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Re: AW: [A-DX] GEZ und Computer


  • Subject: Re: AW: [A-DX] GEZ und Computer
  • From: Wolfgang Thiele <thiele@xxxxxxx>
  • Date: Sat, 18 Oct 2008 08:51:12 +0200

Dass es Menschen gibt, die weder einen Fernseher noch ein Radio besitzen, mag ja noch angehen (urchristliche Gemeinde? überzeugte Maschinenstürmer? Henry-David-Thoreau-Jünger?)

Es mutet aber merkwürdig an, dass ausgerechnet ein Funkamateur behauptet (und damit zunächst durchkommt), zu diesem kleinen Personenkreis zu gehören.

Und tatsächlich ist nochmals darauf hinzuweisen: Für denjenigen, der Rundfunkgebühren entrichtet, ist es völlig wurscht, ob er neben dem Küchenradio, dem Tuner der HiFi-Anlage und dem Radiowecker auch noch Livestreams im Internet hört; dafür entstehen natürlich keine weiteren Gebühren.

Insoweit war die aufbauschende Berichterstattung in der Presse ein wenig neben dem Thema.

Praktische Auswirkungen hat die gesetzliche Regelung fast ausschließlich für die Hundertausende (Millionen?) Arbeitsplatzrechner in Unternehmen und Behörden. Für den Rundfunkempfang am Arbeitsplatz wird nämlich tatsächlich eine *weitere* Gebühr fällig.

Konsequenz: Auch wer bisher - und vielleicht grundsätzlich - keinen Empfänger am Arbeitsplatz / in der Werkstatt stehen hat, sieht sich nun mit möglichen Gebührenforderungen konfrontiert, nur weil der PC Zugang zum Internet hat und eine Soundkarte eingebaut ist.

Die Argumentation des Klägers im vom VG Münster ausgeurteilten Fall ist meiner Meinung nach wie gesagt Bullsh**, aber er ist damit erstaunlicherweise erstmal durchgekommen.

Im übrigen geht das Gericht meiner Meinung nach von falschen Voraussetzungen aus: Ich kenne die zitierte Studie nicht, aber 2,1 % Computernutzer, die auch Livestreams hören, halte ich für haarsträubend zu niedrig gegriffen. In neueren Studien werden wohl auch ganz andere Zahlen genannt.

Selbst in meinem Bekanntenkreis hat fast jeder beim Surfen schonmal Musik im Hintergrund laufen gehabt.

Gruß
Wolfgang

Wahrscheinlich der "Deutschland-Rundspruch" des DARC? Deren Juristin, die
auch gerne mal an anderer Stelle die Öffentlichkeit hinters Licht führt,
sollte wissen und vor allem ihre zahlende Klientel davon informieren, dass
dieses eine Einzelentscheidung ist. Der Satz, der sich auf "Funkamateure"
bezieht, ist zudem Volksverdummung feinster Sorte. Es gibt da keine
Sonderregelung, und sie läßt sich auch nicht aus dem münsteraner Urteil
herleiten. Suggeriert wird ja, dass der Funkamateur, der PSK31 mit dem PC macht, für
diesen keine GEZ-Gebühren zahlen müßte. Nur muß er das schon heute nicht -
wenn er sie nur brav für seinen Receiver/Transceiver zahlt.
Was diese Meldung anderes soll, als auf das dicke Brett vorm Kopf mancher
Baunataler zu verweisen, ist mir unerklärlich.
Die Frage "Watt isne Radio?" (und damit GEZ-pflichtig) ist sicherlich für
Jedermann leicht aus eigenem geistigen Vermögen zu beantworten. 73 Nils, DK8OK


>-----Ursprüngliche Nachricht-----
>Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von
>Harald Kuhl
>Gesendet: Freitag, 17. Oktober 2008 11:35
>An: liste@xxxxxxx
>Betreff: [A-DX] GEZ und Computer
>
>dies steht im aktuellen
>
>Deutschland-Rundspruch 42/2008
>
>----------------------------------------------------
>Urteil des VG Münster: Keine GEZ-Gebühr für Computer
>----------------------------------------------------
>Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster müssen für
>internetfähige
>Computer keine Rundfunkgebühren gezahlt werden. Ein Student, der weder
>Radio
>noch Fernsehgerät besitzt, hatte gegen einen Gebührenbescheid des WDR
>erfolgreich geklagt. Aus dem bloßen Besitz von so genannten neuartigen
>Empfangsgeräten könne dabei nicht automatisch auf ein Bereithalten zum
>Rundfunkempfang geschlossen werden. Typischerweise werden Computer etc.
>gerade
>nicht zum Rundfunkempfang eingesetzt, so das VG Münster. Das Gericht
>beruft sich
>dabei auf die Online-Studie der ARD und ZDF. In dieser heißt es, dass
>nur 2,1 %
>der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren Radioprogramme mit Hilfe ihres
>Computers
>empfangen. Der WDR dagegen berief sich auf den geltenden
>Rundfunkstaatsvertrag,
>nach dem internetfähige Computer GEZ-gebührenpflichtig sind. Das
>Aktenzeichen
>lautet 7 K
> 1473/07. Das Urteil ist für diejenigen Funkamateure relevant, die
>ihren Computer zum Amateurfunkbetrieb einsetzen und kein Radio oder
>Fernse
> hgerät besitzen.
>
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