[A-DX] DigiDX report, nicht über Sender aus Deutschland
Kurt RingelFr Apr 1 18:44:00 CEST 2016
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On 01.04.2016 17:37, Hans Mensink wrote: > ist es heute nicht der 1ste April, sprich Scherztag des Jahres? Zur Versachlichung der Diskussion verweise ich auf die Frequenzverordnung (FreqV): https://www.gesetze-im-internet.de/freqv/index.html Sie definiert, was Rundfunk ist, in § 4 Nr. 33, nämlich: "a) Funkdienst, dessen Aussendungen zum unmittelbaren Empfang durch die Allgemeinheit bestimmt sind und der Tonsendungen, Fernsehsendungen oder andere Arten von Sendungen umfassen kann, sowie b) Funkdienst, dessen Funknutzungen die wesentlichen technischen Merkmale der Funknutzungen unter Buchstabe a besitzen; die Funknutzungen unter Buchstabe a genießen Priorität". Was Buchstabe b besagt, ist nicht ohne weiteres klar. Zweifellos sind Sendungen nach Art von DigiDX aber schon nach Buchstabe a grundsätzlich zulässig ("andere Arten von Sendungen"). Eine andere Frage ist allerdings, was der Genehmigungsbescheid festlegt. Vermutlich ist dort auch die Modulationsart bestimmt. 73 Kurt
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