[A-DX] Fwd: SWL - DARC

H. Denzel
Sa Apr 19 12:20:48 CEST 2014


Vielen Dank für die ausführliche Erklärung Jürgen
73 Harald

Von meinem iPhone gesendet

> Am 19.04.2014 um 10:50 schrieb "Jürgen Martens" <>:
> 
> Guten Morgen,
> 
> die SWL-Prüfung und Zuteilung eines DE-Kennzeichens
> war und ist eine rein DARC-interne Angelegenheit.
> Hauptvorteil für den Besitzer ist die Teilnahme an der
> Vermittlung von QSL-Karten an andere Funkamateure.
> Eine rechtliche Wirkung auf das Fernmeldeanlagengesetz
> (FAG) hatte das aber nie. Schon vor 50 Jahren durfte jeder
> Bürger einen Empfänger mit durchgehendem Kurzwellen-
> bereich besitzen und damit "Nachrichten an Alle" (Rundfunk,
> Amateurfunk) und Zeitzeichen abhören.
> Zwischendurch gab es mal einen unseligen Zeitraum, in
> dem übereifrige Beamte des damaligen FTZ die obere
> Frequenzgrenze von 30 MHz auf 26,1 MHz (Ende des 11m-
> Rundfunkbandes) begrenzten. Dieser Erlass musste 1989
> in Zuge der EG-Harmonisierung revidiert werden. Es gab
> sogar eine Verfügung im Amtsblatt, in der es erlaubt wurde,
> diese Frequenzbegrenzung bei vorhandenen Empfängern wieder
> rückgängig zu machen :-)
> Zum Glück sind diese Zeiten vorbei, das FTZ gibt es nicht mehr
> und die damaligen führenden Beamten dürften jetzt wohl
> ihre von den Gewerbetreibenden Steuerzahlern mit erwirt-
> schafteten Pensionen genießen.
> 
> 73, Jürgen DF5TY
> 
>> Aber mit einem SWL-Kennzeichen darf man keine Piraten mehr hören! ;-)
> roger
> 
> Ist ja wohl völlig gaga ..... 
> --
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