[A-DX] Fwd: SWL - DARC
Jürgen MartensSa Apr 19 10:50:06 CEST 2014
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Guten Morgen, die SWL-Prüfung und Zuteilung eines DE-Kennzeichens war und ist eine rein DARC-interne Angelegenheit. Hauptvorteil für den Besitzer ist die Teilnahme an der Vermittlung von QSL-Karten an andere Funkamateure. Eine rechtliche Wirkung auf das Fernmeldeanlagengesetz (FAG) hatte das aber nie. Schon vor 50 Jahren durfte jeder Bürger einen Empfänger mit durchgehendem Kurzwellen- bereich besitzen und damit "Nachrichten an Alle" (Rundfunk, Amateurfunk) und Zeitzeichen abhören. Zwischendurch gab es mal einen unseligen Zeitraum, in dem übereifrige Beamte des damaligen FTZ die obere Frequenzgrenze von 30 MHz auf 26,1 MHz (Ende des 11m- Rundfunkbandes) begrenzten. Dieser Erlass musste 1989 in Zuge der EG-Harmonisierung revidiert werden. Es gab sogar eine Verfügung im Amtsblatt, in der es erlaubt wurde, diese Frequenzbegrenzung bei vorhandenen Empfängern wieder rückgängig zu machen :-) Zum Glück sind diese Zeiten vorbei, das FTZ gibt es nicht mehr und die damaligen führenden Beamten dürften jetzt wohl ihre von den Gewerbetreibenden Steuerzahlern mit erwirt- schafteten Pensionen genießen. 73, Jürgen DF5TY > Aber mit einem SWL-Kennzeichen darf man keine Piraten mehr hören! ;-) roger Ist ja wohl völlig gaga .....
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