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[A-DX] AW: [A-DX] Re: [A-DX] QSL Karte für HF-Fax: Was beachten?


  • Subject: [A-DX] AW: [A-DX] Re: [A-DX] QSL Karte für HF-Fax: Was beachten?
  • From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx>
  • Date: Mon, 2 Nov 2009 16:39:50 -0000

Moin, moin - jeder darf sogenannte "Sendungen an Alle" abhören. Das sind
Sendungen, die unverschlüsselt und mit Geräten zu empfangen sind, die eine
entsprechende Allgemeinzulassung haben.
Dass Wetterberichte dazugehören, stand meines Wissens selbst in der BRD nie
außer Frage. Außer, die CQDL hätte daraus eine gemacht, um das
Selbstverständliche hochwichtig beantworten zu können.
Zwischen Funkamateuren und dem "gemeinen Mann" ist auch niemals ein
Unterschied betreffend des Erlaubten gemacht worden. Allerdings gab es mal
Zeiten, in denen ein paar Heinis bei der Post eine 26,1-MHz-Begrenzung bei
solchen Receivern durchsetzten, die eine Allgemeinzulassung besitzen
konnten.
Das bedeutete: ein Funkamateur durfte einen im Prinzip von Gleichstrom bis
Licht durchgehenden Receiver besitzen, der Mann auf der Straße nur einen
"Band-Empfängern".
Die weitergehenden Beamten sahen übrigens vor, nur noch Empfänger
zuzulassen, bei denen der Empfang auf die tatsächlich international
zugelassenen Rundfunkbänder reduziert worden wäre. Das hatten nicht einmal
die Nazis geschafft. Und im öffentlich Protest (an dem sich besagte CQDL
natürlich nicht beteiligte) ging diese Idee auch unter.
Mir haben diese Leute sogar explizit untersagt, Rundfunk zu hören. Und zwar
im OIRT-Band. Als Funkamateur konnte ich einen solchen Empfänger gefahrlos
betreiben und "Sendungen an Alle" hören, aber die Behörden zählten
Ostblock-Rundfunk nicht dazu.
Nach 20 Jahren "Wiedervereinigung" sei auch die Strafe aufgezählt, die das
Postgesetz gegen Zuwiderhandelnde vorsah: 100.000 DM Strafe oder zwei Jahre
Gefängnis. Hausdurchsuchung gabs kostenlos überher. Gabs sowas eigentlich
auch in der DDR in den späten 70ern?! Wäre ja mal ein Fall für Archivler!
Als dann die Beamten in ihre gepolsterten Pensionen umzogen (gerne vor der
Zeit), hatte dieser Unsinn - mit einigen und auch parlamentarischen
Nachhutgefechten und gewonnenen Prozessen - sein wohlverdientes Ende: sowohl
für Empfänger gilt keine Begrenzung der Empfangsbereiche mehr, und der
Begriff "An Alle", der schon immer Wetterberichte und -karten selbst für die
Braunköpfe einschloss, wurde erweitert.
Offenbar ist aber die Angst noch immer in den Köpfen. Zeigt, wie deren
antidemokratisches Gift und die Drohkulisse gewirkt haben.
Also - beim Empfangsbericht ist nur darauf zu achten, dass er stimmt. Heute
legt man einfach einen Ausdruck der FAX-Karte bei.
Wie das alles geht - auch der Empfang - steht mit vielen Beispielen und
einer Liste der Anfang 2008 empfangenen FAX-Sender unter:
http://web.mac.com/nils.schiffhauer/Website/Monitoring/Eintr%C3%A4ge/2008/4/
1_FAX_auf_Kurzwelle_-_wie_man_sich_ein_Bild_macht.html

Noch ein Wort zum genannten Herrn Gabriel: der hat gerne die am
konservativsten anzunehmende Meinung vertreten, und das nicht nur in dieser
Frage, sondern auch in der Frage, ob Telegrafie denn noch als
Prüfungsbestandteil im Amateurfunk notwendig war. Wenn man den Typus sucht,
der aus Vernageltheit Fortschritt verhindert, hat man ihn auch hier in
ziemlich reiner Form. Aber er ist nicht der einzige.

73 Nils, DK8OK


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von
> "Thomas M. Rösner"
> Gesendet: Montag, 2. November 2009 15:54
> An: liste@xxxxxxx
> Betreff: [A-DX] Re: [A-DX] QSL Karte für HF-Fax: Was beachten?
> 
> 
> > vielen Dank für die Tips!
> >
> > >> 1. Ist das Empfangen von HF-Fax erlaubt oder gilt es ggf. als
> Abhören
> > nicht-öffentlicher Sendungen?
> > > Bei der Aussendung einer Wetterkarte kann man zur Not auf eine
> > öffentliche Aussendung plädieren. Praktisch hat man bei Utility-
> > Aussendungen aus dem Ausland (!) keine Probleme.
> >
> > Na dann weiss ich ja schon mal, wo ich nicht hinschreiben werde ...
> 
> Der Deutsche Wetterdienst hatte eine schöne QSL-Karte für SWL-Berichte
> über die FAX- und RTTY-Aussendungen auf für deutsche SWLs.
> 
> Vor Jahren, "tief in den 80ern", gab es in der CQ-DL einen
> kurzen Bericht, dass die "Post" (damals "OPD", aber welche?)
> klargestellt hatte, dass (hier an Funkamateure gerichtet, sollte
> aber auch für den "Normalo" gelten) man hören darf:
> 
> - Wetter-, Meteostationen, Volmet, Wettersatelliten
> - Küstenfunkstellen, wenn Wetterberichte, Traffic-Listen,
>    VVV-/CQ-Schleifen etc.
> - Baken
> - Presse
> 
> Im Prinzip also "Alles" was keinen definierten, bestimmten "Empfänger"
> hat, bzw. nur einen unbestimmten Empfängerkreis, d.h. allgemein
> "Schiffe"
> ist dann ja zu unbestimmt.
> 
> Wenn ich mich noch recht entsinne, wurden nicht expliziet genannt die
> damaligen "Voice-Mirrors" der Telefonfunk-Circuits oder auch
> RY-Schleifen. Im Grundprinzip handelt es sich hier aber auch um
> "offene Schleifen", wie bei die VVV- der Küstenfunkstellen und sollte
> folglich hier auch greifen.
> 
> Das die gehörte Frequenz ("Ausserhalb von XYZ-Band) kein
> "Auschlußkriterium" ist, beweist sich dadurch, dass die "Post"
> (meine es war ein Herr Gabriel vom BAPT) in einer Stellungnahme
> auf eine Anfrage, ob denn eine 2-Weg-Teilnahme an der "Abschieds-QSO-
> Party" von Scheveningen Radio möglich sei - auch unter der Angabe,
> dass diese (Scheveningen Radio) im Seefunkbereich senden würde,
> erklärte, dass sie hier keine rechtlichen Probleme sehen würde.
> 
> BTW, auch die Bundeswehr stellt ja QSLs aus.
> Ich habe z.B. eine QSL-Karte (!) der BW-Flieger aus Nordholz
> sowie vom Fassberg
> siehe > http://freenet-homepage.de/troesne/QSL_NDB-FSB.jpg
> Letztere sogar richtig als Urkunde mit Amtssiegel gehalten...hi
> Hier für deren LW-Baken, d.h. der Empfang ist über diese
> Freigabe der "Post" abgedeckt, sonst gäbe es wohl auch keine
> "Amtssiegel"-QSL...hi
> 
> Gruß
> Thomas
> 
> BTW, die Tragweite des 2008er Urteils aus Köln mit dem Tenor
> "was nicht von einem Menschen gehört wird, sondern durch einen PC
> dekodiert und dargestellt wird, unterliegt nicht den AbHÖRverbot"
> [ a la "ein PC kann nicht Hören" ...hi ]
> habe ich hier noch nicht mit einbezogen (VG Köln 1 L 1084/08).
> U.a. in http://www.mhst.de/wrs/2008/wrs0839.pdf
> 
> Das Urteil lässt ja auch komischte Fälle konstruieren:
> Der SWL, der Militär-CW/Morsestationen per PC dekodieren lässt ist
> "gut",
> der AFU, der mit dem Gehör mitliest ist "böse".
> Der Blinde, der RTTY vom PC vorlesen lässt ist "böse",
> der Sehende, der den Text auf dem Bildschirm mitliest ist "gut"...
> 
> Eine richtige Würdigung mit seiner "Tragweite" dieses Urteils
> habe ich noch nicht gelesen. Solche Urteile sind zwar immer nur
> Einzelurteilem können aber trotzdem eine gewisse "Richtwirkung"
> aufweisen.
> 
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