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[A-DX] Re: [A-DX] QSL Karte für HF-Fax: Was beachten?


  • Subject: [A-DX] Re: [A-DX] QSL Karte für HF-Fax: Was beachten?
  • From: "Thomas M. Rösner" <dl8aam@xxxxxx>
  • Date: Mon, 02 Nov 2009 16:54:05 +0100

> vielen Dank für die Tips!
> 
> >> 1. Ist das Empfangen von HF-Fax erlaubt oder gilt es ggf. als Abhören
> nicht-öffentlicher Sendungen?
> > Bei der Aussendung einer Wetterkarte kann man zur Not auf eine
> öffentliche Aussendung plädieren. Praktisch hat man bei Utility-
> Aussendungen aus dem Ausland (!) keine Probleme.
> 
> Na dann weiss ich ja schon mal, wo ich nicht hinschreiben werde ...

Der Deutsche Wetterdienst hatte eine schöne QSL-Karte für SWL-Berichte
über die FAX- und RTTY-Aussendungen auf für deutsche SWLs.

Vor Jahren, "tief in den 80ern", gab es in der CQ-DL einen 
kurzen Bericht, dass die "Post" (damals "OPD", aber welche?)
klargestellt hatte, dass (hier an Funkamateure gerichtet, sollte
aber auch für den "Normalo" gelten) man hören darf:

- Wetter-, Meteostationen, Volmet, Wettersatelliten
- Küstenfunkstellen, wenn Wetterberichte, Traffic-Listen, 
   VVV-/CQ-Schleifen etc.
- Baken
- Presse

Im Prinzip also "Alles" was keinen definierten, bestimmten "Empfänger" 
hat, bzw. nur einen unbestimmten Empfängerkreis, d.h. allgemein "Schiffe" 
ist dann ja zu unbestimmt.

Wenn ich mich noch recht entsinne, wurden nicht expliziet genannt die
damaligen "Voice-Mirrors" der Telefonfunk-Circuits oder auch 
RY-Schleifen. Im Grundprinzip handelt es sich hier aber auch um 
"offene Schleifen", wie bei die VVV- der Küstenfunkstellen und sollte 
folglich hier auch greifen.

Das die gehörte Frequenz ("Ausserhalb von XYZ-Band) kein 
"Auschlußkriterium" ist, beweist sich dadurch, dass die "Post" 
(meine es war ein Herr Gabriel vom BAPT) in einer Stellungnahme 
auf eine Anfrage, ob denn eine 2-Weg-Teilnahme an der "Abschieds-QSO-Party" von Scheveningen Radio möglich sei - auch unter der Angabe,
dass diese (Scheveningen Radio) im Seefunkbereich senden würde, 
erklärte, dass sie hier keine rechtlichen Probleme sehen würde.

BTW, auch die Bundeswehr stellt ja QSLs aus. 
Ich habe z.B. eine QSL-Karte (!) der BW-Flieger aus Nordholz 
sowie vom Fassberg 
siehe > http://freenet-homepage.de/troesne/QSL_NDB-FSB.jpg
Letztere sogar richtig als Urkunde mit Amtssiegel gehalten...hi
Hier für deren LW-Baken, d.h. der Empfang ist über diese
Freigabe der "Post" abgedeckt, sonst gäbe es wohl auch keine
"Amtssiegel"-QSL...hi

Gruß
Thomas

BTW, die Tragweite des 2008er Urteils aus Köln mit dem Tenor
"was nicht von einem Menschen gehört wird, sondern durch einen PC 
dekodiert und dargestellt wird, unterliegt nicht den AbHÖRverbot"
[ a la "ein PC kann nicht Hören" ...hi ]
habe ich hier noch nicht mit einbezogen (VG Köln 1 L 1084/08).
U.a. in http://www.mhst.de/wrs/2008/wrs0839.pdf

Das Urteil lässt ja auch komischte Fälle konstruieren:
Der SWL, der Militär-CW/Morsestationen per PC dekodieren lässt ist "gut",
der AFU, der mit dem Gehör mitliest ist "böse". 
Der Blinde, der RTTY vom PC vorlesen lässt ist "böse", 
der Sehende, der den Text auf dem Bildschirm mitliest ist "gut"...

Eine richtige Würdigung mit seiner "Tragweite" dieses Urteils 
habe ich noch nicht gelesen. Solche Urteile sind zwar immer nur
Einzelurteilem können aber trotzdem eine gewisse "Richtwirkung" 
aufweisen.


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