[A-DX] Martinique: FUF-QSL
"Thomas M. Rösner"Mo Dez 22 15:26:14 CET 2014
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> Hat sich die Rechtslage geändert? Ich dachte bis jetzt, > Deutschland sein immer noch so komisch im Umgang mit UTILITY-DXern..... Wohl zumindest die Rechtsauffassung (einiger/der) Gerichte Hier aus einer Urteilsbegründung des Empfangs von digitalen Flugfunk. http://www.a09.info/EMV/NL.pdf (VG Köln – 1 L 1048/08 – Beschluss vom 03.09.2008) "... Flugnavigationsfunks werden durch das mit dem Gerät ausgelieferten Softwareprogramm auf dem Bildschirm eines Personal Computers optisch wie Flugbewegungen auf einen Radarbildschirm in Echtzeit ausgegeben, also sichtbar gemacht. Eine akustische Wahrnehmung des Navigationsfunks oder des Funkverkehrs der Flugzeuge ist mit dem streitgegenständlichen Gerät nebst mitgelieferter Software nicht möglich. Damit fehlt es zumindest an dem Tatbestandsmerkmal des Abhörens von Nachrichten, denn das Abhören ist bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch das unmittelbare Zuhören sowie das unmittelbare Hörbar-Machen einer Nachricht. Maßgebend ist also die tatsächliche akustische Wahrnehmbarkeit des durch Funkwellen übermittelten Inhalts ...". d.h. zumindest der Empfang von digitalen Utility fällt - nach dieser Begründung - nicht unter Abhören. Man hört ja nichts, man sieht das Empfangs- und Dekodierergebnis "nur" auf dem PC-Schirm ... Es handelt sich - laut Meinung dieses Richters - bei dem Gesetz um ein Abhörverbot und nicht um ein Empfangs- bzw. Dekodier- und Ergebnisanseh-Verbot. Es bleibt die "akustische Wahrnehmung" des digitalen Signals beim "über die Bänder drehen" (wenn man kein SDR hat und man nur noch uf Grund des 'Wasserfallbildes' den PC dekodieren lässt). Hier (nach meiner Auslegung) kommt aber der Fakt zum Tragen, das die digitale Rauschglocke erst einmal an sich noch kein geschützter Nachrichteninhalt ist. Es sei denn der Punkt "ich sende, also bin ich" ist bereits die Nachricht. Nur wer ist Ich? Wobei ja ohne Dekodierung noch nicht einmal im Vornherein klar ist (zumindest auf KW, ohne feste BOS-Kanäle), ob es sich bei der möglichen Nachricht um etwas handelt, # dass - sollte man den Inhalt beim Empfang im Kopf hören und verstehen können (wie bei CW und es soll auch RTTYisten geben, die RTTY im Kopf teildekodierehn konnten, zumindest das RY...hi) - unter das Abhörverbot fallen könnte. Es gibt ja 'freies' Digitales, DRM/Radiograms etc. (und Baken, wie ALE Soundings, STANAG CARBs und FAX Wetterbilder, ARQ Pressesendungen etc.) Selbst bei CW muss ich erst einmal Reinhören und Mitschreiben, um entscheiden zu können, ob es etwas 'böses' ist oder nur ein spurious Signal eines Funkamateurs - auf 8 MHz verirrt - ist. Das Problem haben nur Sehbehinderte, die sich die Dekodierung eines digitalen Utility-Nachrichteninhalts vom PC vorlesen lassen. 73, Tom
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