[A-DX] DigiDX report, nicht über Sender aus Deutschland

Roger
Fr Apr 1 19:37:46 CEST 2016


Am 01.04.2016 um 18:44 schrieb Kurt Ringel:
> Zur Versachlichung der Diskussion verweise ich auf die 
> Frequenzverordnung (FreqV):
>
> https://www.gesetze-im-internet.de/freqv/index.html
>
> Sie definiert, was Rundfunk ist, in § 4 Nr. 33, nämlich:
>
> "a)  Funkdienst, dessen Aussendungen zum unmittelbaren Empfang durch 
> die Allgemeinheit bestimmt sind und der Tonsendungen, Fernsehsendungen 
> oder andere Arten von Sendungen umfassen kann, sowie
> b)   Funkdienst, dessen Funknutzungen die wesentlichen technischen 
> Merkmale der Funknutzungen unter Buchstabe a besitzen; die 
> Funknutzungen unter Buchstabe a genießen Priorität".
>
> Was Buchstabe b besagt, ist nicht ohne weiteres klar. Zweifellos sind 
> Sendungen nach Art von DigiDX aber schon nach Buchstabe a 
> grundsätzlich zulässig ("andere Arten von Sendungen"). 

Nicht nur "andere Arten von Sendungen",  schon  "Tonsendungen"  wäre 
hier 100%  zutreffend.   Analogen Audiosignalen wurde ein digitales 
Muster aufgeprägt. Man kann diese Töne hören
und mit etwas Übung auch, ob "rückwärts" gesendet wird.    Auch eine 
Übertagung via Telefon mit Akustik-Kopplern würde funktionieren.


> Eine andere Frage ist allerdings, was der Genehmigungsbescheid 
> festlegt. Vermutlich ist dort auch die Modulationsart bestimmt.

Ja und?   Gesendet wurde in  AM !   - Das ist dem "klassischen 
Rundfunk"   noch wesentlich  verwandter als die Aussendungen von DRM in 
Quadratur-Amplitudenmodulation.


Entscheidend ist:     Es darf keine  Punkt- zu Punkt-Verbindung sein.  
Packet-Modi  wären damit in der Tat unzulässig.




roger