[A-DX] BNetzA ud PLC
Heinrich DF8RYFr Jul 3 10:35:29 CEST 2015
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Am 03.07.2015 um 10:22 schrieb Kurt Ringel: > Ein verwaltungsgerichtliches Vorgehen gegen die BNetzA ist ziemlich > aussichtslos. Hat aber schon jemals jemand versucht, zivilrechtlich > gegen einen Störer vorzugehen? Der Knackpunkt ist dabei nach meiner > Einschätzung allein die Messung der BNetzA. Hallo Kurt, auch darin liegt wieder ein Knackpunkt: Du bekommst bei allen Einsätzen der BNetzA nie etwas Schriftliches. Dass mein Nachbar die Grenzwerte "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" deutlich überschreitet, habe ich mühsam mündlich aus dem PMD-Mitarbeiter "herauspressen" müssen. Eine genaue Messung erfordere eine hohen messtechnischen Aufwand (unter anderem Messung auf drei Frequenzen nach genauen Vorgaben über Messabstände und Messaufbau usw.), die nicht automatisch erfolge, sondern nur, wenn der "Chef" es für "vertretbar" hält. Du kennst ja den Fall, wo selbst der DARC erst juristisch die Herausgabe von PLC-Messungen in schriftlicher Form erzwingen musste, weil die BNetzA das üblicherweise verweigert. Das Ganze hat noch einen komischen Beigeschmack: Eine Messung nach Vorschrift könne nur erfolgen, wenn der Nachbar kooperativ sei und den PMD an seine Anlage heranlasse (3 m Abstand, Messung mit Sonde auf seinen Netzleitungen). Wenn er das verweigere, sei die BNetzA in dem Fall machtlos. (Ich interpretiere das so: Mein "Recht" als Rundfunkhörer ist nicht vergleichbar mit dem "Recht" eines Polizeifunks oder Flugfunks, also nicht so relevant, eine andere logische Erklärung gibt es nicht.) 73, Heinrich
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