt zu haben und grüße mit den
besten 73

Tom DF5JL



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Tom DF5JL | QTH Euskirchen (D) | JO30KO | N 50.61  E 6.87 DARC G23
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