[A-DX] BNetzA ud PLC

Heinrich DF8RY
Fr Jul 3 10:35:29 CEST 2015


Am 03.07.2015 um 10:22 schrieb Kurt Ringel:
> Ein verwaltungsgerichtliches Vorgehen gegen die BNetzA ist ziemlich
> aussichtslos. Hat aber schon jemals jemand versucht, zivilrechtlich
> gegen einen Störer vorzugehen? Der Knackpunkt ist dabei nach meiner
> Einschätzung allein die Messung der BNetzA.

Hallo Kurt,

auch darin liegt wieder ein Knackpunkt: Du bekommst bei allen Einsätzen 
der BNetzA nie etwas Schriftliches. Dass mein Nachbar die Grenzwerte 
"mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" deutlich überschreitet, habe ich 
mühsam mündlich aus dem PMD-Mitarbeiter "herauspressen" müssen. Eine 
genaue Messung erfordere eine hohen messtechnischen Aufwand (unter 
anderem Messung auf drei Frequenzen nach genauen Vorgaben über 
Messabstände und Messaufbau usw.), die nicht automatisch erfolge, 
sondern nur, wenn der "Chef" es für "vertretbar" hält.

Du kennst ja den Fall, wo selbst der DARC erst juristisch die Herausgabe 
von PLC-Messungen in schriftlicher Form erzwingen musste, weil die 
BNetzA das üblicherweise verweigert.

Das Ganze hat noch einen komischen Beigeschmack: Eine Messung nach 
Vorschrift könne nur erfolgen, wenn der Nachbar kooperativ sei und den 
PMD an seine Anlage heranlasse (3 m Abstand, Messung mit Sonde auf 
seinen Netzleitungen). Wenn er das verweigere, sei die BNetzA in dem 
Fall machtlos. (Ich interpretiere das so: Mein "Recht" als Rundfunkhörer 
ist nicht vergleichbar mit dem "Recht" eines Polizeifunks oder 
Flugfunks, also nicht so relevant, eine andere logische Erklärung gibt 
es nicht.)

73, Heinrich