[A-DX] BNetzA ud PLC

Heinrich DF8RY
Fr Jul 3 20:32:47 CEST 2015


Am 03.07.2015 um 20:13 schrieb Kurt Ringel:
> Da ich selbst betroffen sein könnte,
> will ich mir die Sache aber einmal ansehen.

Danke Kurt, so etwas kann natürlich nur unverbindlich sein. Es erwartet 
niemand, dass du rechtsverbindliche Ausagen triffst.

Was SchuTSEV angeht: Auch der bekannte QRM-Estimator von DL8MCG führt 
SchutSEV an. Nur mit dem ist es mir gelungen, herauszurechnen, dass in 5 
m Abstand, wo sie bei 9 MHz hier am Gartenzaun gemessen haben, eine 
Störfeldstärke von mindestens 52,7 dBµV/m auf 3 m bezogen besteht, 
welche das zulässige Limit um 21,1 dB übersteigt. Dabei habe ich noch 
ein kleines Problem: Ich kenne den Antennenfaktor und die Kabeldämpfung 
der R & S-Messloop nicht, die sie am R & S ESVN 40 betrieben haben.

Die Überschreitung wurde ja festgestellt. Mein Problem ist, dass diese 
eine Messung angeblich nicht für eine Beanststandung ausreicht und ich 
die BnetzA jetzt irgendwie "zwingen" muss, die restlichen Messungen 
vorzunehmen.

Das andere Problem: Was wäre, wenn der Nachbar tatsächlich um 21 dB 
absenken müsste? Ich würde trotzdem im verbleibenden Störpegel 
ersticken. Das ist die andere Seite der Medaille.

Heinrich