[A-DX] BNetzA ud PLC
Heinrich DF8RYFr Jul 3 20:32:47 CEST 2015
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Am 03.07.2015 um 20:13 schrieb Kurt Ringel: > Da ich selbst betroffen sein könnte, > will ich mir die Sache aber einmal ansehen. Danke Kurt, so etwas kann natürlich nur unverbindlich sein. Es erwartet niemand, dass du rechtsverbindliche Ausagen triffst. Was SchuTSEV angeht: Auch der bekannte QRM-Estimator von DL8MCG führt SchutSEV an. Nur mit dem ist es mir gelungen, herauszurechnen, dass in 5 m Abstand, wo sie bei 9 MHz hier am Gartenzaun gemessen haben, eine Störfeldstärke von mindestens 52,7 dBµV/m auf 3 m bezogen besteht, welche das zulässige Limit um 21,1 dB übersteigt. Dabei habe ich noch ein kleines Problem: Ich kenne den Antennenfaktor und die Kabeldämpfung der R & S-Messloop nicht, die sie am R & S ESVN 40 betrieben haben. Die Überschreitung wurde ja festgestellt. Mein Problem ist, dass diese eine Messung angeblich nicht für eine Beanststandung ausreicht und ich die BnetzA jetzt irgendwie "zwingen" muss, die restlichen Messungen vorzunehmen. Das andere Problem: Was wäre, wenn der Nachbar tatsächlich um 21 dB absenken müsste? Ich würde trotzdem im verbleibenden Störpegel ersticken. Das ist die andere Seite der Medaille. Heinrich
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