[A-DX] BBC "Briefe ohne Unterschrift" / 'Letters without signatures',

Roger
Fr Jul 12 12:01:40 CEST 2019


Am 12.07.2019 um 09:54 schrieb Wolf Fiedler:
> Hallo listener,
>
> habe mir letztens das Buch "Briefe ohne Unteschrift" von Susanne Schädlich zugelegt.
> Sehr interessant! Es behandelt die Sendung der BBC London von und mit Austin Harrison.
> Wurde bis 1974 im Deutschen Programm gesendet.
> Kann hier in der Liste vielleicht jemand sagen, ob es von dieser Sendung irgen wo im
> WWW mp3-Dateien zum nachhören gibt? Es ist ja heute (fast) alles möglich.
> Ich habe leider nichts gefunden. Die Autorin (stammt aus Jena/DDR) wohl auch nicht.
>
> vy73,
> Wolf aus Penig/Sachsen
>
>




Hier jedenfalls nicht:
https://archive.org/search.php?query=Briefe&and[]=mediatype%3A%22audio%22


Eine kurze Sequenz vor der Buchlesung:
https://youtu.be/NaZFvbnQgR4
(ca.  800 MB in MP4/p720)


Und so wie es aussieht als Soundclip im DRA:
http://www.musicsense.de/788563video11388807--Briefe-ohne-Unterschrift-Sprecher-Austin-Harrison-Herbst-1961.htm
(nur Katalog-Eintrag , kein Audiozugriff)





Recherche in Richtung BBC:
https://www.bbc.com/news/magazine-41283012
(mit Ansichten von Briefen)



Eine kurze BBC-Doku dazu:
https://www.bbc.co.uk/sounds/play/w3csv27h
"..Witness History
The German Schoolboy Arrested for Writing a Letter"
(insgesamt 9 Minuten)


http://www.verfassungen.de/ddr/verf49.htm
"....Art. 8. Persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung,
Postgeheimnis und das Recht, sich an einem beliebigen Ort
niederzulassen, sind gewährleistet. Die Staatsgewalt kann diese
Freiheiten nur auf Grund der für alle Bürger geltenden Gesetze
einschränken oder entziehen. ..."
"....Art. 9. Alle Bürger haben das Recht, innerhalb der Schranken der
für alle geltenden Gesetze ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern
und sich zu diesem Zweck friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Diese
Freiheit wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt;
niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch
macht. ..."
[während eines Dienstverhältnisses "NVA"    RIAS oder BBC zu hören war
damals schon mehr als gewagt.....]


http://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/74942/keine-nato-sender?p=all
".....Doch was bei Printmedien und Kinos gelang, konnte bei Radio und
Fernsehen nicht funktionieren. Gegen Funkwellen hilft keine Mauer. ARD,
RIAS, NDR und Co. waren in weiten Teilen der DDR zu empfangen. Viele
DDR-Bürger überschritten Abend für Abend virtuell die Grenze in die
Bundesrepublik. Sie waren begierig auf Informationen, die die eigenen
Medien nicht boten, vor allem aber suchten sie Unterhaltung.[2] Die
Fernsehzuschauer und Radiohörer überschritten Grenzen aber auch in
anderer Hinsicht: Sie pochten auf ihr Recht, frei wählen zu können, was
sie sahen und hörten. Sie übertraten die Grenzen dessen, was die SED
erlaubte und duldete. .."

".... Der Bürger beanspruchte, sein Programm selbst zu wählen und sich
selbst ein Urteil zu bilden. Funktionäre vor Ort hörten oft, die
Maßnahmen schränkten die persönliche Freiheit ein. Grundsätzlicher Art
waren auch Einwände wie: "Ihr habt dazu kein Recht", oder: "Macht doch
ein Gesetz". Die Aktionen verletzten das Rechtsverständnis vieler
Bürger. Und manche sprachen von "Nazi-Methoden".[6]..."

"......Eine Direktive des SED-Zentralkomitees vom 6. September 1961
verlangte, dass Bürger in Grenzkreisen ihre Fernsehzulassungen kündigten
oder ihre Fernsehgeräte außer Betrieb setzten, wenn sie das
DDR-Fernsehen nicht empfangen konnten. In Grenzkreisen ohne DDR-Empfang
war es nach dem Mauerbau zudem nicht möglich, ein Fernsehgerät zu
kaufen. Der Käufer musste sich vom zuständigen Postamt bestätigen
lassen, dass der Empfang des Deutschen Fernsehfunks (DFF) am
Aufstellungsort des Geräts möglich war.[11] ..."

"....Die Satirezeitschrift "Frischer Wind" hatte noch 1948, was alles in
Deutschland schon einmal verboten gewesen war: das Abhören fremder
Radiosender zum Beispiel. Die Redakteure machten besonders jene
verächtlich, die in der NS-Zeit ihre Nachbarn an die Polizei verraten
hatten.[16] Aber in den Fünfziger- und Sechzigerjahren waren
Denunziationen von Nachbarn in der DDR oft erneut Ausgangspunkt für die
Verfolgung von Hörern und Sehern "fremder", sprich westlicher Rundfunk-
und Fernsehsender. In der DDR gab es *kein* Gesetz, das den Konsum
westlicher Medien verbot. Trotzdem nutzte die Staatsführung immer wieder
die Justiz, um gegen jene vorzugehen, die sich beim Hören, Sehen oder
Lesen erwischen ließen..."

".....Mit der Einführung des ZDF in der Bundesrepublik hatte der
Schmuggel von Konvertern und Fernsehteilen in die DDR rasant zugenommen,
wie das MfS bereits Mitte der Sechzigerjahre registrierte.[22] Die
technischen Bauteile waren nötig, um ZDF-Sendungen zu empfangen, die
über Ultrahochfrequenz (UHF) gesendet wurden. 1969 initiierte die
Staatssicherheit mehrere Strafprozesse gegen Arbeiter der Elektroberufe
sowie Handwerker und Amateure der Elektrobranche, weil sie Antennen und
Konverter gebaut und verkauft hatten. Sie wurden angeklagt wegen
"Beihilfe zur staatsfeindlichen Hetze".

"...Die Verfahren hatten für das MfS eine enorme Bedeutung, der Minister
für Staatssicherheit, Erich Mielke, unterrichtete den Sicherheitschef
der SED, Erich Honecker, über die Lage.[24] Die Handwerker wurden im Mai
1969 verurteilt. Das war in jenem Jahr, als mit dem Bau des Berliner
Fernsehturms die SED selbst diese Zusatzgeräte in den Handel brachte,
damit die Bevölkerung das zweite DDR-Fernsehen empfangen konnte, das
ebenfalls auf UHF sendete..."



mit "Unterschrift":
roger