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Re: [A-DX] Re: Truppenradio auch in deutschland?


  • Subject: Re: [A-DX] Re: Truppenradio auch in deutschland?
  • From: Juergen Fenn <juergen.fenn@xxxxxx>
  • Date: Fri, 29 Aug 2008 11:53:18 +0200


Wolfgang Thiele schrieb:

> Die deutschen Landesmedienanstalten, allen voran die  bayerische,
> sind der Auffassung, dass reine Internetradiosender ab einer gewissen
>  Hörerzahl - die sehr gering bemessen ist - dem Rundfunkrecht
> unterliegen und daher genehmigungspflichtig sind:
> 
> http://tinyurl.com/6xj7xz

Aha:

> Alle Landesmedienanstalten regulieren Radio-Streaming-Angebote bzw.
> Internetradio bereits seit Mitte 2007. Demnach muss das Internetradio
> genehmigt werden, weil es als "Rundfunk" im Sinn des
> Rundfunkstaatsvertrags anzusehen ist. Dabei geht es um Audio-Dateien,
> die einzeln von einem Server im Abrufverfahren geladen werden können.
> Sie werden rechtlich als Telemedium betrachtet und können
> genehmigungsfrei angeboten werden. Wenn gleichzeitig mindestens 500
> parallelen Nutzer bzw. Ports bedient werden können, ist das Angebot
> genehmigungspflichtig. Anbieter sollen eine schriftliche Skizze der
> geplanten Programminhalte und der technischen Verbreitungsmodi an die
> jeweiligen Medienanstalten der Länder einreichen.

Hat Radio Tux so wenige Zuhörer, oder ist das Programm auch genehmigt
worden? ;-)

Wir können uns jedenfalls sicher sein, daß diejenigen, die sich sowas
ausdenken, sich jetzt dieselben Gedanken machen wie wir. ;-)

Jürgen.


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