[A-DX] Martinique: FUF-QSL

"Thomas M. Rösner"
Mo Dez 22 15:26:14 CET 2014


> Hat sich die Rechtslage geändert? Ich dachte bis jetzt, 
> Deutschland sein immer noch so komisch im Umgang mit UTILITY-DXern.....

Wohl zumindest die Rechtsauffassung (einiger/der) Gerichte

Hier aus einer Urteilsbegründung des Empfangs 
von digitalen Flugfunk.
http://www.a09.info/EMV/NL.pdf
(VG Köln – 1 L 1048/08 – Beschluss vom 03.09.2008)

"...
Flugnavigationsfunks werden durch das mit dem Gerät
ausgelieferten Softwareprogramm auf dem Bildschirm
eines Personal Computers optisch wie Flugbewegungen
auf einen Radarbildschirm in Echtzeit ausgegeben, also
sichtbar gemacht. Eine akustische Wahrnehmung des
Navigationsfunks oder des Funkverkehrs der Flugzeuge
ist mit dem streitgegenständlichen Gerät nebst
mitgelieferter Software nicht möglich. Damit fehlt es
zumindest an dem Tatbestandsmerkmal des Abhörens
von Nachrichten, denn das Abhören ist bereits nach dem
allgemeinen Sprachgebrauch das unmittelbare Zuhören
sowie das unmittelbare Hörbar-Machen einer Nachricht.
Maßgebend ist also die tatsächliche akustische
Wahrnehmbarkeit des durch Funkwellen übermittelten
Inhalts ...".

d.h. zumindest der Empfang von digitalen Utility
fällt - nach dieser Begründung - nicht unter
Abhören. Man hört ja nichts, man sieht das Empfangs-
und Dekodierergebnis "nur" auf dem PC-Schirm ... 
Es handelt sich - laut Meinung dieses 
Richters - bei dem Gesetz um ein Abhörverbot 
und nicht um ein Empfangs- bzw. Dekodier- und
Ergebnisanseh-Verbot.

Es bleibt die "akustische Wahrnehmung" des digitalen
Signals beim "über die Bänder drehen" (wenn man kein SDR
hat und man nur noch uf Grund des 'Wasserfallbildes'
den PC dekodieren lässt).
Hier (nach meiner Auslegung) kommt aber der Fakt zum Tragen,
das die digitale Rauschglocke erst einmal an sich
noch kein geschützter Nachrichteninhalt ist. 
Es sei denn der Punkt "ich sende, also bin ich" ist bereits 
die Nachricht. Nur wer ist Ich?
Wobei ja ohne Dekodierung noch nicht einmal im Vornherein 
klar ist (zumindest auf KW, ohne feste BOS-Kanäle), 
ob es sich bei der möglichen Nachricht um etwas handelt, #
dass  
- sollte man den Inhalt beim Empfang im Kopf hören und
verstehen können (wie bei CW und es soll auch RTTYisten 
geben, die RTTY im Kopf teildekodierehn konnten, 
zumindest das RY...hi) - 
unter das Abhörverbot fallen könnte. 
Es gibt ja 'freies' Digitales, DRM/Radiograms etc.
(und Baken, wie ALE Soundings, STANAG CARBs und 
FAX Wetterbilder, ARQ Pressesendungen etc.)
Selbst bei CW muss ich erst einmal Reinhören und Mitschreiben,
um entscheiden zu können, ob es etwas 'böses' ist oder 
nur ein spurious Signal eines Funkamateurs 
- auf 8 MHz verirrt - ist.

Das Problem haben nur Sehbehinderte, die sich die Dekodierung 
eines digitalen Utility-Nachrichteninhalts 
vom PC vorlesen lassen.

73, Tom