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[A-DX] WELTFUNKKONFERENZ: AMATEURFUNK UND RUNDFUNK GESCHEITERT


  • Subject: [A-DX] WELTFUNKKONFERENZ: AMATEURFUNK UND RUNDFUNK GESCHEITERT
  • From: Walter PERINA <walter.perina@xxxxxx>
  • Date: Tue, 20 Nov 2007 22:04:59 +0100

WELTFUNKKONFERENZ: AMATEURFUNK UND RUNDFUNK GESCHEITERT

(rps) Tagesordnungspunkt 1.13. der am Freitag in Genf zu Ende
gegangenen Weltfunkkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion ITU
sollte eigentlich das Kurzwellenspektrum zwischen 4 und 10 MHz neu
ordnen. Die europäischen Länder traten bei diesem Thema dafür ein, vor
allem dem Rundfunk mehr Frequenzraum zu geben. Das Ziel war, die
Digitalisierung der Kurzwelle für die Auslandsdienste weiter voran
treiben zu können. Dies sollte zu Lasten des Seefunkdienstes gehen. Er
kann nach Abschaffung der Morsetelegrafie und nach Einführung des zu
wesentlichen Teilen auf Satellitentechnologien beruhenden
Sicherheitsfunksystems GMDSS eigentlich etwas abgeben. Bei der
Gelegenheit wollte natürlich auch das Militär ein Stück mehr von
diesen attraktiven Frequenzen abbekommen - und vielleicht wäre sogar
für den Amateurfunk ein kleines Segment bei 5 MHz drin gewesen.

Dieser europäische Standpunkt wurde auf der Tagung am Genfer See
unerwartet offensiv bekämpft. Vor allen die USA und die asiatischen
Länder wollten überhaupt keine Veränderung der gegenwärtigen
Frequenzzuteilungen: "No Change" hieß die Parole. Diese
Mehrheitsposition wurde dann schließlich und endlich auch vom Plenum
beschlossen. Der Amateurfunk ist in der ziemlich heftig geführten
Auseinandersetzung, die mit einer fulminanten Niederlage Europas
endete, schlicht untergegangen. Zum Schluss gelang es den Europäern
nicht einmal mehr, mittels einer so genannten Fußnote es den
nationalen Verwaltungen zu erlauben, dem Amateurfunk Einzelfrequenzen
bei 5 MHz zuzuweisen.

Wie es nun weitergeht, ist unklar. Zur Diskussion stehen die bereits
seit längerer Zeit von einigen Ländern wie etwa Großbritannien und
Skandinavien im Amateurfunk vorgenommenen nationalen 5-MHz-Zuteilungen
- und natürlich auch die Digitalisierung der Kurzwelle im
Rundfunkbereich schlechthin. Ist DRM damit vielleicht sogar
langfristig gescheitert? Eventuell wird das Thema "4 bis 10 MHz" auf
der nächsten Weltfunkkonferenz erneut auf der Tagesordnung stehen -
voraussichtlich im Jahre 2011.

Quelle: Deutsche WRC-07-Delegation und ERO


EIN STÜCK LANGWELLE GEHÖRT DEM AMATEURFUNK NUN WELTWEIT

(rps) Ein erfreuliches Ergebnis der Weltfunkkonferenz 2007 ist, dass
nun der Frequenzbereich 135,7 bis 137,8 kHz dem Amateurfunkdienst
weltweit mit einer maximalen effektiven Strahlungsleistung von einem
Watt sekundär zur Verfügung steht, jedenfalls grundsätzlich. Lediglich
die Länder Algerien, Ägypten, Irak, Libyen, Libanon, Syrien, Sudan und
Tunesien weigerten sich in Form einer Fußnote zur VO-Funk, diesen
Beschluss national umzusetzen. Nutzen darf der Funkamateur die
Langwelle allerdings erst dann, wenn sein Land dies auch national
erlaubt hat. In Deutschland ist dies bereits seit längerem der Fall,
nämlich in der Amateurfunkverordnung und im
Frequenzbereichszuweisungs- bzw. Nutzungsplan.

Quelle: Deutsche WRC-07-Delegation und ERO


NEUES EMVG BESCHLOSSEN

(rps) In zweiter und dritter Lesung beschloss der Deutsche Bundestag
am vergangenen Donnerstag mit einer Verzögerung von fast einem Jahr
das neue "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von
Betriebsmitteln" - EMVG. Erstmals nimmt die dem Gesetz zugrunde
liegende Europäische Richtlinie 2004/108/EG Amateurfunkgeräte, die
nicht im Handel erhältlich sind, voll und ganz von ihrer Anwendung
aus. Das war bisher nicht so. Gleichzeitig verlangt die Präambel
dieser Richtlinie, den Amateurfunkdienst in besonderer Weise vor
Störungen durch andere Betriebsmittel zu schützen.

Beide für Funkamateure sehr positive Neuerungen auf EU-Ebene wurden
auch nach diversen Änderungen des ursprünglichen Gesetzesentwurfs vom
November letzen Jahres nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt.
So scheiterte zum Beispiel die Petition des Funkamateurs Karl Fischer,
DJ5IL, im Deutschen Bundestag. Der federführende Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie wies die Kritik des Petenten vollständig
zurück, der Gesetzesentwurf verstieße gegen die VO-Funk und die EU-
Richtlinie und gewährleiste deshalb den Schutz von Funkdiensten nicht.

Auch die Eingabe der AGZ e.V. wurde verworfen. Wir hatten vorgebracht,
die nun in Deutschland beschlossene, im europäischen Rechtsrahmen
dagegen für den Störungsfall bewusst untersagte Gleichstellung von
Amateurfunkgeräten, die nicht im Handel erhältlich sind, mit
handelsüblichen Geräten sei ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht. Hier
bleibt es also spannend, wenn sich in Zukunft Funkamateure im
Störungsfall gegen Anordnungen oder auch gegen eine Untätigkeit der
Bundesnetzagentur gerichtlich zur Wehr setzen.

Zum Schluss möchten wir Ihnen nicht vorenthalten, wie der
Berichterstatter des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und
Technologie, der SPD-Abgeordnete Martin Dörmann, den Amateurfunk in
der aktuellen Gesetzesbegründung beschrieben hat:

"Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, dass es im
Gesetzgebungsverfahren gelungen sei, die Rechtsstellung der
Amateurfunker zu sichern. Die Bundesnetzagentur habe auch weiterhin
die Möglichkeit, Problemfalle durch sachgerechte Anordnungen zu lösen.
Durch international bindende Abkommen sei Deutschland verpflichtet,
das Wirken der Amateurfunker zu unterstützen. Daher dürfe es nicht zu
einer Verdrängung durch kommerzielle Nutzung kommen. Der Amateurfunk
leiste eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Junge Menschen würden
zur Technik gebracht und lernten mit Medien verantwortungsvoll
umzugehen. Der Amateurfunk sei daher geeignet, der allgemeinen
Technikfeindlichkeit entgegenzutreten. Elektromagnetische
Unverträglichkeiten seien zumeist mit geringem technischen Aufwand zu
beheben. Eine insbesondere gerichtliche Auseinandersetzung
widerspreche daher einfachen Effizienzüberlegungen."

Soweit also MdB Martin Dörmann. Den vollständigen Vorgang finden Sie
auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags unter der Drucksache
16/7157. Als nächstes wird der Bundesrat Mitte Dezember aufgefordert
sein, das an sich nicht zustimmungspflichtige Gesetz zur Kenntnis zu
nehmen. Mit der Inkraftsetzung ist aus heutiger Sicht nicht vor Anfang
Februar 2008 zu rechnen.


IRISCHE FUNKAMATEURE BEKOMMEN NEUE FREQUENZEN

(rps) Irland wird seinen Funkamateuren - ganz entgegen dem WRC-07-
Ergebnis - in Kürze Frequenzen bei 5 MHz zuteilen: 5280, 5290, 5400
und 5405 kHz dürfen mit einer maximalen Bandbreite von 3 kHz und einer
Senderausgangsleistung von höchstens 200 Watt zunächst ein Jahr lang
genutzt werden. Der Antennengewinn darf dabei bis zu 0 dB betragen,
bezogen auf den Halbwellendipol. Ein Bakensender wird in Irland
ebenfalls für den 5-MHz-Bereich Ende dieses Monats genehmigt. Aber
nicht nur das - die irische Regulierungsbehörde hat zudem angekündigt,
sehr bald bereits auch Frequenzraum bei 70 MHz für den Amateurfunk zur
Verfügung stellen zu wollen.

Quelle: RSGB


NEUER FREQUENZNUTZUNGSPLAN

(rps) Betroffene Kreise hatten bis zum 7. November Gelegenheit, der
Bundesnetzagentur gegenüber Stellung zum Entwurf eines neuen
Frequenznutzungsplans zu nehmen. Die AGZ hat hiervon bewusst Abstand
genommen, da es sich bei diesem Regelwerk lediglich um eine Übernahme
aus dem höherrangigen Frequenzbereichszuweisungsplan handelt, was die
zu nutzenden Frequenzen an sich anbelangt. Dieser Übertrag ist von der
Behörde zwar wieder sehr spät, aber ohne Fehler geleistet worden,
jedenfalls, was den Amateurfunkdienst anbelangt. Die Nutzungsdetails -
wie etwa Senderleistungen und Bandbreiten - sind zudem nicht im
Frequenznutzungsplan, sondern in der Amateurfunkverordnung
festgeschrieben. Eine inhaltliche Stellungnahme mit dem Ziel von
Änderungen, wie dies vereinzelt andere Amateurfunkorganisationen oder
auch Einzelpersonen getan haben, ist folglich an dieser Stelle
grundsätzlich fruchtlos. Hier fehlt nämlich jeder Handlungsspielraum
seitens der Bundesnetzagentur.


TELEKOM BLÄST DEN VERKAUF IHRER FUNKTÜRME AB

(rps) Wie Heise Online am vergangenen Donnerstag meldete, hat die
Deutsche Telekom den Verkauf ihrer Funktürme und auch der Auskunft
11833 abgeblasen. "Nach eingehenden Prüfungen und Gesprächen mit
möglichen Kaufinteressenten haben wir uns entschlossen, an den
Funktürmen in Deutschland und den USA sowie an der Auskunft 11833
festzuhalten", sagte ein Konzernsprecher. Die Aktivitäten gehörten zu
einer Reihe von Beteiligungen, die Vorstandschef René Obermann im März
auf den Prüfstand gestellt hatte. Laut Branchenkreisen gab es ein
breites Interesse an den Funktürmen sowie der Auskunft.

Diese Entscheidung wird die Diskussion um die Amateurfunk-
Relaisstandorte auf den Türmen der Deutschen Funkturm Gesellschaft
hoffentlich etwas beruhigen und dem hier allein zuständigen
Amateurfunkverband VFDB Planungs- und vor allem Investitionssicherheit
für die Zukunft geben.

Ausgabe 278 / 2007 vom 18.11.2007
Redaktion: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ
Autor: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps)
Kontakt: dk0agz@xxxxxxxxx <mailto:dk0agz@xxxxxxxxx>

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