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Re: [A-DX] Schutzklassen



----- Original Message ----- 
From: <dirk.nees@xxxxxxxxxx>


Hallo Dirk und die Runde,

Deine Antwort hat mich ein wenig verwirrt.
Sollte ich etwa bezüglich Schutzklassen vor langer Zeit was falsches gelernt
bekommen haben, was jetzt nicht mehr gilt?

> Falsch euer Ehren. Das Innenleben bleibt davon völlg unberührt, Jürgen.
> Schutzklasse II bedeutet das "im normalem Betrieb des Gerätes" niemand
noch
> so dummer User an keinerlei spannungsführende Teile gelangen kann. Das
> heisst genau das man VON AUSSEN nirgendwo an Metallteile gelangt die
> elektrisch mit dem Innenraum genauer ungeschützt frei im Inneraum hängen.
> Der TÜV hat zur verprobung einen sog. Messfinger den er dafür einsetzt.

Verwechselst Du das nicht mit den allgemeinen DIN-VDE-Vorschriften
für die Konstrukrtion elektrischer Geräte?
Die besagen u.a. dass im Gehäuse keine Öffnungen vorhanden sein dürfen,
durch die man mit einen Finger auf innen liegende spannungsführende
Teile gelangen kann. (Aus diesen Grund sind die Entlüftungsöffnungen so
klein). Das gilt aber allegemein.


> Innen im Gerät ist es reletiv gleichgültig ob da Spannungsführende Teile
> frei herumbaumeln da man im , jetzt wieder der wichtige Punkt, IM NORMALEN
> BETRIEB ja nicht das Gerät geöffnet hat.
>

Da lese ich aber immer wieder beim Stichwort "Schutzklasse II" Definitionen
wie diese bei einem Leuchtenhersteller:

"Schutzklasse II:
Spannungsführende Teile sind mit einer zusätzlichen Schutzisolierung
versehen.
Der Anschluss eines Schutzleiters ist hierbei nicht erlaubt."

Im Powertool-Portal (www.tools-portal.com/de/ profiwissen/sicherheit_5.asp)
steht  zum Thema Schutzklasse II - Schutzisolierung:

"Bei der Schutzisolation werden die elektrischen Gerätekomponenten
zusätzlich zur Betriebsisolation nochmals innerhalb des Gerätegehäuses
von allen berührbaren Metallteilen isoliert........"
Und jetzt kommt die Begründung:
"Sollte nun ein Defekt der Betriebsisolation auftreten (Anm.: z.B. durch-
gescheuerte Drahtisolierung),  so bleibt der Isolationsschaden auf die
elektri-
schen Komponenten begrenzt und tritt nicht nach aussen in Erscheinung".

Es muss also "nochmals innerhalb" isoliert werden, damit im Falle eines
Defektes keine Spannung nach aussen, z.B. auf das Metallgehäuse, gelangen
kann. Das ist der Sinn dieser zusätzlichen Maßnahme.
Die Prüfspannung beträgt übrigens 3 kV, die das Gerät bei einer Muster-
prüfung 30 Minuten lang aushalten muss.
Normale Netztrafos fallen da meist durch.
Merkmal der Schutzklasse II ist auch, dass kein Schutzleiteranschluss
vorhanden sein darf.
Wird an Geräte der Schutzklasse II ein Schutzleiter angeschlossen, so fällt
das Gerät automatisch in die Schutzklasse I zurück.
(Anm.: Das muss nicht unbedingt negativ sein)

Zu Lothars Bedenken zwecks Produkthaftung, Garantie usw.:
Es ist klar, dass nach Geräteumbauten die Haftung des Herstellers
erlischt. Das gilt auch für andere Sachen, wie z.B. ein tiefergelegter
Manta;-)
Tritt ein Sach- oder gar Personenschaden auf, so wird immer zuerst gefragt:
Wer hat zuletzt das Gerät überprüft, repariert oder gar umgebaut.
Derjenige ist dann der Verantwortliche!
Daher der generelle Hinweis:
Reparaturen oder gar Umbauten nur von qualifizierten Personen
durchführen lassen!

Viele Grüße

Jürgen Martens

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