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[A-DX] WELTFUNKKONFERENZ: AMATEURFUNK UND RUNDFUNK GESCHEITERT
- Subject: [A-DX] WELTFUNKKONFERENZ: AMATEURFUNK UND RUNDFUNK GESCHEITERT
- From: Walter PERINA <walter.perina@xxxxxx>
- Date: Tue, 20 Nov 2007 22:04:59 +0100
WELTFUNKKONFERENZ: AMATEURFUNK UND RUNDFUNK GESCHEITERT (rps) Tagesordnungspunkt 1.13. der am Freitag in Genf zu Ende gegangenen Weltfunkkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion ITU sollte eigentlich das Kurzwellenspektrum zwischen 4 und 10 MHz neu ordnen. Die europäischen Länder traten bei diesem Thema dafür ein, vor allem dem Rundfunk mehr Frequenzraum zu geben. Das Ziel war, die Digitalisierung der Kurzwelle für die Auslandsdienste weiter voran treiben zu können. Dies sollte zu Lasten des Seefunkdienstes gehen. Er kann nach Abschaffung der Morsetelegrafie und nach Einführung des zu wesentlichen Teilen auf Satellitentechnologien beruhenden Sicherheitsfunksystems GMDSS eigentlich etwas abgeben. Bei der Gelegenheit wollte natürlich auch das Militär ein Stück mehr von diesen attraktiven Frequenzen abbekommen - und vielleicht wäre sogar für den Amateurfunk ein kleines Segment bei 5 MHz drin gewesen. Dieser europäische Standpunkt wurde auf der Tagung am Genfer See unerwartet offensiv bekämpft. Vor allen die USA und die asiatischen Länder wollten überhaupt keine Veränderung der gegenwärtigen Frequenzzuteilungen: "No Change" hieß die Parole. Diese Mehrheitsposition wurde dann schließlich und endlich auch vom Plenum beschlossen. Der Amateurfunk ist in der ziemlich heftig geführten Auseinandersetzung, die mit einer fulminanten Niederlage Europas endete, schlicht untergegangen. Zum Schluss gelang es den Europäern nicht einmal mehr, mittels einer so genannten Fußnote es den nationalen Verwaltungen zu erlauben, dem Amateurfunk Einzelfrequenzen bei 5 MHz zuzuweisen. Wie es nun weitergeht, ist unklar. Zur Diskussion stehen die bereits seit längerer Zeit von einigen Ländern wie etwa Großbritannien und Skandinavien im Amateurfunk vorgenommenen nationalen 5-MHz-Zuteilungen - und natürlich auch die Digitalisierung der Kurzwelle im Rundfunkbereich schlechthin. Ist DRM damit vielleicht sogar langfristig gescheitert? Eventuell wird das Thema "4 bis 10 MHz" auf der nächsten Weltfunkkonferenz erneut auf der Tagesordnung stehen - voraussichtlich im Jahre 2011. Quelle: Deutsche WRC-07-Delegation und ERO EIN STÜCK LANGWELLE GEHÖRT DEM AMATEURFUNK NUN WELTWEIT (rps) Ein erfreuliches Ergebnis der Weltfunkkonferenz 2007 ist, dass nun der Frequenzbereich 135,7 bis 137,8 kHz dem Amateurfunkdienst weltweit mit einer maximalen effektiven Strahlungsleistung von einem Watt sekundär zur Verfügung steht, jedenfalls grundsätzlich. Lediglich die Länder Algerien, Ägypten, Irak, Libyen, Libanon, Syrien, Sudan und Tunesien weigerten sich in Form einer Fußnote zur VO-Funk, diesen Beschluss national umzusetzen. Nutzen darf der Funkamateur die Langwelle allerdings erst dann, wenn sein Land dies auch national erlaubt hat. In Deutschland ist dies bereits seit längerem der Fall, nämlich in der Amateurfunkverordnung und im Frequenzbereichszuweisungs- bzw. Nutzungsplan. Quelle: Deutsche WRC-07-Delegation und ERO NEUES EMVG BESCHLOSSEN (rps) In zweiter und dritter Lesung beschloss der Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag mit einer Verzögerung von fast einem Jahr das neue "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln" - EMVG. Erstmals nimmt die dem Gesetz zugrunde liegende Europäische Richtlinie 2004/108/EG Amateurfunkgeräte, die nicht im Handel erhältlich sind, voll und ganz von ihrer Anwendung aus. Das war bisher nicht so. Gleichzeitig verlangt die Präambel dieser Richtlinie, den Amateurfunkdienst in besonderer Weise vor Störungen durch andere Betriebsmittel zu schützen. Beide für Funkamateure sehr positive Neuerungen auf EU-Ebene wurden auch nach diversen Änderungen des ursprünglichen Gesetzesentwurfs vom November letzen Jahres nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt. So scheiterte zum Beispiel die Petition des Funkamateurs Karl Fischer, DJ5IL, im Deutschen Bundestag. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Technologie wies die Kritik des Petenten vollständig zurück, der Gesetzesentwurf verstieße gegen die VO-Funk und die EU- Richtlinie und gewährleiste deshalb den Schutz von Funkdiensten nicht. Auch die Eingabe der AGZ e.V. wurde verworfen. Wir hatten vorgebracht, die nun in Deutschland beschlossene, im europäischen Rechtsrahmen dagegen für den Störungsfall bewusst untersagte Gleichstellung von Amateurfunkgeräten, die nicht im Handel erhältlich sind, mit handelsüblichen Geräten sei ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht. Hier bleibt es also spannend, wenn sich in Zukunft Funkamateure im Störungsfall gegen Anordnungen oder auch gegen eine Untätigkeit der Bundesnetzagentur gerichtlich zur Wehr setzen. Zum Schluss möchten wir Ihnen nicht vorenthalten, wie der Berichterstatter des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie, der SPD-Abgeordnete Martin Dörmann, den Amateurfunk in der aktuellen Gesetzesbegründung beschrieben hat: "Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, dass es im Gesetzgebungsverfahren gelungen sei, die Rechtsstellung der Amateurfunker zu sichern. Die Bundesnetzagentur habe auch weiterhin die Möglichkeit, Problemfalle durch sachgerechte Anordnungen zu lösen. Durch international bindende Abkommen sei Deutschland verpflichtet, das Wirken der Amateurfunker zu unterstützen. Daher dürfe es nicht zu einer Verdrängung durch kommerzielle Nutzung kommen. Der Amateurfunk leiste eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Junge Menschen würden zur Technik gebracht und lernten mit Medien verantwortungsvoll umzugehen. Der Amateurfunk sei daher geeignet, der allgemeinen Technikfeindlichkeit entgegenzutreten. Elektromagnetische Unverträglichkeiten seien zumeist mit geringem technischen Aufwand zu beheben. Eine insbesondere gerichtliche Auseinandersetzung widerspreche daher einfachen Effizienzüberlegungen." Soweit also MdB Martin Dörmann. Den vollständigen Vorgang finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags unter der Drucksache 16/7157. Als nächstes wird der Bundesrat Mitte Dezember aufgefordert sein, das an sich nicht zustimmungspflichtige Gesetz zur Kenntnis zu nehmen. Mit der Inkraftsetzung ist aus heutiger Sicht nicht vor Anfang Februar 2008 zu rechnen. IRISCHE FUNKAMATEURE BEKOMMEN NEUE FREQUENZEN (rps) Irland wird seinen Funkamateuren - ganz entgegen dem WRC-07- Ergebnis - in Kürze Frequenzen bei 5 MHz zuteilen: 5280, 5290, 5400 und 5405 kHz dürfen mit einer maximalen Bandbreite von 3 kHz und einer Senderausgangsleistung von höchstens 200 Watt zunächst ein Jahr lang genutzt werden. Der Antennengewinn darf dabei bis zu 0 dB betragen, bezogen auf den Halbwellendipol. Ein Bakensender wird in Irland ebenfalls für den 5-MHz-Bereich Ende dieses Monats genehmigt. Aber nicht nur das - die irische Regulierungsbehörde hat zudem angekündigt, sehr bald bereits auch Frequenzraum bei 70 MHz für den Amateurfunk zur Verfügung stellen zu wollen. Quelle: RSGB NEUER FREQUENZNUTZUNGSPLAN (rps) Betroffene Kreise hatten bis zum 7. November Gelegenheit, der Bundesnetzagentur gegenüber Stellung zum Entwurf eines neuen Frequenznutzungsplans zu nehmen. Die AGZ hat hiervon bewusst Abstand genommen, da es sich bei diesem Regelwerk lediglich um eine Übernahme aus dem höherrangigen Frequenzbereichszuweisungsplan handelt, was die zu nutzenden Frequenzen an sich anbelangt. Dieser Übertrag ist von der Behörde zwar wieder sehr spät, aber ohne Fehler geleistet worden, jedenfalls, was den Amateurfunkdienst anbelangt. Die Nutzungsdetails - wie etwa Senderleistungen und Bandbreiten - sind zudem nicht im Frequenznutzungsplan, sondern in der Amateurfunkverordnung festgeschrieben. Eine inhaltliche Stellungnahme mit dem Ziel von Änderungen, wie dies vereinzelt andere Amateurfunkorganisationen oder auch Einzelpersonen getan haben, ist folglich an dieser Stelle grundsätzlich fruchtlos. Hier fehlt nämlich jeder Handlungsspielraum seitens der Bundesnetzagentur. TELEKOM BLÄST DEN VERKAUF IHRER FUNKTÜRME AB (rps) Wie Heise Online am vergangenen Donnerstag meldete, hat die Deutsche Telekom den Verkauf ihrer Funktürme und auch der Auskunft 11833 abgeblasen. "Nach eingehenden Prüfungen und Gesprächen mit möglichen Kaufinteressenten haben wir uns entschlossen, an den Funktürmen in Deutschland und den USA sowie an der Auskunft 11833 festzuhalten", sagte ein Konzernsprecher. Die Aktivitäten gehörten zu einer Reihe von Beteiligungen, die Vorstandschef René Obermann im März auf den Prüfstand gestellt hatte. Laut Branchenkreisen gab es ein breites Interesse an den Funktürmen sowie der Auskunft. Diese Entscheidung wird die Diskussion um die Amateurfunk- Relaisstandorte auf den Türmen der Deutschen Funkturm Gesellschaft hoffentlich etwas beruhigen und dem hier allein zuständigen Amateurfunkverband VFDB Planungs- und vor allem Investitionssicherheit für die Zukunft geben. Ausgabe 278 / 2007 vom 18.11.2007 Redaktion: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ Autor: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps) Kontakt: dk0agz@xxxxxxxxx <mailto:dk0agz@xxxxxxxxx> -- *** A D X B-Oe die Kurzwellenfreunde aus Oesterreich *** AGDX + ADDX - "Kurier mit weltweit hoeren" ADXB-Oe Satellitenreferat, Postfach 1000 ; A-1081 WIEN A G D X - Wir sind die Arbeitsgemeinschaft DX e.V. ----------------------------------------------------------- http://www.adxb-oe.org ; http://www.swl.net/agdx http://medien.finn.at/ (ehem.:http://www.st-poelten.at/medien) http://www.ub.tuwien.ac.at/publikationen/adxb/adxb.html ----------------------------------------------------------- -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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