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AW: [A-DX] Dringend: Copyright-Sheriffs
- Subject: AW: [A-DX] Dringend: Copyright-Sheriffs
- From: "Thomas M. Rösner" <dl8aam@xxxxxx>
- Date: Tue, 01 Feb 2011 15:36:27 +0100
Hallo, verstehe das nicht so ganz. ich habe mal von meinem damaligen Prof' gelernt, dass (selbst wenn ich ungefragt) fremde "Rechte" nehme, diese in einen neuen Zusammenhang aufbereite, z.B. in Rahmen einer Dokumentation oder "wissenschaftlichen Aufarbeitung" ist dieses vollkommen durch das Copyrightrecht abgedeckt. Eine Zusammenstellung, eine Dokumentation (mit selbst geschriebenen Rahmentexten, d.h. mit einer eigenen geistigen Arbeit) (hier) von Pausenzeichen ist legal, auch wenn ich dabei zur Untermauerung meiner Arbeit auf fremde "Rechte" zugreife, diese zitiere oder gar kopiere. Bei einer "Einsatz-Einleitung" bzw. wenn die gesamte eigene Arbeit nur aus "Hallo, hier mal auf die Schnelle 1000 Pausenzeichen aus aller Welt", könnte das "allgemeine Interesse" bzw. der wissenschaftliche Charakter der eigenen Arbeit aber verloren gehen... !! Also Vorsicht... Ein Foto aus dem Internet klauen und "so verwenden" geht nicht! Ich dürfte aber ohne weiteres ein Urlaubsfoto von Herrn Meier von seiner Webseite kopieren, wenn ich diese in eine eigene "wissenschaftliche" Arbeit einbaue. Z.B. wenn ich eine "Forschungsarbeit öffentliche Papierkörbe auf dem Balkan in Abhängigkeit von Ortsgröße und Fassungsvermögen" für meine Webseite schreiben sollte und bei Herrn Meier ein unbekanntes (für die Arbeit "wichtiges") Exemplar aus Pristina finde, ist das wieder OK ! So darf ich in einer Arbeit auch ungefragt Scans von Ausschnitten (!) [nicht die gesamte oder "grosse" Teile Ursprungsarbeit] aus fremden Büchern verwenden und in meine eigene geistige Arbeit, Texte/Veröffentlichungen einarbeiten. Selbst, wenn der "Urspungsschreiber" dieses nicht freigibt, ggf. sogar "ausschliesst"! So wurde uns das damals von "staatlicher Seite", d.h. Uni-Prof' so "mitgeteilt". Die Fairness (in der Uni war das aber Pflicht) gebietet hier aber eine korrekte Quellenangabe, aber wie bereits in einem anderen Forum von qualififierter Seite in einem ähnlichen Fall klargestellt wurde, ist nicht mal das notwendig: "Zum Einen wird hier XY öffentlich einer möglichen Straftat beschuldigt, was ohne Beweise ebenfalls eine Straftat darstellen kann. Zum Zweiten bezieht sich das Urheberrecht bei Fotos oder Scans von Fotos (o.ä.) ausschließlich auf denjenigen, der die Abbildung ursprünglich erstmals angefertigt hat. Wenn XY einen Scan zeigt, der möglicherweise selbst bereits ein unautorisierte Kopie darstellt, ist grundsätzlich erst einmal nicht XY der Bösewicht, sondern derjenige, der im Vorfeld das Bild "geklaut" hat. Nach deutschem Recht ist eine Veröffentlichung von Bildern oder Texten auch ohne Zitat erlaubt, wenn die Wiedergabe von allgemeinem oder wissenschaftlichem Interesse ist. Letzteres ist in einem Fachforum fast immer, so auch hier gegeben. Einen juristisch geforderten Zwang zu Quellenangaben bei Reproduktionen gibt es in Deutschland seit etlichen Jahren nicht mehr. Auch bei Veröffentlichung eigener Werke ist der Hinweis auf "Copyright" unwirksam, auf "Trademark" ggfs. sogar illegal. Ich habe mich mit dieser Materie (die sich zugegebenermassen häufig in einer rechtlichen Grauzone bewegt) sehr intensiv auseinandergesetzt, da ich selbst zahlreiche Fachbücher (numismatischer Natur) verfasst und verlegt habe und ausserdem auf meiner eigenen Website sehr genau auf Urheberrechte (z.B. von Landkarten, Postkarten, fremden Fotos, Satellitenaufnahmen usw. achten muss)." http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=24083 (aus Beitrag 1) In anderen Threads dieses Phila-Forums werden übrigens auch einige ausgewählte Abbildungen (Telegraphenmarken, EKKO-stamps etc.) von DOKUFUNK "copy-and-paste" gezeigt, und zwar immer brav (aber freiwillig) mit der korrekter Quellenangabe. Ist bei Musik ähnlich, ein gesamtes Lied klauen > "böse", kurze, aussagekräftige Ausschnitte, die in eine eigene Arbeit einfliessen, z.B. belegen, das der Künstler hier eine ganz neue Art von Akkorden "erfunden" hat > "gut". Siehe auch "Kalkofes Mattscheibe", der nahm/nimmt ja auch ungefragt Ausschnitte (!) von TV-Sendungen "fremder Rechteinhaber" und macht daraus eine eigene geistige Arbeit ;-) Oftmals auch gegen den Willen der "Rechteinhaber", die ja sämtlichst alle vor Gericht abgeblitzt sind. Man sieht übrigens häufig bei diesen "Klau's", dass sogar das Senderlogo des ürsprünglichen Rechteinhabers ausgepixelt ist (siehe fehlende Zitatpflicht). Eine Frage könnte aber aufgeworfden werden, ist ein Pausenzeichen eines Rundfunksender bzw. einer Sendung bereits die "vollständige/komplette" Arbeit (Fernsehsendung, Buch, Fotoalbum), oder liegt der vom ORF neu erarbeiteten Rechtekern erst in der Gesamtsendung, was den Charakter eines in sich abgeschlossenen 30Minuten-Prgramms speziell aus Auslands- diensten entspricht. Das das Pausenzeichen sollte dann lediglich ein ausgewählter Ausschnitt aus der ursprünglichen gesamten geistigen Arbeit, aus dem bneuen Rechtepaket, sein. Auch dürften diese wenigen Sekunden dauernden Teile nicht einem gesamten Musikstück entsprechen. Ich sehe deshalb hier eigentlich keine schuldhaften Rechteverletzungen, es sei denn die Seite hat alle seine Pausenzeichen unkommentiert von der DOKOFUNK Seite geklaut, absolut keine eigenen Recherchen angestellt, weitere Quellen abgezapft und auch keine eigene Rahmendokumentation drumrum erstellt, d.h. es hätte dann die gesamte Arbeit von Dokufunk 1:1 geklaut und nichts Eigenes geschaffen > "böse". 73, Tom -- NEU: FreePhone - kostenlos mobil telefonieren und surfen! Jetzt informieren: http://www.gmx.net/de/go/freephone -- ----------------------------------------------------------------------- Diese Mail wurde ueber die A-DX Mailing-Liste gesendet. Admin: Christoph Ratzer, OE2CRM http://www.ratzer.at ----------------------------------------------------------------------- Private Verwendung der A-DX Meldungen fuer Hobbyzwecke ist gestattet, jede kommerzielle Verwendung bedarf der Zustimmung des A-DX Listenbetreibers.
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