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[A-DX] AW: [A-DX] Fwd: Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die GEZ-Gebühren ...


  • Subject: [A-DX] AW: [A-DX] Fwd: Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die GEZ-Gebühren ...
  • From: "Nils Schiffhauer" <dk8ok@xxxxxxx>
  • Date: Mon, 21 Dec 2009 20:09:15 -0000

Neinneinnein, mal was ganz anderes dazu:

Dazu schaue man sich mal
http://www.youtube.com/watch?v=FnQLnWhzmPE
an.

Da wird man gewahr, dass "Print", "Video" und "Audio" sowie "Online", "Offline", "Grosso" etc. Begriffe sind, die eine neue Medienzukunft nicht mehr kategorisieren können.
Die dort vorgestellte "Sports Illustrated" könnte natürlich auch ne Art "Hör Zu" sein. Oder der Videoladen. Oder noch was ganz anderes.

Das wird zwar den Beglückungsfunk gegen Zwangsbeträge zur politischen Befriedung & Durchsetzung von Parteiinteressen nicht wegwischen (das wird man zahlen müssen und als "Geräteabgabe" aufzufassen haben), aber die Zahl der Möglichkeiten, sich gezielt zu informieren & unterhalten zu lassen, steigt. Dennoch wird uns unser "Klasse deutscher Funk" (Abkürzung: KdF) ja weiter erhalten bleiben. Wohin sollte sich denn das "Sommerfest der Volksmusik" hin versenden?

Achja - wenn dann die Öffentlich-Rechtlichen auf dieser multimedialen Basis das gründen, was im Jahre 2009 mal ne Zeitung war (und auch für diese womöglich explizit unerwünschte Extra'leistung' wiederum erhöhte Beträge abgreifen), sollte man sich nicht wundern!

73 Nils


>-----Ursprüngliche Nachricht-----
>Von: owner-liste@xxxxxxx [mailto:owner-liste@xxxxxxx] Im Auftrag von
>Juergen Fenn
>Gesendet: Montag, 21. Dezember 2009 19:03
>An: A-DX-Liste; NET-RADIO-Liste
>Betreff: [A-DX] Fwd: Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die GEZ-
>Gebühren ...
>
>FYI: Beitrag aus Fefes Blog zu einem Evergreen.
>Jürgen.
>
>
><http://blog.fefe.de/?ts=b5d1502f>
><http://www.morgenpost.de/web-wissen/article1227234/Gericht-erklaert-PC-
>Rundfunkgebuehr-fuer-unzulaessig.html>
>
>> Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die GEZ-Gebühren auf Computer
>> mit Internetanschluß abgeschossen. Die Begründung ist super:
>>
>> Das Verwaltungsgericht Braunschweig urteilte, der NDR stelle derzeit
>> im Internet „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur
>> Verfügung“. Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht
>> unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr
>> unzulässig. (4 A 188/09)
>>
>> Ich gucke mal kurz in meine Glaskugel und sage voraus, dass jetzt
>> frischer Wind in Multicast im Internet kommen wird.
>
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