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AW: [A-DX] GEZ und Computer


  • Subject: AW: [A-DX] GEZ und Computer
  • From: "postmaster" <postmasterv@xxxxxxxx>
  • Date: Fri, 17 Oct 2008 12:10:37 +0200

Obacht! über risiken und nebenwirkungen befragen sie ihre gez,
rundfunkanstalt oder ihren anwalt!

" Das Urteil ist für diejenigen Funkamateure relevant, die 
ihren Computer zum Amateurfunkbetrieb einsetzen und kein Radio oder
Fernsehgerät besitzen."

Wer sein selbstgebautes und nur für amateurfunkbänder taugliches gerät vom
computer aus fernsteuert, mag ja von dem urteil profitieren. Bei einem
fertiggerät mit der möglichkeit auch rundfunksendungen empfangen zu können,
dürfte schon eine gebührenpflicht entstehen, selbst wenn sonst weder
radiowecker noch küchenradio oder gar autoradio zum empfang von
rundfunksendungen bereitgehalten werden (§ 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag)

http://www.br-online.de/content/cms/Universalseite/2008/03/06/cumulus/BR-onl
ine-Publikation--189882-20080828131822.pdf


hans
do1fwm



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von Harald
Kuhl
Gesendet: Freitag, 17. Oktober 2008 11:35
An: liste@xxxxxxx
Betreff: [A-DX] GEZ und Computer

dies steht im aktuellen

Deutschland-Rundspruch 42/2008

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Urteil des VG Münster: Keine GEZ-Gebühr für Computer
----------------------------------------------------
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster müssen für internetfähige 
Computer keine Rundfunkgebühren gezahlt werden. Ein Student, der weder Radio

noch Fernsehgerät besitzt, hatte gegen einen Gebührenbescheid des WDR 
erfolgreich geklagt. Aus dem bloßen Besitz von so genannten neuartigen 
Empfangsgeräten könne dabei nicht automatisch auf ein Bereithalten zum 
Rundfunkempfang geschlossen werden. Typischerweise werden Computer etc.
gerade 
nicht zum Rundfunkempfang eingesetzt, so das VG Münster. Das Gericht beruft
sich 
dabei auf die Online-Studie der ARD und ZDF. In dieser heißt es, dass nur
2,1 % 
der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren Radioprogramme mit Hilfe ihres Computers 
empfangen. Der WDR dagegen berief sich auf den geltenden
Rundfunkstaatsvertrag, 
nach dem internetfähige Computer GEZ-gebührenpflichtig sind. Das
Aktenzeichen 
lautet 7 K
 1473/07. Das Urteil ist für diejenigen Funkamateure relevant, die 
ihren Computer zum Amateurfunkbetrieb einsetzen und kein Radio oder Fernse
 hgerät besitzen.



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