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Re: AW: [A-DX] Re: [A-DX] BNetzA schreibt Kurzwellenfrequenzen aus (seit wann?)


  • Subject: Re: AW: [A-DX] Re: [A-DX] BNetzA schreibt Kurzwellenfrequenzen aus (seit wann?)
  • From: Juergen Fenn <juergen.fenn@xxxxxx>
  • Date: Fri, 11 Jul 2008 00:20:32 +0200



Stephan Schaa schrieb:

Sinnvolle Vergabe knapper Ressourcen hin und her: auf der Kurzwelle
funktionieren diese Verwaltungsvorschriften nicht und sollten schleunigst in
den Mülleimer!

Ist diese Vorlage eigentlich schon verabschiedet? Oder wird noch gebastelt?

Das ist in allen Bereichen so, wenn es darum geht, "knappe Ressourcen" durch eine öffentliche Stelle zu verteilen, von slots am Flughafen über die Stände beim städtischen Weihnachtsmarkt bis hin zur Vergabe von Rechtsanwalts-Notariaten. Oder die Vergabe von Sendezeiten in "offenen Kanälen" oder die Einspeisung von Sendern ins Kabelnetz. Für jeden Bereich gibt es eigene gesetzliche Regeln, aber das Prinzip ist immer dasselbe, weil es um das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG geht (siehe oben).

Im Ergebnis läuft es wohl tendentiell darauf hinaus, daß die großen Medienkonzerne und die öffentlich-rechtlichen Anbieter bei der Vergabe von Frequenzen eher bevorzugt werden, weil sie im Zweifel die bessere Gewähr für einen funktionierenden Sendebetrieb geben.

Anderer Fall: Wenn ein Anbieter auf dem Weihnachtsmarkt seit 10 Jahren erfolgreich einen Stand betrieben hat, braucht man schon ein gutes Argument, wenn man den Stand zu seinen Lasten an einen Neuling vergeben will.

Wem es nicht paßt, dem steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Und es ist schon viel prozessiert worden seit Einführung des Privatrundfunks 1984 in Deutschland...

Jürgen.


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